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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Finanzausschuss, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ostdeutschen Sparkassenverband, der NordLB, dem Personalrat der IB sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags für die Anregungen bzw. für die konstruktive Zusammenarbeit danken.

Stellvertretend für alle Beteiligten des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des IB-Gesetzes   IB-Errichtungsgesetzes; so heißt es genau   kann ich zusammenfassen, dass es angesichts der Bedeutung der IB für die Fördermittelverwaltung im Land konsequent ist, sie aus der Konzernstruktur der NordLB herauszulösen und als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit neu aufzustellen.

Durch die Errichtung der IB hin zu einer selbstständigen Förderbank ist es ihr geschäftspolitisch und strategisch möglich, das Land bei der Gewährung und Verwaltung staatlicher Finanzhilfen zu unterstützen. Das Land kann unabhängig von der NordLB mehr Einfluss auf die Schwerpunktziele der Förderung nehmen. Für mich als Verwaltungsratsvorsitzenden wie auch für das Land ist die Fortführung der bisherigen guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten von zentraler Bedeutung.

Meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses liegt Ihnen vor. Lassen Sie mich kurz auf einzelne Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf des IB-Errichtungsgesetzes zu sprechen kommen.

§ 9   Grundsätze der Geschäftsführung. In der Verständigung II zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung ist der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität verankert. Wesentlicher Bestandteil dieser ist, dass die Förderbanken nur in bestimmten Förderbereichen tätig sein dürfen.

Die IB Sachsen-Anhalt handelt bei der Darlehensvergabe grundsätzlich im Auftrag des Landes, wobei die Voraussetzungen zur Vergabe des Darlehens für das jeweilige Produkt mit dem jeweils zuständigen Ministerium abgestimmt sind. Sofern die IB im Rahmen eigener Darlehensprogramme Darlehen ohne finanzielle Beteiligung anderer Banken bzw. Sparkassen gewährt, wird durch die IB geprüft, ob die jeweilige Hausbank des Kunden die Möglichkeit hatte, ihrem Kunden ein Finanzierungsangebot zu unterbreiten, bevor sich der Kunde an die IB Sachsen-Anhalt wendet. Die IB wird mithin auch künftig die Regelungen der Wettbewerbsneutralität vollumfänglich einhalten.

§ 11   Organe. Nach Abstimmung mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nicht mehr in einer Satzung, sondern in § 14 des Entwurfs des IB-Errichtungsgesetzes geregelt. Der Verwaltungsrat soll aus zwölf Mitgliedern bestehen. Unter anderem sollen neben den Vertretern der Landesregierung die Beschäftigten der IB zu einem Drittel vertreten sein. Dies ist förderlich, um eine angemessene Mitbestimmung der Beschäftigten der IB zu gewährleisten. Sowohl die Sparkassen nach dem Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt als auch weitere Banken, unter anderem die NordLB, die SAB usw., haben eine solche Norm in ihre Regularien aufgenommen.

Die kommunalen Spitzenverbände werden im Verwaltungsrat der IB abwechselnd in Anlehnung an die bisherigen Legislaturperioden vertreten sein.

Meine Damen und Herren! Der durch die Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag sieht eine Ergänzung des § 23 Abs. 3 des Entwurfs des IB-Errichtungsgesetzes vor. Hiernach sollen die Sätze 3 und 4 eingefügt werden.

Die Verordnungsermächtigung in § 23 Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs lässt es bisher nur zu, dass die Fortgeltung bestehender Dienstvereinbarungen durch Rechtsverordnung im Ganzen bestimmt wird. Es besteht aber die tatsächliche Notwendigkeit, wie die Praxis zeigt, dass auch die nur teilweise Fortgeltung von Dienstvereinbarungen angeordnet werden kann.

Für Sie zur Information: Die NordLB hat mit ihren Beschäftigten weit über 200 Dienstvereinbarungen geschlossen. Wir versuchen natürlich, mit der IB zu einer anderen Vorgehensweise zu kommen, auch bei der Übernahme von Dienstvereinbarungen.

Abschließend möchte ich mich ausdrücklich beim Landesrechnungshof für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit bedanken. So gab es einen intensiven und fachlich anspruchsvollen Austausch zu einzelnen gesetzlichen Themenkomplexen. Beispielhaft kann die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der Bank angeführt werden.

Diese wird zukünftig in regelmäßigen Abständen einer Evaluation unterzogen. Ziel der Evaluation ist es, einerseits die Bank angemessen mit Eigenkapital auszustatten. Andererseits gilt es, eine Überkapitalisierung zu vermeiden. Über das Ergebnis der Evaluation, aber auch über die wirtschaftliche Entwicklung der Bank werde ich Sie zukünftig in regelmäßigen Abständen informieren. - Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. - Herr Präsident, ich glaube, ich habe die Redezeit eingehalten.

(Beifall)