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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Datenschutzbeauftragte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.

Am 24. April 2024 wurde Christina Maria Rost vom Landtag zur neuen Landesbeauftragten gewählt. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) kann sich jedermann an die Landesbeauftragte wenden, wenn man meint, durch Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch öffentliche Stellen in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein.

Der Landtag wählt die/den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von fünf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist er in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie/Er erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit über Datenschutz und Datensicherheit.