Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Forderung, bedürftige Kinder besser zu unterstützen, ist richtig und wichtig. Anders allerdings, als im Antrag der AfD dargestellt, betrifft eine digitale Bildungskarte lediglich das Abrechnungsverfahren zwischen den Leistungsanbietenden und den Behörden. Die Leistungsberechtigten müssen weiterhin im gewohnten Umfang die jeweiligen Leistungen geltend machen und auch entsprechende Nachweise einreichen. Vor Buchung des Budgets auf die Bildungskarte muss die zuständige Behörde schließlich prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen überhaupt vorliegen.

Es ist daher nicht zu erwarten, dass allein durch eine Digitalisierung der Abrechnungen die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen sprunghaft steigt; denn mit der Abrechnung haben die leistungsberechtigten Familien in der Regel bereits jetzt nichts mehr zu tun. Dies erfolgt zwischen der Behörde und den Anbietenden, sei es über die Abrechnung von Gutscheinen oder in Form von Direktüberweisung.

Ich sehe die Bemerkung in dem Antrag, dass die Digitalisierung die Annahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen barrierefreier und einfacher mache, deshalb durchaus kritisch. Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass durch die Einführung einer Bildungskarte die Nutzungszahlen im Bereich Bildung und Teilhabe gestiegen seien. In Sachsen-Anhalt nutzt aktuell lediglich die Landeshauptstadt Magdeburg die digitale Bildungskarte. Die Stadt Dessau-Roßlau plant, im kommenden Jahr eine Bildungskarte einzuführen. Positive Unterschiede bezüglich des Nutzungsverhaltens betreffend Teilhabeleistungen zu anderen Städten, beispielsweise der Stadt Halle, sind aber nicht festzustellen.

Die Bildungskarte bietet Behörden natürlich die Möglichkeit, ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren. Vereinfachungen für die leistungsberechtigten Familien können sich ergeben, müssen es jedoch nicht. Keinesfalls ersetzen sie aber die erforderliche intensive Betreuung und Begleitung der Eltern. Dazu sind die Behörden, die Schulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch die Vereine und Leistungsanbietenden in gleicher Weise aufgerufen. Die Kreise und kreisfreien Städte, denen die Gewährung von Bildung und Teilhabe obliegt, entscheiden im eigenen Wirkungskreis über die Art und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Sie kennen die regionalen Besonderheiten und können am besten über passgenaue Lösungen entscheiden. Eine generelle Empfehlung ist nicht angezeigt.

Zu dem Vorschlag eines landesweiten Förderprogramms möchte ich abschließend darauf hinweisen, dass die Kosten je Träger eher überschaubar sind. Nach den erhaltenen Rückmeldungen belaufen sich die Kosten auf 10 000 € bis 15 000 € als einmalige Ausgabe. Hierfür ein gesondertes Förderprogramm aufzulegen, halte ich für nicht sinnvoll. Zudem profitieren in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte durch einen möglicherweise geringeren Verwaltungsaufwand und die daraus resultierende Kostenersparnis. Es besteht daher ein Eigeninteresse, wo es passt, eine digitale Bildungskarte einzuführen. Entsprechende Überlegungen bestehen aktuell in der Stadt Dessau-Roßlau.

Ich schlage daher vor, dass mein Ministerium gemeinsam mit der Landeshauptstadt einen Erfahrungsaustausch zu den Vor- und Nachteilen einer digitalen Bildungskarte einrichtet, sobald es die pandemische Lage wieder zulässt. Darin können sich die kommunalen Akteure aus einer Hand informieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)