Exekutive
Im Rechtsstaat teilt sich die Staatsgewalt auf Exekutive, Legislative und Judikative auf. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie umfasst die Bundes- und Landesregierungen als staatsleitende Organe und alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. In erster Linie ist die Exekutive für die Ausführung der Gesetze verantwortlich. Ihr stehen durch den Erlass von Rechtsverordnungen rechtsetzende Befugnisse zu. Diese bedürfen jedoch einer gesetzlich geregelten Ermächtigung.