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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag kommt mir sehr entgegen,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Darum haben wir ihn auch eingebracht! - Zustimmung)

gibt er doch Gelegenheit, den aktuellen Sachstand der Erarbeitung der Mindestbauverordnung darzulegen.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Dazu bräuchte ich eigentlich nur einen einzigen Satz: Mit dem aktuellen Entwurf der Mindestbauverordnung, der in meinem Haus für die Kabinettsbefassung vorbereitet wird, werden alle Ihre Bedingungen erfüllt.

(Beifall - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE - Weitere Zurufe)

Wir rechnen mit einer Kabinettsbefassung, ich denke, auch mit dem Finanzminister zusammen - weil es nämlich die Frage war - die Einzelzimmerquote verbindlich zu machen im Februar. Ich denke, dass wir das realistisch einschätzen. Wir sind auch ganz sicher, dass das Finanzministerium mitzeichnen wird. Natürlich wollen wir das als Begleitung haben für das Coronasondervermögen. Natürlich brauchen wir es für die Maßnahmen, weil wir natürlich gut und modern investieren und sowohl unsere Einrichtungen in der Altenpflege als auch die Behinderteneinrichtungen pandemiefest machen wollen.

Die Berücksichtigung der berechtigten Wünsche der Menschen, die sich im Laufe der Jahre natürlich auch geändert haben, stehen ganz deutlich im Fokus der Regelungen.

Sie haben unsere Koalitionsvereinbarung gelesen. Das ist der einzige Punkt, der ganz anders formuliert ist als in der vorhergehenden Koalitionsvereinbarung. Die 80-prozentige Einzelzimmerquote ist darin zwar nicht verbindlich festgeschrieben, sie ist aber ein Orientierungswert. Vor allem wissen wir aus den Gesprächen mit potenziellen Investoren und bestehenden Trägern, dass aufgrund des Marktgeschehens die Einzelzimmerquote immer deutlicher zunimmt. Das ist mittlerweile ein Standard, wenn neu gebaut wird, dem man gar nicht entgehen kann.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Neben den von Ihnen aufgeführten Punkten möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verordnung auch zu einer Deregulierung und Entbürokratisierung führen wird. So werden z. B. die baulichen Anforderungen nicht mehr nach Heim- bzw. Einrichtungsart differenziert werden. Dies ist eine Reaktion auf die laufenden Entwicklungen bei neuen Wohn- und Betreuungsformen und auf eine immer stärkere Ausdifferenzierung der sich am Markt etablierenden Angebote.

Die Anforderungen, welche durch die Betreuung volljähriger Menschen mit Behinderung an die Einrichtungen gestellt werden, unterscheiden sich im Alltag deutlich von den Anforderungen, die für alte und pflegebedürftige Menschen wichtig sind. Daher ist eine Regelung vorgesehen, welche diesen Unterschieden Rechnung trägt und den Trägern von Einrichtungen und Wohnformen die Möglichkeit gibt, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sowie im erforderlichen und angemessenen Maß von Anforderungen der Verordnung abweichen zu können.

Also, wie Sie sehen, wird die Verordnung eine Reihe von Neuerungen und Anpassungen enthalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch die Wohnqualität der pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit Behinderung in unserem Land deutlich verbessert werden wird. Wir haben dafür wirklich ein großes Volumen an Investitionsmitteln. Diese gilt es, tatsächlich zeitnah umzusetzen.

Ich hoffe natürlich, wenn wir darüber im Sozialausschuss beraten, dass wir das Einvernehmen zur Verordnung herstellen, damit ein Kapitel in dem Bereich zum Abschluss geführt wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall)