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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsbefragung dauert eine Stunde. Ich eröffne die Befragung der Landesregierung nach § 45a GO und blicke in die Reihen der Fraktion der AfD. - Herr Rausch steht auf und setzt sich wieder hin. - Bitte sehr, Herr Köhler, Sie haben das Wort.


Gordon Köhler (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Erlauben Sie mir bitte noch zwei Sätze zur Vorbemerkung. Seit Anfang dieser Woche, seit dem 15. November 2021, ist es so, dass Schüler verpflichtet sind, grundsätzlich die Schnelltests zur Feststellung einer möglichen Coronainfektion in der Schule durchzuführen. Das wurde im Vorfeld anders gelöst.

Ich habe folgende Nachfrage. Es gibt sogenannte Schnelltests, zum Beispiel den Nasocheck Comfort. Das ist ein Schnelltest, der bspw. im Jerichower Land oder im Landkreis Stendal zur Anwendung kommt. Hier ist übrigens die Produktinfo.

Den Herstellerangaben zufolge ist dieses medizinische Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren; das zum einen. Aber viel interessanter sind die Vorsichtsmaßnahmen, die innerhalb dieser Produktinfo aufgeführt sind.

Gleich zu erstens ist festzustellen - jetzt zitiere ich aus dieser Herstellerangabe -:

„Der Test darf von volljährigen Personen in Eigenanwendung oder von medizinischem Fachpersonal an Patienten durchgeführt werden.“

Wenn ich Abiturienten, vielleicht auch ein paar Berufsschüler, abziehe, dann kann man leicht feststellen, dass die Schüler mehrheitlich minderjährig sind. Deshalb möchten ich und auch die Eltern wissen, inwieweit bei den minderjährigen Kindern die Herstellerangaben umgesetzt werden und medizinisches Fachpersonal die Tests vornimmt. - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.

(Unruhe)

- Wer antwortet? - Es muss jemand antworten. - Frau Feußner.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident, vielen Dank. - Wir waren jetzt nur in einem kurzen Abstimmungsprozess, weil wir als Ministerium für Bildung nicht für die Bestellung der Tests für die Schule verantwortlich sind. Aber ich versuche trotzdem, die Frage zu beantworten.

Es ist so: Sie sprachen die Tests vom Jerichower Land an. Es ist mir nicht bekannt, dass die vonseiten des Landes ausgehändigt werden. Da müssten Sie eher den Landkreis befragen. Wir haben andere Tests, die wir an die Schulen ausliefern. Deshalb kann ich zu Ihrer Frage wenig sagen. Aber ich kann einige Ausführungen dazu machen, ob die Selbsttests, die wir in den Schulen zur Verfügung stellen, für die Nutzung durch unter 18-Jährige zugelassen sind, auch dazu, ob die überhaupt diese Tests anwenden dürfen.

Unter Bezugnahme auf das Ministerium für Soziales kann ich sagen, es handelt sich bei jenem Aufdruck um einen Sicherheitshinweis   ich habe die Maske noch auf, Entschuldigung; die darf ich hier abnehmen, das ist manchmal schon gewohnheitsgemäß; haben Sie mich trotzdem verstanden?  ,

(Zuruf: Ja!)

den der Hersteller anbringen muss. Derartige Hinweise sind in unterschiedlichen Formulierungen in allen Laientests zu finden. Er bedeutet jedoch nicht, dass Kinder und Jugendliche den Selbsttest nicht durchführen dürfen. Die Anwendung der Selbsttests durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren darf jedoch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen durchgeführt werden.

(Zuruf: Nein, medizinisches Fachpersonal!)

Dies ist durch die Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen in der Schule immer sichergestellt.

(Zuruf: Medizinisches Fachpersonal steht da drin, nicht „Erwachsene“!)

- Nein, das sind ausdrücklich zugelassene Laientests,

(Beifall)

zugelassen durch das   wie heißt denn das?   Bundesamt für, ich sage jetzt einmal salopp, Arzneimittelzulassung, die zuständige Stelle. Das ist ausdrücklich zugelassen. Wir verwenden also keine Tests, die nicht zugelassen sind.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Köhler.


