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Plenarsitzung

Transkript

Thomas Korell (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt macht deutlich, dass zügiges Handeln geboten ist.

Schnellere Hilfe in Notfällen dank Smartphone und Telemedizin - die Landesregierung möchte das Rettungsdienstgesetz um eine Experimentierklausel erweitern. Die Änderung soll verschiedene Pilotversuche im Gesundheitsbereich ermöglichen.

Zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte, die der Erhaltung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Leistungsfähigkeit oder der Qualitätsverbesserung dienen, ist Rechtssicherheit unabdingbar. Die Entwicklung im Gesundheitswesen sowie im Rettungsdienst erfolgt rasant. Lösungen müssen zeitnah gefunden werden, um Versorgungsengpässe oder die angespannte Personalsituation aufzufangen. Die Implementierung neuer Strukturen mit digitalen Ansätzen ist aber nur nach einer erfolgreichen Testphase möglich.

Projekte wie smartphonebasierte Ersthelferalarmierungssysteme werden dadurch rechtssicher und können dann flächendeckend in Kooperation mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt werden und zum Einsatz kommen. Dabei werden qualifizierte Ersthelfer wie beispielsweise Ärzte oder Pflegekräfte, die zufällig in der Nähe eines Notfalles sind, via Handy zusätzlich zum Rettungseinsatz aufgerufen. So können sie zum Teil zügiger als der Rettungsdienst am Einsatzort sein und schneller mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen.

In dem großen und komplexen Bereich der Telemedizin sind in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht worden. Zurzeit gibt es einige Pilotprojekte in der Umsetzungsphase und Erprobungen des Einsatzes eines Telenotarztes, unter anderem in Münster und Bayern, die allesamt positiv darüber berichten.

Das Ziel ist es, dass das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal oder ein Notarzt vor Ort unabhängig vom Einsatzort jederzeit in Echtzeit mit dem Telenotarzt kommunizieren und ihn in den laufenden Versorgungsprozess einbinden kann. Dabei werden in erster Linie technische Mittel zur audiovisuellen Kommunikation genutzt. Daneben wird es ermöglicht, Daten aus medizinischen Geräten, wie z. B. EKG oder Blutdruckmessgeräten, sicher an den Arbeitsplatz des Telenotarztes zu übertragen. Dafür werden die Rettungswagen speziell ausgerüstet und die Besatzung bekommt eine sogenannte Bodycam, um auch außerhalb des Rettungswagens über alle Kommunikationswege mit dem Telenotarzt verbunden zu sein.

Daraus ergeben sich große Möglichkeiten für neue Versorgungskonzepte, die den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig machen werden.

Ein weiteres Projekt ist der durch die Landesregierung beschriebene Gemeindenotfallsanitäter. Diese Funktion ist im Rettungsdienstgesetz des Landes bisher nicht vorgesehen. Eine Entlastung des Rettungswesens ist jedoch unabdingbar.

Wir als AfD-Fraktion stehen dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sehr positiv gegenüber, haben aber noch Rückfragen bezüglich einiger in der Zielsetzung erwähnter Projekte. Wir bitten daher um die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung)