Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Bedürftige Kinder besser unterstützen - BuT-Leistungen zugänglicher ausgestalten!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/330

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/384


Einbringer für die AfD ist der Abg. Herr Köhler. Wir haben eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart. - Herr Köhler, Sie können beginnen.


Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Darüber, dass Kinder unabhängig von ihrem materiellen Hintergrund bestmögliche Bedingungen für ihre persönliche Entwicklung bekommen, sollte in diesem Hohen Haus Einigkeit bestehen. Genau hiermit beschäftigt sich der Ihnen vorliegende Antrag der AfD-Fraktion.

Wenn wir die Wahlprogramme der SPD und der CDU aus dem vergangenen Landtagswahlkampf oder meinetwegen auch den Koalitionsvertrag betrachten, dann stellen wir fest, dass sich darin an verschiedenen Stellen die politischen Forderungen nach Chancengerechtigkeit, nach niedrigschwelligen Angeboten und nach der Förderung von Teilhabe finden. Wenn Sie es mit Ihren politischen Forderungen also ernst meinen, dann können Sie unseren Antrag, der genau an dieser Stelle ansetzt, gar nicht mehr ablehnen, sehr verehrte Damen und Herren.

(Zustimmung)

Ein weiterer Vorteil dieser Art und Weise der Umsetzung ist, dass die Digitalisierung für die kommunale Verwaltungsstruktur weiter vorangetrieben wird - ergo: ein weiteres Argument dafür.

Doch werden wir konkreter. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden unterstützt - ich zitiere von der Homepage des BMAS - Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Gefördert werden also Angebote von Schule und Freizeit, deren Teilnahme der Kinder die Eltern nicht bezahlen können. Dies umfasst bspw. die Mittagsverpflegung, Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, die Beförderung hin zur Schule, aber auch individuelle Lernförderungen, wie die Nachhilfe.

Wir reden aber auch über die Mitgliedschaft in gesellschaftlichen oder kulturellen Organisationen. Dazu zählen bspw. auch das Musizieren in Musikvereinen, aber auch Handball, Fußball und Sport im Allgemeinen. Das ist ganz besonders wichtig für Jugendliche, die sich in schwierigen Lebensphasen befinden. Der eine oder andere hat das Vergnügen, ein pubertierendes Kind zu Hause zu haben. Es ist unfassbar wichtig, dass diese jungen Menschen in Vereinen, in Sportvereinen sozialisiert werden und dort wichtigen Halt bekommen. Deshalb ist es auch aus unserer Sicht sehr wünschenswert und auch erforderlich, dass eine Mitgliedschaft in solchen Vereinen besteht.

Es ist jedoch leider festzustellen, dass genau diese Angebote in Sachsen-Anhalt nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Diese lassen sich sicherlich nicht ad hoc und sofort mit einem Landtagsbeschluss aus der Welt räumen. Aber wir Politiker sind doch verpflichtet, im Rahmen unserer Möglichkeiten die Inanspruchnahme dieser Leistungen so niedrigschwellig und so unkompliziert wie nur irgend möglich auszugestalten.

Eine Hürde, auf die wir sehr wohl Einfluss nehmen könnten, ist dabei der Prozess von der Antragstellung bis zur Bezahlung beim Leistungserbringer. Diese Hürde kann durch ein erprobtes Mittel abgebaut werden, nämlich durch die sogenannte digitale Bildungskarte. Diese kann man sich wie eine EC- oder Kreditkarte vorstellen, mit der man bei anerkannten Partnern bezahlt. Das ist auch nichts, wovor man Angst haben muss. Die kreisfreie Stadt Magdeburg liefert das Praxisbeispiel. Dort wurde eine solche Karte vor vielen Jahren eingeführt, die noch immer gelebte Praxis ist.

Der große Vorteil einer solchen digitalen Bildungskarte ist, dass komplette Vorgänge in digitale Prozesse übertragen werden. Für die Leistungsempfänger selbst bedeutet dies eine merkliche Vereinfachung und Beschleunigung.

Für die Kommunen selbst ist es eine automatische Dokumentation und damit eine Steigerung von Transparenz und eine beachtliche Verringerung des administrativen Aufwandes.

