Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

G

Grundrechte

Grundrechte sind dem Einzelnen zustehende, verfassungsmäßig verbürgte elementare Rechte. Zu ihnen zählen zum Beispiel die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und der Grundsatz der Gleichberechtigung. Ziel der Grundrechte ist es, einen Schutz für den Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen zu schaffen. Diese Rechte sind sowohl im Grundgesetz, als auch in der Landesverfassung verankert. Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die öffentliche Gewalt kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.