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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Abgeordnetenentschädigung

Jeder Abgeordnete erhält für die Dauer seiner Mandatsausübung eine Entschädigung (Diät). In Sachsen-Anhalt beträgt diese seit dem 1. Juli 2023 monatlich 7 797,69 Euro, die beim Finanzamt auch versteuert werden müssen. Die Entschädigung soll die unabhängige Mandatsausübung gewährleisten. Zusätzlich erhält jeder Parlamentarier eine steuerfreie Kostenpauschale von 2 126,00 Euro, welche für die Betreuung des Wahlkreises zu verwenden ist.

Des Weiteren wird dem Abgeordneten ein Büro im Landtagsgebäude bereitgestellt sowie ein Mitarbeiter im Wahlkreis finanziert. Für das berufsbedingte Reisen im Bundesland erhalten sie eine Freifahrtberechtigung für die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Erstattung der Reisekosten. Nachgewiesene Kosten für einen Zweitwohnsitz am Sitz des Landtags können bis zu höchstens 336 Euro je Monat übernommen werden. In diesem Fall werden Kosten für Übernachtungen im Zusammenhang mit Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse in Magdeburg nicht erstattet.

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Abgeordnetengesetz

Das Abgeordnetengesetz beinhaltet Regelungen zu den auf der Basis der Landesverfassung definierten Rechten und Pflichten der Abgeordneten. Es regelt Ansprüche, wie die Vergütung während der Amtszeit, oder die Nutzung von Einrichtungen des Landtags. Es gewährt den Schutz der freien Mandatsausübung, legt fest, welche Tätigkeiten Abgeordnete nicht ausüben dürfen und stellt Verhaltensregeln auf.

Zum Abgeordnetengesetz werden vom Präsidenten im Benehmen mit dem Ältestenrat Ausführungsbestimmungen festgelegt, welche die Verhaltensregeln, die Reisekostenerstattung und die Ausstattung der Abgeordneten konkretisieren.

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Abgeordnetenmandat

Ein Mandat ist der Auftrag des Wählers, ihn zu vertreten. Das Mandat ist an keinerlei Weisungen gebunden, die Abgeordneten üben es frei aus und sind dabei lediglich ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Ein Landtagsmandat erhalten die Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Nach diesem Prinzip sind derzeit 41 Plätze im Parlament als Direktmandate zu vergeben. Die restlichen Sitze werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel entsprechend dem erzielten Parteistimmenanteil an die Landeslisten vergeben. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Parteistimmenergebnis zustehen würden, handelt es sich um Überhangmandate. Das Direktmandat wird in jedem Fall wahrgenommen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr im Verhältnis zum gesamten Wahlergebnis zustehen würden, werden Ausgleichsmandate vergeben. Dies soll einer Benachteiligung anderer Parteien entgegenwirken. 

Das Mandat beginnt mit der Annahme der Wahl und erlischt zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Landtags, sofern der Abgeordnete nicht wiedergewählt wurde.

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Abgeordneter

Abgeordnete des Landtags sind durch Wahl berufene Repräsentanten des Gesamtvolkes im Landesparlament. Abgeordnete werden für fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Abgeordnete können ihr Mandat vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch Ausschluss aus einer Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenamt zu übernehmen und auszuüben. Kündigungen aus diesem Grund sind unzulässig. In der 8. Wahlperiode gehören 97 Abgeordnete dem Landtag an.

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Absolute Mehrheit

Unter der absoluten Mehrheit versteht man die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. In der 8. Wahlperiode hat der Landtag von Sachsen-Anhalt 97 Mitglieder, somit bilden 49 Stimmen die absolute Mehrheit. Dies ist auch der Fall, wenn nicht alle Mitglieder anwesend sind. Ist eine absolute Mehrheit erforderlich, müssen für ein Positivvotum 49 Abgeordnete mit „Ja“ stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Notwendig ist eine absolute Mehrheit zum Beispiel bei der Wahl des Ministerpräsidenten.

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Abstimmungsform

Im Landtag sind verschiedene Abstimmungsformen vorgeschrieben. Die gebräuchlichste Form ist die einfache Abstimmung, welche durch Hochheben von Stimmkarten erfolgt. Das Ergebnis ermittelt der Sitzungsvorstand per Augenschein.

Daneben gibt es „namentliche Abstimmungen“, diese können von einer Fraktion oder mindestens acht Abgeordneten verlangt werden. Dabei wird deutlich, welche Abgeordneten für und welche gegen einen Vorschlag waren.

Eine weitere Variante ist die „Abstimmung durch Namensaufruf". Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und geben ihre Stimme durch Zuruf („Ja“, „Nein“, „Enthaltung“) ab. Diese Abstimmungsform wird immer genutzt, wenn festgestellt werden soll, ob eine bestimmte Anzahl an Stimmen (Quorum) für eine Entscheidung erreicht wird oder nicht.

Lediglich bei der Wahl von Personen ist eine geheime Abstimmung vorgeschrieben. Geheime Abstimmungen werden in Wahlkabinen durchgeführt. Das Ergebnis wird anschließend durch die Auszählung der Stimmzettel festgestellt.

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Aktuelle Debatte

Die Aktuelle Debatte findet in den ordentlichen Sitzungen des Landtags statt. Ihr Thema soll von allgemeinem und aktuellem Interesse sein und die Kompetenzen des Landes betreffen. Jede Fraktion hat das Recht, sechs Mal im Jahr eine Aktuelle Debatte einzureichen. Die Redezeit beträgt dann für jede Fraktion und die Landesregierung zehn Minuten. Im Bundestag spricht man nicht von der Aktuellen Debatte, sondern von der Aktuellen Stunde.

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Alterspräsident

Der Alterspräsident ist das am längsten dem Landtag angehörende Mitglied. Bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zum Landtag entscheidet das höhere Lebensalter. Bis zur Wahl eines neuen Landtagspräsidenten leitet der Alterspräsident die erste Sitzung des neugewählten Landtags. Alterspräsident in der 8. Legislaturperiode ist Detlef Gürth (CDU), der dem Landtag seit der 1. Wahlperiode angehört.

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Ältestenrat

Er unterstützt den Präsidenten in parlamentarischen Angelegenheiten, berät über die Tagesordnung für das Plenum und legt die Redezeiten und die Sitzordnung im Plenarsaal fest. Er setzt sich aus dem Landtagspräsidenten, den zwei Vizepräsidenten und weiteren 13 Mitgliedern des Landtags zusammen. Der Präsident leitet die Sitzungen, nimmt allerdings wie seine Stellvertreter nur mit beratender Stimme teil. Somit verhält sich die Stimmgewichtung analog zu den anderen Ausschüssen.

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Anfrage

Anfragen werden durch Abgeordnete schriftlich an die Landesregierung gestellt. Die Regierung wird durch eine Anfrage aufgefordert, zu bestimmten Sachverhalten Stellung zu nehmen. Man unterscheidet zwischen Kleinen Anfragen, dringlichen Anfragen für die Fragestunde und Großen Anfragen. 

Immer bis Donnerstag vor Beginn der Landtagssitzungen (also meist einmal im Monat) kann jede/r Abgeordnete dringliche Anfrage stellen. Die Regierung antwortet bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Landtagssitzung. Für Große Anfragen steht der Regierung eine deutlich längere Frist zur Beantwortung zu als bei anderen Anfragen.

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Anhörung

Anhörungen („Hearings“) werden im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Es werden Experten, Interessenvertreter und Betroffene gehört, sodass in ein Gesetzesvorhaben konstruktive Kritik einfließen kann. Durch Anhörungen sollen sowohl ungewollte Folgewirkungen von Gesetzen vermieden und fehlendes Fachwissen der Volksvertreter kompensiert als auch ein besseres Verständnis bei den Betroffenen geschaffen werden.

Jeder Ausschuss des Landtags kann zur Information über ein von ihm zu beratendes Thema eine Anhörung durchführen. Im Gegensatz zu Ausschusssitzungen an sich sind Anhörungen in der Regel öffentlich.

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Antrag

Mit Anträgen wird der Landtag um eine Entschließung, Zustimmung, Änderung oder um einen sonstigen Beschluss gebeten. Anträge können von der Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtags eingebracht werden. Sie sind beim Präsidenten in Schriftform einzureichen und müssen ebenso begründet sein. Eine spezielle Form des Antrags sind Gesetzentwürfe. Diese können auch durch ein Volksbegehren in den Landtag eingebracht werden.

Anträge können vom Landtag mit und ohne Aussprache an einen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen werden.

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Anwesenheitspflicht

Der Landtag und jeder seiner Ausschüsse können die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Landesregierung verlangen. Die Abgeordneten und die Mitglieder der Landesregierung sind verpflichtet, an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen. Kann ein Abgeordneter oder Minister nicht oder nicht rechtzeitig an der Sitzung teilnehmen, hat er dies unter Angabe der Gründe dem Präsidenten mitzuteilen. Die Abgeordneten und Minister sind jedoch nicht verpflichtet, sich während der gesamten Sitzung im Plenarsaal aufzuhalten.

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Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

Arbeitskreise und Arbeitsgruppen leisten die fachspezifische Vorarbeit für die Meinungsbildung in der Fraktion und bereiten deren Entscheidungsfindung vor. Sie werden von jeder Fraktion nach bestimmten Schwerpunkten oder Politikfeldern festgelegt. Ihnen gehören in der Regel die Abgeordneten an, die zugleich Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse im Landtag sind.

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Artikelgesetz

Artikelgesetz nennt man ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Jedes zu ändernde Gesetz wird mit einem Artikel überschrieben. Durch dieses Verfahren wird dem Verwaltungsaufwand, für jedes zu ändernde Gesetz ein neues Gesetzgebungsverfahren anzustrengen, abgeholfen. So wurden zum Beispiel mit dem „Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz“ 76 Gesetze und Verordnungen direkt geändert oder aufgehoben.

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Ausgleichsmandat

Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei der Wahl zustande gekommenen Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, eine Zusammensetzung des Parlaments zu erreichen, die der Zweitstimmenverteilung entspricht.

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Ausschuss

Die intensivste Auseinandersetzung der Abgeordneten mit bestimmten Themen findet in den Ausschüssen statt. Sie bereiten die Themen für die Plenarsitzung vor und geben Beschlussempfehlungen ab.

Neben dem Petitionsausschuss, der von der Landesverfassung vorgegeben ist, gibt es andere ständige Ausschüsse. Sie werden zu Beginn einer Wahlperiode festgelegt. Die Anzahl der Mitglieder je Fraktion wird nach dem Rangmaßzahlverfahren aus der Fraktionsstärke ermittelt. In der 8. Wahlperiode setzen sich alle Ausschüsse derzeit aus 13 Mitgliedern zusammen.

Neben den ständigen Ausschüssen gibt es auch sonstige Ausschüsse, wie Unterausschüsse und das Parlamentarische Kontrollgremium. Der Landtag kann ebenfalls Ausschüsse eigener Art wie Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen einsetzen.

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Auszählverfahren

Es gibt zwei gängige Verfahren zur Stimmauszählung in Deutschland. Das D‘Hondt‘sche Verfahren, welches nach dem Belgier Victor D‘Hondt benannt ist, und das nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst F. Niemeyer benannte Hare-Niemeyer-Verfahren.

In Sachsen-Anhalt wird bei Wahlen zum Landtag das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet.