Grundrechte
Grundrechte sind dem Einzelnen zustehende, verfassungsmäßig verbürgte elementare Rechte. Zu ihnen zählen zum Beispiel die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und der Grundsatz der Gleichberechtigung. Ziel der Grundrechte ist es, einen Schutz für den Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen zu schaffen. Diese Rechte sind sowohl im Grundgesetz, als auch in der Landesverfassung verankert. Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die öffentliche Gewalt kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.