Gordon Köhler (AfD):

Darf ich darauf reagieren, bevor ich die nächste Frage stelle?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, bitte.


Gordon Köhler (AfD):

Sie merken gerade selbst, dass die ganzen Fragestellungen, die sich hieraus ergeben, eine große Unsicherheit auch bei den Eltern erzeugen. Genau diese Tests, wie sie hier von mir genannt wurden, wurden auch ausgereicht. Wenn man den Landkreis fragt, schiebt der es wieder den Schulen zu. Dann kommt diese ganze Kette wieder in Gang. Das ist für viele Eltern sehr unbefriedigend.

Ein Beispiel auch hierzu. Die Eltern z. B. in der Grundschule Gommern haben eine Einverständniserklärung für einen Roche-Schnelltest abgegeben. Tatsächlich wurde ein Coronaschnelltest der Marke Nasocheck vorgenommen, wie ich es gerade gesagt habe. Das ist doch keine vertrauensbildende Grundlage, auf der die Eltern fortan darauf vertrauen können, dass die Kinder korrekt getestet werden. Das ist unserer Meinung nach ein riesiges Problem. Dennoch würde ich ganz gern mit der nächsten Fragestellung fortfahren.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Es gibt eine Vielzahl von Tests. Die sind in der Anwendung alle, ich will nicht sagen, gleich, aber ähnlich. Die unterscheiden sich in der Anwendung so gut wie nicht. Das sind alles zugelassene und zertifizierte Tests, die wir in Schulen verwenden. Das wird vorher geprüft. Da besteht kein Risiko. Auf jedem Medizinprodukt, egal welches Sie in der Apotheke erwerben, steht diese Zulassung ab 18 Jahren. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, die immer so umgesetzt wird. Das gilt genauso für die Tests.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Köhler. - Herr Siegmund.


Ulrich Siegmund (AfD):

Herr Präsident, ich hatte mit Herrn Köhler gerade abgesprochen, dass ich eine kurze Nachfrage zu dem Thema stelle. Ich habe noch eine andere Frage, die aber nicht zu der Sache gehört. Demzufolge würden wir den Block noch mal gern fertigmachen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Alles gut.


Ulrich Siegmund (AfD):

Erste Frage. Sie haben gerade davon gesprochen, dass dieser Test in Aufsicht von Erwachsenen erfolgen solle. Wir haben uns diese Tests von den Schulen zuschicken lassen wollen. Übrigens gibt es auch viele Lehrer, die das alles nicht toll finden, was hier ist, und die uns unterm Radar auch mal Informationen übermitteln. Diese Tests sagen Folgendes aus - ich zitiere jetzt noch einmal aus dem Beipackzettel der Tests -:

„Der Test darf von volljährigen Personen in Eigenanwendung oder von medizinischem Fachpersonal an Patienten durchgeführt werden. Der Test darf nur gemäß dieser Anleitung durchgeführt werden.“

Der Test darf nicht von Minderjährigen durchgeführt werden. Klarer geht es doch gar nicht. Ich frage konkret: Warum ignorieren Sie das?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Das ignorieren wir nicht. Die Tests werden unter Aufsicht von Erwachsenen durchgeführt. Die dürfen die nicht allein durchführen, sondern das muss unter der Aufsicht von Erwachsenen erfolgen.

(Unruhe)

Die medizinische Begleitung ist nicht notwendig; das sagen uns das Bundesamt und die zuständige Stelle. Wenn die das nicht richtig sagen, dann müssen Sie sich dorthin wenden.

(Beifall - Zurufe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Die nächste Frage. - Bitte, Herr Köhler, weiter.


Gordon Köhler (AfD):

Aufgrund dieser abgeschafften Möglichkeit der häuslichen Selbsttests würde es bedeuten, dass die Kinder zukünftig regulär den Schulweg nutzen, das heißt, den Nahverkehr, Bus und Bahn, nutzen, auch mit anderen Kindern und mit anderen Mitschülern in Kontakt kommen. Am Ende dieser ganzen Kontaktketten könnte dann möglicherweise ein positiver Test in der Schule vorliegen. Jetzt frage ich mich, ob es dann nicht vernünftiger, sinniger und sicherer wäre, wenn die Kinder vor diesem Schulweg zu Hause getestet werden könnten. Daher die konkrete Nachfrage, warum das unbedingt in die Schule verlagert werden muss.

(Unruhe - Zurufe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Wenn Sie sich alle ein bisschen konzentrieren, kriege ich das auch besser in den Griff. - Frau Feußner, bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zunächst möchte ich noch sagen: Wenn ich in die Schule laufe, bin ich an der frischen Luft, dann brauche ich keine Maske aufzusetzen.

(Beifall - Zuruf: Im Bus!)

Im Bus besteht Maskenpflicht. Wenn die Kinder die Maskenpflicht im Bus einhalten, können sie sich nicht anstecken.

(Unruhe)

Dann kommen sie in das Schulgebäude hinein und es wird sofort, wenn sie im Schulgebäude sind, getestet.

Erstens. Innerhalb dieser kurzen Zeit bricht eine Coronainfektion, wenn ich mich damit anstecke, nicht aus. Also kann der Test da noch gar nicht positiv ausfallen.

(Unruhe)

- Sie können lachen, aber: Zweitens haben wir eine wissenschaftliche Begleitung, die die an den Schulen durchgeführten Tests untersucht und auch beobachtet, wie sich die Inzidenzzahlen entwickeln. Es gibt eine eindeutige Aussage, dass die so positiv getesteten Schüler das Virus in der Regel aus dem Elternhaus mitbringen.

(Beifall)

Mehr muss ich nicht dazu sagen. - Warum wir das ausdrücklich in Schule machen? Weil wir auch festgestellt haben, dass in der häuslichen Umgebung - im Übrigen möchte ich damit nicht alle Eltern unter Generalverdacht stellen - eine Vielzahl von Eltern diese Tests nicht durchgeführt und einfach eine Bescheinigung mitgegeben hat, dass ihr Kind negativ ist. Das können wir den Klassenkameraden, die sich zu über 95 % getestet haben, und auch den Lehrkräften nicht zumuten.

(Beifall)

Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, damit die Schule weiterhin im Präsenzunterricht stattfinden kann. Das kann ich damit auch rechtfertigen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Köhler.


Gordon Köhler (AfD):

Dazu eine Nachfrage meinerseits. Sie sagten gerade, dass viele Eltern bei der qualifizierten Selbstauskunft mehr oder weniger gelogen haben. Mich würde interessieren, wie das zahlenmäßig quantifiziert werden kann. Gibt es dazu Erhebungen? Wurden dazu Anzeigen gestellt? Meines Wissens wäre das eine Falschauskunft mit einem gewissen strafrechtlichen Charakter. Gibt es dazu Zahlen Ihrerseits, die dieses Misstrauen, so wie Sie es gerade ausgeführt haben, begründen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Es gibt den Nachweis. Das betrifft vor allen Dingen die Kinder, die positiv waren und die sich zu Hause getestet haben. Ob der Test dann zu Hause stattgefunden hat oder nicht, das können wir leider nicht nachweisen. Wir haben aber entsprechende Ergebnisse. Wir zeigen auch niemanden an, weil er ein falsches Zertifikat für sein Kind ausgestellt hat. Wir wollen das aber besser kontrollieren. Deshalb haben wir gesagt, dass das alle in der Schule machen.

(Zustimmung)


Gordon Köhler (AfD):

Ich nehme für mich jetzt mit, dass es verwertbare Zahlen dazu, mit denen man das empirisch einschätzen kann, seitens der Landesregierung nicht gibt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich habe Ihnen das doch gerade gesagt. Schule ist doch ein öffentlicher Raum, in dem wir unsere Kinder und Lehrkräfte schützen wollen. Wir tun alles dafür, dass der Präsenzunterricht weiterhin erhalten bleibt.