Auch hierzu wieder ein Praxisbeispiel: In der Stadt Magdeburg konnten nach Einführung dieser digitalen Bildungskarte drei Vollzeitäquivalente der Entgeltgruppe 9 a TVöD eingespart werden. Da kommt also schon ein bisschen was zusammen.

Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass das Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen darf. Wir kennen alle Artikel 28 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass wir den Kreisen und kreisfreien Städten die digitale Bildungskarte nicht aufs Auge drücken dürfen. Wir können jedoch bei den Kommunen und Kreisen proaktiv für dieses Instrument werben bzw. Rahmenbedingungen schaffen, welche es den Gremien leicht machen, die genannten Vorschläge oder Verbesserungen umzusetzen und einzuführen.

Was müssen wir dafür tun? Wir müssen die Bedingungen so stricken, dass es für die Kommunen zu keinerlei finanziellen Mehrbelastungen kommt. Um das zu garantieren, ist ein zweckgebundenes Förderprogramm zu schaffen, welches die Einführungskosten auffängt. Dabei muss es unerheblich sein, ob personelle Ressourcen eingespart werden können; denn die freiwerdenden Kapazitäten selbst werden für die Kreise und Kommunen ein weiterer Anreiz sein. Um den Aufwand für die Kommunalverwaltung möglichst gering zu halten, ist im sachlich zuständigen Ministerium ein Ansprechpartner für die Bildungskarte einzusetzen. Dieser soll die Gremien der Kommunen im Bedarfsfall bei der Entscheidungsfindung, aber auch beim dauerhaften Angebot zur Seite stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag schlagen wir also gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir können zum einen für bedürftige Kinder und Jugendliche den Zugang zu Bildung und Teilhabe vereinfachen. Zum anderen können wir unseren Kommunen ein Update verpassen.

Ich möchte die verbleibenden fünf Minuten noch dazu nutzen, den Alternativantrag der Koalition kurz zu beleuchten. Unter Punkt 1 heißt es: „Der Landtag begrüßt die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe […]“. Das ist natürlich ein sehr unverbindliches Lippenbekenntnis.

Unter Punkt 2 sagen Sie: Der Landtag bittet die Einrichtungen, noch stärker auf die Leistungen aufmerksam zu machen. - Auch das ist etwas, was in der Praxis bereits geschieht.

Unter Punkt 3 heißt es: Der Landtag begrüßt und ermuntert weitere Kommunen dazu zu prüfen, eine solche - meinetwegen auch digitale - Bildungskarte einzuführen. Aber ohne ein Förderinstrument bleibt auch das natürlich nur ein Lippenbekenntnis.

Unter Nr. 4 wird es hingegen etwas interessanter. Hier erklärt sich die CDU dazu bereit, auf Bundesebene das Thema der Kindergrundsicherung aufzumachen. Das verwundert doch sehr; denn die CDU hat sich noch im August 2021 und im September 2021 klar gegen die Kindergrundsicherung gestellt. Hierzu könnte ich Ihren Kanzlerkandidaten zitieren oder auch den Herrn Whittaker. Aus guten Gründen haben Sie sich gegen diese Kindergrundsicherung positioniert; denn laut qualifizierten Schätzungen, beispielsweise vom „Handelsblatt“, würden da Mehrkosten von bis zu 20 Milliarden € auf uns zurollen. Auf falsche Pull-Faktoren sei nur ergänzend hingewiesen.

Der Finanzierungsvorschlag der SPD, der dieser Kindergrundsicherung vorausgeht, ist die Abschaffung des Ehegattensplittings. Die Union aber hat faktisch in ihrem Bundeswahlprogramm stehen gehabt, dass sie sich genau für dieses Ehegattensplitting stark machen möchte. Also, ich kann die CDU nur davor warnen, sich von ihrem SPD-Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege führen zu lassen, und kann eigentlich nur hoffen, dass Sie diesen Alternativantrag nicht ernst meinen.

Wenn Sie den Kommunen und damit auch den Kindern und Jugendlichen verbindlich helfen wollen, dann schließen Sie sich unserem Antrag an, gern auch in Form einer Überweisung in den Ausschuss. Hierfür werbe ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall)