Haushaltsplan
Unter einem Haushaltsplan versteht man die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben des Landes. Der Landeshaushalt ergeht als Haushaltsgesetz mit dem Rang eines formellen Gesetzes, entfaltet jedoch keinerlei Außenwirkung. Mit der jährlichen Aufstellung steuert das Parlament die Finanzen des Landes und legt fest, wie die zu erwartenden Einnahmen zu verwenden sind. Er ist in Einzelpläne untergliedert, welche die Finanzen der einzelnen Ministerien regeln. Insgesamt ist der Haushalt in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.
Nachträgliche Änderungen des Haushaltsplans müssen im Landtag als Nachtragshaushalt gesondert beschlossen werden.