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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2022 und 2023 gehen wir in eine Übergangsphase. Das muss man so deutlich sagen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten es in der letzten Wahlperiode geschafft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es ab dem Jahr 2022 ein neustrukturiertes Finanzausgleichsgesetz gibt. Die Gründe dafür sind vielfältiger Art, die will ich gar nicht alle aufzählen. Das hat sicherlich auch etwa mit der Grundlagenermittlung zu tun.

Nun haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir für die Jahre 2022 und 2023 einen deutlichen Aufwuchs bei der Finanzausgleichsmasse vornehmen. Das ist zugegebenermaßen eine Pauschalierung.

Den Schwerpunkt unserer Arbeit sollten wir allerdings darauf legen, die Neustrukturierung des Finanzausgleichsgesetzes für die Zeit danach vorzunehmen. Dabei geht es aus meiner Sicht beileibe nicht nur um die Bedarfsermittlung, sondern auch um Verteilungsfragen. Wenn Sie sich z. B. einen Punkt anschauen, dann können Sie in diesem Lande sehen, dass die besonders notleidenden Gemeinden die Gemeinden sind, die Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden sind. Das ist systembedingt. Das hat nicht nur mit der Finanzausgleichsmasse zu tun, sondern mit Verteilungsfragen.

Wenn Sie sich die einzelnen notleidenden Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es nicht ausreicht, einfach oben mehr hineinzukippen und zu hoffen, dass dann in einer Verbandsgemeinde in der Egelner Mulde nennenswert mehr Geld ankommt. Das ist eine der zentralen Herausforderungen, um die es geht. Das hat etwas mit der Struktur der Verbandsgemeinden zu tun.

Ein weiterer Punkt, den ich ankündigen will und der für die Neustrukturierung des FAG über diesen Gesetzentwurf hinaus wichtig ist, ist die Frage: Wie bekommen wir strukturschwache Gemeinden, die ihre Aufgaben trotzdem erfüllen müssen, über die Wasserlinie? Damit meine ich nicht nur die, die in der Vergangenheit besonders viel Geld ausgegeben und deshalb besonders große Probleme haben, sondern es gibt Gemeinden in diesem Lande   die Stadt Oberharz am Brocken ist so ein ausgeprägtes Beispiel  , die können konsolidieren, so viel sie wollen, sie werden es aufgrund ihrer besonderen Struktur nicht schaffen, über die Wasserlinie zu kommen. Deshalb brauchen wir   ich bezeichnet das einmal so   eine Grundsicherung für Gemeinden.

(Angela Gorr, CDU: Sie wissen doch, wer der Verursacher ist!)

- Ich weiß, wer das genehmigt hat.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gorr, das war jetzt nicht in Ordnung. Stellen Sie sich das nächste Mal ans Mikro, dann ist das okay.

(Angela Gorr, CDU: Entschuldigung!)


Rüdiger Erben (SPD):

Ich bitte darum, den Zwischenruf der Abg. Gorr zu protokollieren und dass ich Ihnen geantwortet habe: Ich weiß es.

(Angela Gorr, CDU: Vielen Dank!)

Schließlich und endlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Koalitionsfraktionen in den weiteren Beratungen den Antrag stellen werden, auch § 98 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zu ändern. Darin geht es um den Ausgleich des Finanzhaushaltes, und diese Änderung wollen wir zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen bis zum Jahr 2026 vornehmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung in den Finanzausschuss federführend, mitberatend in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke, Herr Erben. Lassen Sie mich nur kurz die Bemerkung machen: Die Stadt Oberharz über die Wasserlinie zu heben, dürfte trotz Klimakatastrophe gar nicht so schwer sein. Aber gut.