(Zustimmung)


Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich nehme einfach einmal einen Fall aus der Praxis. Nehmen wir beispielhaft ein sechs- oder siebenjähriges Kind, welches als einziges vor versammelter Mannschaft in der Klasse positiv getestet wird. Wir wissen, was passiert. Mit diesem Kind möchte erst einmal keiner mehr Kontakt haben. Ich vermute, das gilt sowohl für die Klassenkameraden als auch für die Lehrkraft. Das Kind wird dann erst einmal einige Zeit warten müssen, bis es von den Eltern abgeholt wird. In diesem Zeitraum passiert auch etwas mit dem Kind. Es hat Angst und es weiß gar nicht, was mit ihm passiert. Mich würde interessieren, ob bei diesem Punkt ein Stück weit bedacht wird, was denn mit der Seele, mit der Psyche dieses Kindes in diesem Moment passiert.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Sie tun jetzt so, als gäbe es die Coronapandemie erst seit einer Woche, und so, als seien wir in der Praxis noch nicht geübt. Es gibt regelmäßig Fälle in Schulen. Die Kinder werden von den Lehrkräften begleitet und auch entsprechend     

(Zuruf: Abgesondert!)

- Na ja, abgesondert. Sie sitzen jedenfalls nicht allein in einem Raum und heulen vor sich hin, sondern sie werden von den Lehrkräften getröstet. Sie werden noch einmal informiert, wie der weitere Werdegang ist. Sie werden intensiv betreut. Es ist nicht so, dass die Kinder stigmatisiert werden. Den Begriff haben Sie jetzt nicht gebraucht, aber Sie haben versucht, das in ähnlicher Weise auszudrücken. Das ist absolut nicht der Fall.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt zwei weitere Nachfragen. - Wenn Sie die erst einmal stellen wollen, bitte.


Hannes Loth (AfD):

Werter Herr Präsident! Zunächst vorweg: Ich bin getestet, sitze aber hier, weil ich kein Armbändchen tragen möchte und weil ich mich nicht kennzeichnen lassen möchte.

(Zustimmung - Lachen - Zurufe: Oh!)

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sagten gerade, es sei so, dass die Kinder begleitet, geschützt und getröstet würden. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich mindestens zwei Fälle kenne, in denen der Schulsozialarbeiter das Kind genommen hat, unverzüglich nach Hause geschickt hat und sich keiner weiter darum gekümmert hat. Es war auch nicht klar, ob jemand, wie etwa die Mutter, zu Hause ist. Die Mutter hat sich an mich gewandt und hat mir eine Textnachricht geschickt, dass dies überhaupt nicht gehe. Es war niemand zu Hause. Das Kind war allein und musste mit der Situation ganz allein umgehen.

Zu einer zweiten Situation, in der es vor dem Wochenende passiert ist, es also am Freitag festgestellt wurde und dann ein PCR-Test im Gesundheitsamt Anhalt-Bitterfeld angefordert wurde. Es war im Gesundheitsamt das ganze Wochenende über niemand zu erreichen.

Zu einem dritten Punkt. Wir haben versucht, Luftfilter für unsere Schulen anzuschaffen. Das hat nicht funktioniert, weil Luftfilter angeblich nur für Schulen gefördert werden, in denen eine Lüftung nicht gewährleistet werden kann. Ist das so, Frau Ministerin?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zum letztgenannten Punkt: Das ist der Fall. Das habe ich hier schon einmal ausgeführt. Dazu brauche ich mich, glaube ich, nicht zu wiederholen. Es gibt eine Förderung für sogenannte Räume der zweiten Kategorie, die schwer zu belüften sind. Wenn der Landkreis, der dafür zuständig ist, darüber hinaus Luftfiltergeräte anschaffen will, kann er das tun, bloß wird das nicht gefördert.

Zu Ihrem ersten Punkt. Es kommt immer darauf an, wie alt das Kind ist. Bis zum zwölften Lebensjahr kann das Kind nicht allein nach Hause gehen, sondern dann müssen die Eltern benachrichtigt werden. Ab dem zwölften Lebensjahr können die Kinder auch allein nach Hause gehen. Das ist schon immer so üblich gewesen. Die Eltern werden aber bei beiderlei Alterskategorien immer benachrichtigt. Wenn das eine Schule, eine Lehrerin, ein Lehrer oder wer auch immer nicht getan hat, dann ist das nicht richtig.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine weitere Nachfrage. - Frau Sziborra-Seidlitz.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sichere Bildung und Sicherheit in den Schulen erreichen wir nicht allein durch die Tests, sondern bei steigender Inzidenz werden wir auch wieder darüber nachdenken müssen, wie wir den Unterricht in den Schulen sicherer gestalten. Wir werden morgen dazu eine Debatte führen.

