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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

A

Anwesenheitspflicht

Der Landtag und jeder seiner Ausschüsse können die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Landesregierung verlangen. Die Abgeordneten und die Mitglieder der Landesregierung sind verpflichtet, an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen. Kann ein Abgeordneter oder Minister nicht oder nicht rechtzeitig an der Sitzung teilnehmen, hat er dies unter Angabe der Gründe dem Präsidenten mitzuteilen. Die Abgeordneten und Minister sind jedoch nicht verpflichtet, sich während der gesamten Sitzung im Plenarsaal aufzuhalten.