Landesrechnungshof
Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Er prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und überwacht somit die Landesregierung. Er berichtet darüber dem Landtag und unterrichtet gleichzeitig die Landesregierung. Der Präsident des Landesrechnungshofs wird für zwölf Jahre, auf Vorschlag der Landesregierung, mit Zweidrittelmehrheit durch den Landtag gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.