Ich habe eine konkrete Nachfrage. Wenn Schulen sich in eigener Regie und angesichts der Lage in eigener Verantwortung Instrumente und Wege überlegen, den Unterricht sicherer zu machen - z. B. mit Hybridvarianten, z. B. mit Varianten von Präsenzunterricht mit Heimunterricht, also Online-Präsenzunterricht -, warum wird das vom MB nicht genehmigt?

Zuletzt ist dazu gestern etwas öffentlich geworden. Das Internationale Stiftungsgymnasium Magdeburg hat genau das veröffentlicht. Sie haben dazu ein Konzept eingereicht, haben das beantragt und das ist von Ihrem Ministerium versagt worden.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Dazu haben wir auch recherchiert. Ich habe die Twitter-Nachricht auch gelesen. Es ist aber kein Antrag dazu eingegangen, weder im Schulamt noch im Ministerium.

(Zuruf: Oh!)

Wenn ein Antrag nicht eingeht, dann können wir den weder genehmigen noch nicht genehmigen. Der Antrag muss ja erst einmal vorliegen. Das war das Problem. Wir haben das auch gesehen und haben uns darüber gewundert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es wäre schon hilfreich, wenn der Antrag vorliegt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Das wäre sehr hilfreich, ja.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Gibt es dazu eine Nachfrage?


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Verstehe ich Sie an der Stelle richtig: Wenn ein solcher Antrag vorläge und er fachlich gut begründet wäre, dann würde der auch genehmigt werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Es kommt darauf an, wie das Konzept aussieht. Wir sind offen für viele Modelle, wie man Unterricht gestalten kann. Wir haben das hybride Unterrichten ja auch   in Anführungsstrichen   in der zurückliegenden Zeit oft genug geprobt und geübt, wenn es z. B. eine hohe Inzidenz an einer Schule gab. Wir sind nur nicht dafür, dass Wechselunterricht stattfindet; das wollen wir nicht. Wir wollen den Präsenzunterricht aufrechterhalten.

(Zustimmung)

Wenn man aber in einzelnen Klassen, in denen es mehrere Fälle gibt, hybriden Unterricht machen will, dann sollte das kein Problem sein.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Feußner. -  Herr Köhler, bitte.


Gordon Köhler (AfD):

Letzte Frage meinerseits. Wie verhält es sich mit Grundschülern, welche bereits den Frühhort aufsuchen, ergo das Schulgelände betreten, das Schulgelände nutzen und die Schulräume nutzen?

Wir haben von einer Dessauer Grundschule den Hinweis bekommen, dass dort im Frühhort nicht getestet wird, sondern erst dann, wenn der Klassenverband zusammentritt. Wir wollen, auch im Namen der Eltern, fragen, woher diese widersprüchliche Verfahrensweise rührt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und sagen, dass ich für den Hort nicht zuständig bin. Aber es gibt den klaren Auftrag, dass sich der Hort mit der Schule bezüglich der Teststrategie abstimmt. Wenn diese Abstimmung vor Ort manchmal nicht stattgefunden hat, dann ist das sehr bedauerlich. Denn es gehört zu der gesamten Strategie dazu, dass man aus einer Hand vorgeht bzw. sich ein Konzept gibt, wie man Schülerinnen und Schüler auch vor der Schule schon sicher testet.

(Zustimmung)


Gordon Köhler (AfD):

Dann nehmen wir das an der Stelle so zur Kenntnis. An Sie geht damit vielleicht der Auftrag, das noch einmal abzustimmen, weil dabei einfach Widersprüchlichkeiten bestehen, die noch auszuräumen sind.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Gibt es weitere Nachfragen oder Fragen seitens der AfD-Fraktion? - Ich sehe keine.