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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Legislaturperiode

Eine Legislaturperiode (auch Wahlperiode genannt) umfasst seit der Verfassungsänderung vom 27. Januar 2005 in Sachsen-Anhalt fünf Jahre (vorher vier Jahre). Sie beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Landtags. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl erfolgen. Vorzeitig kann eine Legislaturperiode nur durch die Selbstauflösung des Landtags beendet werden.