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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

Übergangsgeld

Abgeordnete erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Übergangsgeld, wenn sie dem Landtag mindestens ein Jahr angehört haben. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der Höhe der Entschädigung (Diät) und wird für mindestens drei Monate gezahlt. Für jedes weitere Jahr der Landtagszugehörigkeit wird das Übergangsgeld für einen weiteren Monat, insgesamt jedoch höchstens für zwei Jahre, gewährt. Andere Einkommen sind auf das Übergangsgeld anzurechnen.