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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen-Anhalt bereitet die 15. Eindämmungsverordnung vor. Diese setzt die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes um, die gestern vom Bundestag und heute einstimmig vom Bundesrat beschlossen worden sind. Des Weiteren werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eins zu eins umgesetzt. Dazu hat sich das Kabinett gestern Abend auf Eckpunkte verständigt. Ziel ist es, die 15. Eindämmungsverordnung noch vor dem 24. November in Kraft treten zu lassen, die dann bis zum Ablauf des 15. Dezember gilt. Bis zu diesem Datum können Schutzmaßnahmen nach § 28 a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes verordnet werden, auch ohne dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag verlängert wird. Damit sind auch Schutzmaßnahmen mit einem größeren Grundrechtseingriff möglich, wie z. B. Kontaktbeschränkungen oder -untersagungen.

Aufgrund der derzeit sehr stark steigenden Infektionszahlen und der damit einhergehenden sehr großen Belastung des Gesundheitssystems sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Deswegen wurden gestern folgende Eckpunkte vereinbart: ein verpflichtendes 2-G-Modell, also Zugang ausschließlich für Geimpfte und Genesene, in geschlossene Räume. Das betrifft Veranstaltungen, sozio-kulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten, Volksfeste, Beherbergungen, Reisebusreisen, Schiffsrundfahrten, Stadtrundfahrten, Innengastronomie, Hochschulgastronomie, organisierten Sportbetrieb usw.

Bei der verpflichtenden Durchführung der 2-G-Modelle sind verstärkt - anders als in der jetzigen Verordnung - weitere Hygienemaßnahmen erforderlich, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Einhaltung des Abstands von 1,50 m. Hintergrund ist - das ist vorhin schon dargestellt worden - die große Zahl der Impfdurchbrüche, sodass wir sagen, wir brauchen neben dem Geimpft- und Genesen-Sein weiterhin die Mund-Nasen-Bedeckung sowie den Abstand.

Verpflichtend sind die Vorgaben im Zusammenhang mit dem 2-G-Modell für Gäste bzw. Besucher. Für Beschäftigte gilt ab Montag aufgrund der Bundesarbeitsschutzverordnung die 3-G-Regelung. Dann wird also die 2-G-Regelung für Gäste und Besucher gelten, und für Beschäftigte wird die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz greifen.

Daneben werden wir für alle weiteren Bereiche die Option des 2-G-Modells plus einführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich gestern wegen der besonderen Gefährdungslage bei Tanzlustbarkeiten im Innenbereich, sprich Diskotheken, darauf verständigt, den Zugang ausschließlich Geimpften und Genesenen mit Test zu gestatten. Das bedeutet nämlich 2-G-plus. Das gilt dann sowohl für die Beschäftigten als auch für die Gäste.

Das sind die Punkte, die in die Verordnung Eingang finden. Abgesehen davon, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nach unserer Verordnung auch jetzt schon gehalten sind, weitere Maßnahmen zu ergreifen - dazu gehören auch Untersagungen oder Beschränkungen von Kontakten  , wenn die Inzidenzen und die Auslastungen in den Krankenhäusern beängstigend hoch sind, habe ich schon mehrfach öffentlich gesagt, dass alle Verschärfungen von Maßnahmen nichts nutzen, wenn sie von den Menschen nicht gelebt und nicht akzeptiert werden.

Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage: Wir haben nicht ein Verordnungsproblem, sondern wir haben ein Vollzugs- und ein Kontrollproblem im Land. Deswegen war ich ganz dankbar, dass wir als Landesregierung noch einmal mit dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag, mit den verantwortlichen Landräten und den Oberbürgermeistern darüber gesprochen haben, dass die Einhaltung der Maßnahmen - auch mit Unterstützung der Polizei, aber nicht ausschließlich - nun tatsächlich kontrolliert und - so leid es mir tut, aber freiwillig geht es offensichtlich nicht - auch sanktioniert werden soll. Das ist der eine Punkt.

