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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/138

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/316

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/388

(Erste Beratung in der 3. Sitzung des Landtages am 17.09.2021)


Berichterstatter ist Herr Gürth. Herr Gürth ist schon auf dem Weg zum Rednerpult. - Herr Gürth hat das Wort. Bitte sehr.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Danke schön, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/138, überwies der Landtag in der 3. Sitzung am 17. September 2021 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2010 umgesetzt werden. In den Beschlüssen hat das Gericht die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation konkretisiert.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner konstituierenden Sitzung mit diesem Gesetzentwurf und beschloss, im Wege eines schriftlichen Anhörungsverfahrens den Deutschen Beamtenbund, den Richterbund, die Deutsche Polizeigewerkschaft und den Bund Deutscher Kriminalbeamter anzuhören. Außerdem wurden der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt, der Verband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern.

Dieser Bitte kamen die Institutionen nach, sodass dem Ausschuss für Finanzen zur Beratung am 21. Oktober 2021 die Stellungnahmen vorlagen. Darüber hinaus lagen eine Stellungnahme und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die dem Ausschuss als Beratungsgrundlage diente. Für die Arbeit und die Aufwendungen danke ich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch einmal ausdrücklich.

Der GBD wies darauf hin, dass die Synopse die mit dem Ministerium der Finanzen überwiegend einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen beinhaltet und es sich weitestgehend um sprachliche und rechtsförmliche Anpassungen handelt. Er wies aber auch darauf hin, dass zu einigen Rechtsfragen keine einvernehmliche Lösung mit dem Ministerium der Finanzen gefunden werden konnte. Wir werden sehen, ob die gesuchten Lösungen die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinreichend erfüllen.

In der Sitzung am 21. Oktober 2021 erarbeitete der Ausschuss für Finanzen eine Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 8/316 vorliegt. Hierin wird dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes empfohlen.

Schließlich ermächtigte der Ausschuss für Finanzen das Ministerium der Finanzen einstimmig, Ende Dezember 2021 im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auf die enthaltenen Erhöhungen des Familienzuschlages ab Januar 2021 nach Artikel 1 und auf die Erhöhungen des Familienzuschlages für den Zeitraum von 2008 bis 2020 nach Artikel 2 Zahlungen zu leisten. Dieser Beschluss findet sich auf der Beschlussempfehlung als Fußnote wieder. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.

Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Beifall)