Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

K

Kostenpauschale

Ein Mitglied des Landtags erhält für allgemeine Kosten, die sich aus seiner Stellung als Abgeordneter ergeben, ab 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale in Höhe von 2 126,00 Euro, zusätzlich zur Diät. Im Gegensatz zu dieser unterliegt die Kostenpauschale jedoch nicht der Einkommensteuer. Abgeordnete, die als Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung Amtsbezüge beziehen, erhalten 20 Prozent der Kostenpauschale.

Ausschussvorsitzende erhalten für die Zeit der Ausübung dieser Funktion eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 350 Euro.