Herr Präsident, gestatten Sie mir fortzufahren? Es sind mir nämlich nur fünf Minuten Redezeit gelassen worden, und ich müsste jetzt aufhören, ohne im Prinzip etwas zu dem Bereich Impfen gesagt zu haben.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, abgesehen davon, dass alle, die hier im Raum sind, die Verfassungslage kennen, gehe ich davon aus, dass es ein gesteigertes Interesse an der Position der Landesregierung zu dieser Frage gibt. Ich habe also weder die Macht dazu noch bin ich willens, der Landesregierung das Mikro abzustellen. Bitte sehr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich will es einmal deutlich machen: Die öffentliche Diskussion folgt meiner Meinung nach immer auch einer Wellenbewegung. Immer dann, wenn die Zahlen sehr gut sind, wenn die Zahlen so sind, dass man sich keine Sorgen mehr machen muss, waren auch die Debattenbeiträge hier im Landtag auch immer sehr unterschiedlich.

Ich kann mich erinnern, dass ich aufgefordert worden bin, doch nicht immer so ängstlich zu sein und im Sommer auf die Testpflicht zu verzichten, insbesondere im Innenbereich, weil die Infektionszahlen doch so gering seien. Im Grunde genommen wollte man nichts mehr haben. Von dieser Entscheidung haben übrigens alle Landkreise und alle Städte Gebrauch gemacht, sodass wir erst am Freitag der letzten Woche eine generelle 3 G-Regel in unserem Land eingeführt haben.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist ja ein Teil des Problems, Frau Ministerin!)

Alle anderen können einen Eindruck davon haben, wie diese 3 G-Regelung, auch mit den kostenlosen Tests seit Montag, hier im Land umgesetzt wird. Wenn Sie also sagen, die Landesregierung ist zögerlich, sage ich Ihnen: Wir haben das längst verordnet gehabt. Ich will aber eines deutlich machen: Auch das muss gelebt werden, muss kontrolliert werden, insbesondere die 3 G-Regelung.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja! Und dafür müssen Sie verbindliche Vorgaben machen! - Weitere Zurufe)

- Die Vorgaben in der Verordnung waren doch verbindlich. Deswegen möchte ich Ihnen noch einmal deutlich machen    

(Zurufe)

Nein. Wissen Sie, Sie können sich an mir politisch abarbeiten, wenn die vierte Pandemiewelle beendet ist.

(Zustimmung - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Weitere Zurufe)

Ich werde alles dafür tun, dass unsere Menschen verstehen, worum es hier im Land jetzt geht.

(Zurufe)

Ich hoffe und bitte inständig darum, dass Sie    

(Große Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Warten Sie mal.

(Anhaltende Unruhe)

- Stopp!


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich versuche es noch einmal.

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Warten Sie mal, Frau Ministerin.

(Anhaltende Unruhe)

- Stopp! Leute, wenn wir die Möglichkeit haben wollen zu erfahren, was die Landesregierung denkt und tut, dann müssen wir ihr auch die Gelegenheit geben, dies zu sagen. Danach haben wir genug Zeit - das garantiere ich auch Ihnen, Herr Striegel - für Fragen und Diskussionen. Aber jetzt möchte ich darum bitten, einfach zuzuhören und die Emotionen etwas im Zaum zu halten. - Bitte, Frau Ministerin.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Um es kurz zu machen: Ich wollte die Beantwortung in drei Bereiche aufteilen. Ich wollte erst etwas zu dem Verordnungsbereich sagen, dann etwas zum Testen und zuletzt etwas zum Impfen.

Seit Montag bzw. seit dem letzten Samstag ist das Testen wieder kostenlos. Wir haben schon jetzt einen sehr starken Aufwuchs an Testzentren, an Testorten, sowohl in den Apotheken als auch bei den privaten Anbietern, die die Genehmigung von den jeweiligen Gesundheitsämtern bekommen haben. Wir hoffen daher, dass wir jedem, der einen Test benötigt, diesen auch zur Verfügung stellen können, sodass er davon Gebrauch machen kann, um die generelle 3 G-Regel im Land einzuhalten. Unabhängig von unserer 3 G-Regel wird auch in der Arbeitsschutzverordnung geregelt, dass der Arbeitgeber einen Test zur Verfügung stellen muss, damit tatsächlich in dem Testrhythmus getestet werden kann.

Lassen Sie mich einige Worte zum Impfen sagen. Ich habe in letzter Zeit viele Pressemitteilungen gemacht. Es hieß oft: Grimm-Benne, sieh doch mal zu, dass du die Impfzentren wieder öffnest! Warum willst du die Impfzentren nicht wieder aufbauen?

