Anfrage
Anfragen werden durch Abgeordnete an die Landesregierung gestellt. Die Regierung wird durch eine Anfrage aufgefordert, zu bestimmten Sachverhalten Stellung zu nehmen. Man unterscheidet zwischen Kleinen Anfragen, mündlichen Anfragen für die Fragestunde und Großen Anfragen.
Die Anfragen werden – bis auf die mündlichen – schriftlich gestellt und auch schriftlich von der Regierung beantwortet. Für Große Anfragen steht der Regierung eine deutlich längere Frist zur Beantwortung zu als bei anderen Anfragen.