Demokratie
In einer Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Sie ist als Staatsprinzip im Art. 20 des Grundgesetzes verankert. In Deutschland wird die Staatsgewalt vom Volk durch Wahlen ausgeübt. In diesem Zusammenhang spricht man von der mittelbaren (repräsentativen) Demokratie.
Die direkte Einwirkung des Volkes auf die Gesetzgebung (plebiszitäre Demokratie) ist in Sachsen-Anhalt durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide möglich und in Art. 80 und 81 der Landesverfassung verankert. Auf Bundesebene gibt es diese Möglichkeiten nicht. Volksentscheide sind hier ausschließlich bei Länderneuregelungen vorgesehen.