(Zurufe)

Ich will nur noch einmal an die Situation im August erinnern. Damals ist niemand mehr in die Impfzentren gegangen. Wir waren uns dann bundesweit darüber einig, dass man diese Ende September schließt.

Ich will an dieser Stelle, weil das sehr unterschiedliche Dinge sind, noch einmal Folgendes deutlich machen. Wir haben gesagt: Egal, was an Impfangeboten aufgebaut wird, wir finanzieren und unterstützen alle diese Punkte. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte überall Angebote machen, insbesondere um den großen Bereich abzudecken, den die Stiko ja erst jetzt, vor zwei Tagen, festgelegt hat, nämlich allen Personen ab 18 Jahren ein Booster-Angebot zu machen.

Ich will jetzt gar nicht sagen, wie die Diskussionen hinsichtlich staatlicher Impfzentren und Impfpunkte sowie die Debatten mit den niedergelassenen Ärzten waren, die zugesichert haben, dass sie in der Lage sind, alle Impfungen, sowohl die Erst- als auch die Zweitimpfungen und die Boosterimpfungen, vorzunehmen. - Nein, sie werden wahrscheinlich nicht dazu in der Lage sein. Deswegen werden wir sie unterstützen, damit wir in den Monaten Dezember und Januar den großen Andrang derjenigen, die eine Boosterimpfung brauchen, auch bewältigen können.

Lassen Sie mich noch eines zu den Impfungen von Kindern sagen. Wir haben sehr frühzeitig beschlossen, - ich habe diesen Beschluss auch unterstützt - dass Kinder geimpft werden. Womit wir nicht gerechnet haben, ist, dass die politische Entscheidung bei den Kinder- und Jugendärzten gar nicht das Entscheidende ist, damit sie impfen, sondern die Empfehlung der Stiko. Wenn es diese nicht gibt, dann läuft das alles total ins Leere. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, Frau Sziborra-Seidlitz, und das wissen Sie auch. Deswegen nutzt es nichts, immer auf der Landesregierung zu hoffen, dass diese verhindert, dass hier zu wenig geimpft wird.

(Zuruf)

- Nein, das ist nicht so, Herr Striegel.

(Zustimmung)

Wir unterstützen das alles, aber wir brauchen Ärzte, die auch tatsächlich impfen. Wenn diese eine andere Empfehlung annehmen und auf die Stiko-Empfehlung warten, dann hilft das alles nichts.

Wenn wir sagen, wir wollen ab 18 boostern und möglicherweise auch schon nach weniger als sechs Monaten, dann ist das ein toller Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz.

(Zuruf - Lachen)

Dieser kam aber erst jetzt, vorgestern, zur Entfaltung, nachdem auch die Stiko erklärt hat, dass sie das unterstützt. Seitdem gibt es das Angebot für Boosterimpfungen auch bei den niedergelassenen Ärzten, und zwar ab 18. Das gehört im Grunde genommen zur Wahrheit dazu.

(Zuruf: Man kann es auch in den Impfzentren machen!)

- Ja, natürlich kann man das in den Impfzentren machen, aber dort sind auch Impfärzte, die genauso von der Kassenärztlichen Vereinigung, von uns, finanziert werden, damit dann tatsächlich geimpft werden kann.

(Unruhe)

Wir drehen uns hinsichtlich der Schuldzuweisungen ein bisschen im Kreis. Wir wollen alles tun, damit sich möglichst viele Menschen boostern lassen. Denn die Erfahrungen in Spanien und eine Studie aus Israel besagen, dass uns in der vierten Welle nur noch das Boostern hilft. Es ist also weniger die Erst- oder die Zweitimpfung, sondern wir müssen gegen die Welle boostern,

(Lachen)

damit wir die schwierigen Krankheitsverläufe in den Krankenhäusern verhindern und darüber die Krankenhäuser entlasten.

Jetzt ist es doch etwas emotionaler geworden. Wir werden unsere Verordnung unverzüglich erarbeiten, sodass wir unverzüglich Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung vorhalten können.

Ich appelliere noch einmal an alle, die uns zuhören: Ich könnte sagen, die Verordnung gilt erst ab dem kommenden Mittwoch, aber ich sage auch: Bitte nutzen Sie schon dieses Wochenende - dazu rufe ich auch alle Restaurants, Betriebe und Veranstalter auf - und setzen Sie das schon jetzt um, bevor die Verordnung herausgegeben wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall - Zurufe - Lachen)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ich stelle eine Redezeitüberschreitung von acht Minuten fest. Das zu wissen ist für alle nachfolgenden Rednerinnen und Redner wichtig. Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart; die Redezeit verlängert sich also auf 13 Minuten je Fraktion, die aber niemand ausschöpfen muss. - Das war Punkt 1.

Punkt 2. Es gibt Fragen. Als Erste ist Frau Anger an der Reihe.


Nicole Anger (DIE LINKE):

Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben gerade die geplanten Punkte Ihrer Verordnung, die Sie darin verankern wollen, erläutert. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bezieht sich all das überwiegend auf das, was in Innenräumen stattfindet. Jetzt ist fast schon Dezember und ich komme damit zu einem wahrscheinlich etwas emotionaleren Punkt: Die Weihnachtsmärkte stehen an. Die Kommunen planen und haben diese teilweise bereits aufgebaut. Bei einigen solle es schon am Montag losgehen. Viele HändlerInnen haben die Ware bereits eingekauft.

(Zurufe: Oh! - Händler innen? Ich dachte, draußen! - Lachen)

Das sind Ausgaben, die die Personen getätigt haben. Jetzt habe ich gehört, dass es in der Verordnung keine Regelung zu Weihnachtsmärkten geben wird, die ja auch unter Veranstaltungen fallen. Bei einer Absage der Weihnachtsmärkte der Kommunen blieben diese auf den Kosten und auf den Folgekosten sitzen.

Sie stimmen mir doch sicherlich darin zu, dass wir die Kommunen in dieser Situation nicht alleinlassen können, dass wir sie bei den finanziellen Folgen im Zweifel auch unterstützen müssen. Ich möchte Sie gern fragen, was genau Sie zum Thema Weihnachtsmärkte in Ihrer Verordnung anzupacken beabsichtigen.

(Zurufe - Lachen)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Wir haben in unserer Verordnung deutlich unterschieden zwischen dem, was draußen stattfindet, und dem, was in Innenräumen stattfindet, weil alle Studien sagen, dass das, was hinsichtlich des Aerosolausstoßes in Innenräumen passiert, so ist, dass wir tatsächlich viele Vorkehrungen treffen müssen.

Hinsichtlich der Weihnachtsmärkte haben wir in unserer Verordnung bei den Außenveranstaltungen bereits Vorkehrungen getroffen, d. h., es gilt nach wie vor ein Abstand von 1,50 m, und dort, wo dieser nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Viele Oberbürgermeister und Landräte sowie Bürgermeister haben in eigener Verantwortung bereits festgelegt, ob tatsächlich ein Weihnachtsmarkt stattfindet oder nicht. Diejenigen, die sich entschieden haben, diesen doch stattfinden zu lassen, treffen über ihre Hygieneplanung mit den Gesundheitsämtern hinaus gerade noch zusätzliche Maßnahmen, wie 2 G-Regel oder 2 G plus auch im Außenbereich, dort, wo man keinen ausreichenden Abstand wahren kann. So ist es nach meinem Kenntnisstand zum Beispiel in Quedlinburg.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben offensichtlich noch eine kleine Nachfrage, Frau Anger.


Nicole Anger (DIE LINKE):

Ich versuche es mit einer ganz kleinen Nachfrage. - Ich befürchte, dass die Abstandsregelungen auf Weihnachtsmärkten in der Form nicht haltbar sein werden. Aber was halten Sie davon, wenn die Landesregierung ein bisschen Geld in die Hand nimmt und den HändlerInnen die Waren abkauft,

(Lachen)

die sie für die Weihnachtsmärkte eingekauft haben, und sie beispielsweise an Sozialeinrichtungen spendet,

(Zuruf: Den Glühwein, oder was? - Lachen - Unruhe)

an Tafeln gibt, an Kinder- und Jugendeinrichtungen, um dort einen Ausgleich zu schaffen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Das sind Hilfen. Es gibt doch Wirtschaftshilfen, oder?

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Okay, noch einmal der Versuch ans Hohe Haus. Frau Anger hat der Ministerin eine Frage gestellt, ich glaube, nicht dem Rest des Plenums. Deswegen wäre es gut, wenn die Frau Ministerin jetzt antworten könnte, und nicht alle anderen. - Bitte, Sie haben das Wort.

(Zuruf)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

In der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes - das ist ja ein Artikelgesetz - sind nicht nur die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes enthalten, sondern auch weitere Änderungen oder Verlängerungen, zum Beispiel auch von Wirtschaftshilfen. Wenn aufgrund der pandemischen Situation eine Veranstaltung abgesagt werden muss, dann ist - jedenfalls nach meinem Kenntnisstand - die zukünftige Bundesregierung, der Bundesgesetzgeber bereit, dies wieder zu finanzieren. Deswegen muss das Land, glaube ich, nicht den Glühwein abbestellen, wenn das der Grund sein sollte, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen in bestimmten Städten nicht machen zu müssen.

(Zustimmung)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gut, dann hätten wir das geklärt. - Ich erzähle jetzt mal, wer alles noch eine Frage stellen darf, und dann erzähle ich, wer keine Frage stellen darf, obwohl er sich gemeldet hat, und begründe das auch noch. Also: Gemeldet haben sich, und zwar rechtzeitig, Frau von Angern, Herr Gebhardt, Herr Striegel und Herr Siegmund. Danach haben sich gemeldet Frau Dr. Schneider und Herr Bernstein. Diese haben sich allerdings erst gemeldet, nachdem die Rede der Frau Ministerin längst beendet war, und versuchen offensichtlich, auf Reaktionen der Frau Ministerin und auf Fragen zu reagieren. Dazu hat Frau Keding gestern bereits etwas ausgeführt.

Fragen sind an die Rednerin zu richten. Bitte stellen Sie keine Fragen zu Fragen, die andere gestellt haben, und zu Antworten, die darauf folgten. Jetzt kommen ausschließlich die Wortmeldungen an die Reihe, die während der Rede der Ministerin angezeigt worden sind. Deswegen kommt jetzt Frau von Angern an die Reihe. - Bitte sehr.

(Daniel Roi, AfD: Das ist aber ein sehr wichtiges Thema, Herr Gallert! - Zuruf: Es gibt keine unwichtigen Themen!)


Eva von Angern (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu zwei Bereichen. Sie sagten, dass wir bis zum heutigen Tag tatsächlich ein Kontroll- und Vollzugsproblem bei vielen Maßnahmen haben. Darin gebe ich Ihnen tatsächlich recht. Ich habe allerdings ein bisschen Sorge, dass das auch mit den neuen Maßnahmen ähnlich schwierig sein könnte.

Ich habe zu zwei Bereichen eine Nachfrage. Zum einen zu der 3 G-Pflicht am Arbeitsplatz. Diesbezüglich gibt es gerade sehr viel Unruhe bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Wie soll das tatsächlich vollzogen werden? Wie genau, wie detailliert planen Sie das in der Eindämmungsverordnung vorzuschreiben, auch hinsichtlich der Dokumentation und der Frage, ob Selbsttests genügen oder ob es tatsächlich Zertifikate sein müssen, die durch Testzentren ausgestellt und auch entsprechend archiviert werden müssen?

Die gleiche Frage, nämlich die nach dem Vollzug und der Kontrolle, beziehe ich auf den Bereich des ÖPNV. Wir reden hier in Sachsen-Anhalt über Straßenbahnen, Busse und Züge. Wer zu bestimmten Stoßzeiten schon einmal Straßenbahn, Bus oder Zug   selbst in der Pandemie   gefahren ist, der weiß, welch große Herausforderung das für die Kontrolleure schon jetzt ist. Ich will das gar nicht einmal kritisch oder als falsche Maßnahme bewerten. Ich habe aber eine gewisse Sorge und frage mich, wie das durch die Unternehmen vollzogen werden soll.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Zu dem ersten Punkt, 3 G am Arbeitsplatz, werden Sie in der Verordnung des Landes überhaupt nichts finden. Sie finden dort lediglich einen Verweis auf die geänderte Arbeitsschutzverordnung, wo dann beschrieben ist, welche Voraussetzungen gelten und wie all das kontrolliert wird. Das war übrigens auch schon der Fall, als es darum geht, ob es Auskunftspflichten gibt oder ob Unternehmen Testangebote vorzuhalten haben. Auch das ist immer außerhalb unserer Verordnung geregelt worden.

