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Plenarsitzung

Transkript

Monika Hohmann (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juni 2021 wurde ein neuer Landtag gewählt. Dementsprechend erfolgte auch ein Wechsel in der Zusammensetzung des Petitionsausschusses, der gemäß Artikel 61 der Landesverfassung vom Landtag bestellt wird.

Dem Petitionsausschuss obliegt die Behandlung der nach der Verfassung und dem Grundgesetz an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Der Petitionsausschuss der achten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 30. September 2021 aufgenommen. In dem vorliegenden Bericht handelt es sich ausschließlich um die Tätigkeit des Petitionsausschusses der siebten Wahlperiode.

Ich danke allen Abgeordneten der siebten Wahlperiode, die mit einer fairen und überparteilichen Arbeit sowie mit viel Engagement dazu beigetragen haben, dass der Petitionsausschuss Ihnen seinen Bericht in der Drs. 8/425 zum Zeitraum 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020 vorlegen kann.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020  701 Bürger Gebrauch gemacht. 242 Petitionen und Eingaben wurden elektronisch an den Ausschuss für Petitionen übersandt.

81 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.

13 Petitionen wurden an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben.

607 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2019 sind ca. 16 % mehr Bürgerbegehren eingereicht worden. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2018 ist sogar eine Zunahme von 59,7 % zu verzeichnen.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 149 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 76 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten können Sie dem Anhang A des Berichtes entnehmen.

Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. 19 Sammelpetitionen gingen ein, z. B. zu den Themen Neuregelung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt, Änderung der Landesbauordnung, Sanierung der L 231 und der L 232, Verbesserung der Anbindung von Orten an den Bahnverkehr oder zur Verbesserung des Justizvollzugs.

Über 482 Petitionen standen in 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. Zwei Sitzungen mussten wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt werden. Eine auswärtige Sitzung fand in der JVA Burg statt. Elf Petitionen wurden zuständigen Fachausschüssen zur Stellungnahme oder Kenntnisnahme zugeleitet. Seit der Parlamentsreform sind diese verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu beschäftigen und dem Petitionsausschuss eine qualifizierte Stellungnahme zu übermitteln. Ich danke insoweit den Fachausschüssen für ihre Unterstützung.

400 Petitionen wurden abgeschlossen. 126 Petitionen davon wurden im vereinfachten Verfahren erledigt, das heißt, diese hatten sich bereits vor ihrer Beratung im Ausschuss positiv oder anderweitig erledigt. Jetzt kommt die schönste Zahl: Circa 18,5 % der abgeschlossenen Petitionen wurden positiv und 4 % der Fälle zumindest teilpositiv erledigt. Das ist wirklich eine gute Zahl.

(Zustimmung)

Mit dem Inkrafttreten der Parlamentsreform 2020 sind auch die Sitzungen des Ausschusses für Petitionen grundsätzlich öffentlich. Damit können Petenten, Presse oder auch interessierte Bürger bei der Beratung der Petitionen anwesend sein und zuhören. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass die Petenten vorab ihr Einverständnis zu einer öffentlichen Behandlung ihrer Petition erteilen. Auch dürfen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter einer öffentlichen Behandlung nicht entgegenstehen.

Auch bei nichtöffentlicher Behandlung einer Petition besteht für Petenten die Möglichkeit, bei der Behandlung anwesend zu sein, soweit nicht Rechte Dritter betroffen sind. Der Ausschuss kann den Petenten sowohl bei öffentlicher als auch bei nichtöffentlicher Behandlung der Petition die Möglichkeit einräumen, sich mündlich zu dem Anliegen zu äußern. Von Mai bis November 2020 waren zu 43 behandelten Petitionen Petenten anwesend. Viele hatten jedoch ihre Teilnahme wegen der Pandemie abgesagt.

Im Berichtszeitraum führte der Ausschuss elf Ortstermine, überwiegend zu Petitionen des Sachgebietes Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, durch. Diese trugen dazu bei, bestehende Missverständnisse auszuräumen und verstrittene Parteien dazu zu bringen, miteinander und nicht übereinander oder an einander vorbei zu reden. Dabei konnten vielfach akzeptable Lösungen gefunden werden.

Ein nichtöffentliches Gespräch führte der Ausschuss im Berichtszeitraum durch. Bei diesem Gespräch setzte sich der Ausschuss mit Vertretern der Landesregierung und beteiligten Behörden zusammen und versuchte, Lösungen im Sinne der Petenten zu finden.

Der Ausschuss führte vier öffentliche Anhörungen durch. Themen der Anhörungen waren die Rettung der Jugendarbeit vor Ort, der Kiesabbau in Bad Dürrenberg, die Weiterführung eines Flugbetriebes und die Widerspruchsbearbeitung durch eine Stadt. Zusätzlich befasste sich der Ausschuss mit der Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ und führte dazu eine öffentliche Anhörung durch.

Nach Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse erarbeitete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Zum Schluss möchte ich mich noch für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. - Gleichzeitig bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Wir haben nur etwas zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechende Berichterstattung liegt vor. Der Bericht wurde von Frau Hohmann entsprechend vorgestellt. Es bleibt uns aber trotzdem, glaube ich, den Mitgliedern des Petitionsausschusses aus allen Fraktionen noch einmal ganz herzlich für ihre sehr intensive, aufopferungsvolle und extrem wichtige Arbeit bei der Verbindung mit Bürgerinnen und Bürgern zu danken. - Herzlichen Dank an den Petitionsausschuss.

(Beifall)