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Plenarsitzung

Transkript

Hagen Kohl (AfD):

Ich wäre dann so weit. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Covid-19-Pandemie soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine einmalige Sonderzahlung an die Besoldungsempfängerinnen und -empfänger erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass die Tarifparteien im November 2021 eine Coronasonderzahlung beschlossen haben und daher Tarifbeschäftigte pauschal eine Prämie in Höhe von 1 300 € zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Covid-19-Pandemie erhalten, soll nun auch eine adäquate Regelung für die Besoldungsempfänger im Land hergestellt werden.

Aber auch ohne eine tarifvertragliche Regelung wäre oder ist eine solche Regelung dringend in Betracht zu ziehen. Dies erklärt sich daraus, dass erstens bereits im Oktober 020 im Rahmen der TVöD-Tarifrunde 2020 die kommunalen Arbeitgeber und der Bund mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag „Coronasonderzahlung 2020“ abgeschlossen hatten, sodass Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen sowie der Auszubildenden in einer nach Entgeltgruppen gestaffelten Höhe eine Corona-Sonderzahlung erhielten. Zweitens hatte schon im Dezember 2020 der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine Coronasonderzahlung für Bezügeempfänger des Bundes beschlossen und ausgezahlt.

Dies wiederum führte zu der Situation, dass Tarifbeschäftigte in den Kommunen eine Sonderzahlung erhielten, Kommunalbeamte jedoch nicht, obwohl sie vielleicht in den gleichen Dienstbereichen tätig waren und die gleichen Tätigkeiten ausgeübt haben und auch sonst den gleichen pandemiebedingten Belastungen ausgesetzt waren und sind.

Gleiches gilt für die Beamten und Beamtinnen des Bundes und des Landes. Während z. B. Bundespolizisten oder Zollbeamte eine Sonderzahlung erhielten, gingen die Polizeivollzugsbeamten des Landes bislang leer aus, und das, obwohl die Landespolizei mit der Bundespolizei und dem Zoll regelmäßig Einsätze durchführt und sie damit, wie überhaupt, ebenso wie ihre Kollegen vom Bund den pandemiebedingten Belastungen ausgesetzt sind. Ich könnte noch weitere Beispiele nennen, aber ich denke, das Grundproblem ist deutlich geworden.

Hinsichtlich der Finanzierungsquelle ist dem Gesetzentwurf nichts zu entnehmen, aber der Finanzminister hat es jetzt auch nicht weiter problematisiert. Insofern dürfte es kein Problem sein. Sollte es dennoch problematisch werden, könnte man einmal schauen. Wir haben z. B. im Jahr 2020 ca. 56 Millionen € der veranschlagten Haushaltsmittel für die Bezüge der Beamten und Richter nicht verausgabt. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Jahr zumindest eine ähnliche Größe auch nicht verausgabt wurde. Vielleicht lässt sich daraus etwas finanzieren.

Ob die Sonderzahlung in gleicher Höhe für sämtliche Besoldungsgruppen ein Problem hinsichtlich des Abstandsgebotes werden könnte und weitere Fragen werden Gegenstand der Beratungen im Finanzausschuss sein, auf die ich mich persönlich schon sehr freue. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)