Ich kann nur sagen, wie wir es in unserem Haus zu halten beabsichtigen. Wir haben einen Eingangsbereich, in dem wir die Mitarbeiter dann bitten werden, ihren Geimpften- oder Genesenenstatus nachzuweisen oder ein gültiges Testergebnis vorzuweisen. Wer keinen Test hat, der muss sozusagen im Vorraum unter Aufsicht einen Test machen. So wird das wahrscheinlich bei uns im Haus sein. Ich denke, in den anderen Ministerien wird das ähnlich ablaufen.

Soweit ich weiß, hatte der Bund mit den weiteren Arbeitsschutzbehörden und dem Zoll ausgemacht, dass man, wie bei allen anderen Bereichen, über diesen Weg Stichproben und Kontrollen durchführt.

Deswegen noch einmal mein Appell: Ein Gesetz und eine Verordnung müssen gelebt werden. Es ist das erste Mal, dass wir in diesem Bereich - im Wesentlichen geht es darum, zu testen und zu gucken, dass wir es schaffen, dass sich das Virus nicht weiter unbemerkt ausbreiten kann - auch eine Gewissheit für die Arbeitgeber haben. Ein Arbeitgeber im Außenbereich weiß somit künftig, z. B. auf einer Baustelle, wer mit wem wie im Auto zusammensitzt etc.

Zum zweiten Punkt, zum ÖPNV. In diesem Bereich soll durch Stichproben kontrolliert werden. Ich stelle mir das so vor, dass die diejenigen, die Schwarzfahrten überprüfen, dann auch in diesem Bereich die Überprüfung vornehmen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Die nächste Frage stellt Herr Gebhardt. - Bitte sehr.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich habe eine Frage zum Thema Impfen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass die Politik und die Stiko zumindest in zwei Bereichen - einmal bei den Impfungen der unter 18-Jährigen und jüngst bei der Debatte um die dritte Impfung, die sog. Booster-Impfung - über mehrere Wochen hinweg eine unterschiedliche Sprache gesprochen haben. Aus der Politik kam sehr häufig der Vorstoß, dass wir jetzt schnell die dritte Impfung bräuchten. Die Stiko war dort sehr zurückhaltend. Gleiches mussten wir feststellen bei der Empfehlung, unter 18-Jährige zu impfen.

Können Sie mir erklären, weil ich es wirklich nicht weiß, wieso es hier permanent gerade zwischen der wissenschaftlichen Einrichtung und der Politik zu solch unterschiedlichen Aussagen und Herangehensweisen kommt? Und glauben auch Sie, dass das die Menschen dazu veranlasst, das nicht mehr als Informationskampagne, sondern als Desinformationskampagne zu empfinden, weil sie nicht mehr wissen, was jetzt gerade „gehauen und gestochen“ ist und was für sie das Richtige ist? Eigentlich lautete die Aussage doch immer: Wir richten uns nach dem, was die Wissenschaft sagt.

Meine zweite Frage zum Thema Impfen: Wir haben bei den unter 18-Jährigen die Situation, dass man - ich glaube, es ist die einzige Impfung, wo dies der Fall ist - von beiden leiblichen Elternteilen eine Unterschrift braucht. Sie als Sozialministerin können sich sicherlich vorstellen, bei wie vielen Kindern es praktisch gar nicht möglich ist, von der leiblichen Mutter und vom leiblichen Vater eine Unterschrift zu bekommen, weil die Eltern oftmals gar nicht zusammenwohnen oder keinen Kontakt zueinander haben. Können Sie sich vorstellen, wie viele Kinder allein deshalb schon durch das Raster fallen? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass man die Hürden diesbezüglich zu hochgelegt hat?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Die wissenschaftliche Beratung und Empfehlung ist ein hohes Gut. Wir haben immer gesagt, dass das Impfen auch weiterhin sicher sein muss und, wenn überhaupt, nur zu wenigen Schäden führen sollte. Deswegen war sowohl das, was bei der europäischen Zulassungsbehörde, bei der EMA, erfolgte, als auch bei dem, was die Stiko empfohlen hat, immer ein Nachklapp zu dem, was man politisch meinte.

