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Plenarsitzung

Rettungsdienstgesetz mit Zusatzangeboten

17. Dez. 2025

Mit der dritten Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt soll dessen Leistungsfähigkeit gestärkt und insbesondere im ländlichen Raum zukunftsfest gemacht werden. Dies soll unter anderem mit der gesetzlichen Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und des smartphonebasiert alarmierten Ersthelfers geschehen. Um die Qualität des Rettungsdienstes weiterhin zu sichern und auszubauen, soll auch eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal des Rettungsdienstes und der Mitarbeiter der Rettungsdienstleitstellen im von der Landesregierung vorgelegten Gesetz verankert werden.

Ein Rettungswagen mit Besatzung im Einsatz.

Ein Rettungswagen mit Besatzung im Einsatz.

„Verlässlichkeit der Abläufe“

Der Rettungsdienst sei eine der tragenden Säulen der Gefahrenabwehr und leiste einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, er sei da, wenn Sekunden zählten, betonte Dr. Tamara Zieschang (CDU), Ministerin für Inneres und Sport. Parallel zu einer steigenden Zahl von Einsätzen habe der Bereich mit einem zunehmenden Fachkräftemangel zu kämpfen und moderne Technik und digitale Lösungen sollen in die tägliche Arbeit integriert werden. „Es geht um medizinische Kompetenz, die Verlässlichkeit der Abläufe und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, so Zieschang. Moderne Strukturen sorgten dafür, dass Ressourcen dort eingesetzt würden, wo sie wirklich gebraucht würden.

Zentrale Neuerungen in der Gesetzesnovelle seien unter anderem die Verankerung des Telenotarztes und des Gemeindenotfallsanitäters sowie die gesetzliche Pflicht zur Fortbildung der Beschäftigten. Freiwillige Ersthelfer sollen via App unterstützt werden. Keine Veränderung werde es bei den Hilfsfristen geben, um die schnelle Notfallversorgung sicherzustellen, betonte die Innenministerin. Der Telenotarzt soll den Rettungsdienst entlasten und Expertise digital am Einsatzort liefern. Im Pilotprojekt habe es bislang mehr als 800 Einsätze gegeben. Der Gemeindenotfallsanitäter soll vor Ort Hilfe-Aufgaben übernehmen, wenn keine Einlieferung ins Krankenhaus notwendig ist.

„Evaluationsklausel wäre sinnvoll“

Mit der Gesetzesnovelle werde auf reale Herausforderungen im Rettungsdienstwesen reagiert, sagte Daniel Roi (AfD). Die AfD-Fraktion begrüße die gesetzliche Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und der Hilfe-App für Ersthelfer, diese hülfen, „die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken“, so Roi. Es müsse darauf geachtet werden, bei der digitalen Unterstützung im Einsatz auch die Fragen des Datenschutzes zu berücksichtigen – also Datensparsamkeit und Löschfristen. „Der Telenotarzt ersetzt nicht die Hände der nichtärztlichen Einsatzkräfte“, betonte Roi und begrüßte deren Fortbildungspflicht. Er sprach sich zudem für eine Evaluationsklausel aus, nach drei bis fünf Jahren sollte dem Landtag berichtet werden, inwiefern sich die Arbeitsbedingungen der Rettungsdienste positiv oder negativ verändert hätten.

Mehr landesübergreifende Einsätze

Sachsen-Anhalt habe bereits eins der modernsten Rettungsdienstgesetze in Deutschland, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Mit der Gesetzesnovelle werde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Land müsse einen klaren Fokus auf die Digitalisierung im Rettungsdienst richten. Alleine durch die neuen Krankenhausstrukturen seien die Fälle landesübergreifender Einsätze höher als früher – auch dies müsse in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden, so Erben.

Personalgewinnung und Ausbildung

Wenn Menschen in gesundheitlichen Notlagen seien, müsse Hilfe schnell, qualifiziert und verlässlich kommen, konstatierte Andreas Henke (Die Linke). Die neu geschaffenen Inhalte der Gesetzesnovelle griffen reale Herausforderungen im Rettungsdiensteinsatz auf. Laut Mitteilung der verantwortlichen Stellen weise der Gesetzentwurf noch Defizite auf, darunter, dass zentrale strukturelle Fragen offenblieben, beispielsweise die Personalgewinnung und Ausbildung. Es bedürfe hier verbindlicher Regelegungen, so Henke. Zwar weise die Landesregierung aus, dass die Gesetzesnovelle nicht zu zusätzlichen Kosten führe, aber die Kosten für neue Systeme, Fortbildungen oder technische Infrastruktur blieben doch bei den Rettungsdienstträgern hängen.

Gesetz für Qualitätsverbesserung

„Die Rettungsdienste sind für die Notfallversorgung unerlässlich“, betonte Konstantin Pott (FDP). Es gebe mehr Einsätze, auch welche, die eigentlich unbegründet seien, die Erwartungshaltung der Menschen in Sachsen-Anhalt sei sehr hoch. Pott begrüßte, dass der Telenotarzt als dauerhafte Lösung ins Gesetz Eingang finden soll. Dieser sei eine sinnvolle Ergänzung, der zur Qualitätsverbesserung führen werde. Um dessen Einsatz wirklich sinnvoll zu machen, müsse in den anstehenden Beratungen unbedingt der Kompetenzbereich des Gemeindenotfallsanitäters noch genauer definiert werden.

Pilotprojekte in Regelgesetzgebung

„Gut, dass die Landesregierung die Reform des Rettungsdienstgesetzes endlich angeht“, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es sei eine gute Gesetzgebung, zunächst Pilotprojekte durchzuführen und die Erkenntnisse dann in die Regelgesetzgebung zu überführen. Die Digitalisierung im Rettungsdienstwesen müsse dringend verbessert werden, die Datenlage sei bisher nicht ausreichend. Es wäre ‒ dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgend ‒ unter Umständen sinnvoll, ein Qualitätsmanagement für den Rettungsdienst einzuführen. Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sei notwendig, um eine rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Menschen in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.

Notärztliche Versorgung sicherstellen

Es sei ein täglicher Kampf um das Leben und die Sicherheit der Menschen in Sachsen-Anhalt, die die Rettungsdienste führten, sagte Markus Kurze (CDU). Die letzte große Änderung des Rettungsdienstgesetzes sei 2013 gewesen, mit dem die Arbeitsplätze der hiesigen Leistungserbringer habe sichergestellt werden können. Die gesetzliche Verankerung des Telenotarztsystems sei der richtige Weg, Gleiches gelte für den Gemeindenotfallsanitäter. Es gehe darum, auch den Menschen in der Fläche schnellstmöglich zu helfen. Die Gesetzesnovelle trage dazu bei, die notärztliche Versorgung zu sichern und vielleicht sogar zu verbessern.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in die Ausschüsse für Inneres und Sport (federführend) und für Finanzen sowie Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.