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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

A

Artikelgesetz

Artikelgesetz nennt man ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Jedes zu ändernde Gesetz wird mit einem Artikel überschrieben. Durch dieses Verfahren wird dem Verwaltungsaufwand, für jedes zu ändernde Gesetz ein neues Gesetzgebungsverfahren anzustrengen, abgeholfen. So wurden zum Beispiel mit dem „Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz“ 76 Gesetze und Verordnungen direkt geändert oder aufgehoben.