Gerade weil das Thema Impfen sehr schnell hochgekommen ist, war es in den letzten Jahren so, dass man für bestimmte Bereiche immer wissenschaftliche Studien, auch aus anderen Ländern, brauchte. Insbesondere bei dem Impfen von Kindern war das ganz wichtig. Wir haben ja lange gezögert, um zu gucken, was man machen muss.

Ja, diese Vielsprachigkeit hat die Menschen verwirrt. Sie mussten zum Teil die Erfahrung machen, dass sie von Ärzten, bei denen sie sich die erste, zweite oder die Booster-Impfung holen wollten, wieder weggeschickt worden sind. Das hat zu großem Frust geführt. Aus der Erfahrung heraus können wir sagen: Das kann kein Flyer, nichts Anderes mehr retten.

Ich hoffe, dass wir jetzt wenigstens bei der Booster-Impfung eine Sprache sprechen, damit diese tatsächlich funktioniert und schnell durchgeführt wird. Auch da hätte ich mir eine eindeutigere Kommunikation gewünscht. Andere Länder waren da auch eindeutiger. Deswegen hat das Impfen in Ländern wie Spanien und Dänemark besser funktioniert als bei uns.


Vizepräsident Wulf Gallert:

So, jetzt geht es    


(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Was ist mit meiner zweiten Frage bzgl. der unter 18-Jährigen, bei denen die Eltern zustimmen müssen?)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich habe gedacht, dass man die Zustimmung nur von einem Elternteil braucht. Das sind aber auch Vorkehrungen, die ich nicht erfunden habe. Ich werde aber noch einmal prüfen, ob wir diesen Sachverhalt verbessern können, sodass wir auch in dem Bereich zu einer höheren Impfquote kommen.

Eines möchte ich noch sagen. Die Tatsache, dass unser Landesverband der Kinder- und Jugendärzte eindeutig davor gewarnt hat, hat uns als Land bereits zurückgeworfen. Denn die Kinder- und Jugendärzte haben mit dem Impfen erst begonnen, als es eine Empfehlung gegeben hat. Dadurch sind viele Wochen ins Land gegangen, die wir hinsichtlich der Impfkampagne hätten besser nutzen können. Wenn es aber daran hängt, bin ich gerne bereit, noch einmal zu gucken, ob wir das möglicherweise auch alleine im Land regeln können.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann machen wir weiter mit Herrn Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! - Frau Ministerin, auch ich möchte noch einmal das Thema Kinderimpfung ansprechen. Sie haben schon einiges dazu gesagt, aber ich würde gerne dazu noch eine Frage stellen.

Als Vater zweier Kinder - eines ist inzwischen schon geimpft, das zweite noch wartend - interessiert mich, was konkret gegen die Durchseuchung an Schulen und in Kindereinrichtungen getan werden kann. Wir wissen, die Impfung ist letztlich das einzige Mittel, wenn wir die Schulen und die Kitas grundsätzlich offenhalten wollen, was richtig ist. Ich erwarte von einer Bildungsministerin, dass sie das Thema Präsenzpflicht endlich angeht. In einer solchen ernsten Situation muss die Landesregierung endlich liefern. In dem Fall ist aber auch da konkret die Impfung das Mittel.

Nächste Woche wird die EMA die Zulassung auf den Weg bringen. Wien impft heute bereits über Fünfjährige - noch vor der EMA-Zulassung. Ich frage Sie: Wie organisieren Sie ganz konkret, dass unmittelbar nach der EMA-Zulassung in Impfzentren - und ich rede jetzt nicht von niedergelassenen Kinderärzten - diejenigen Eltern ihre Kinder impfen lassen können, die das wollen? Es geht nicht um Zwang, sondern es geht um das Vorhalten eines Angebots.

Ich frage Sie: Wie sichern Sie ab, dass das in Sachsen-Anhalt möglich wird, dass Impfstoff zur Verfügung steht und dass Ärzte vor Ort sind, die tatsächlich auch impfen wollen? - Die gibt es ja. Es wäre Ihre Aufgabe als Landesregierung, diese Ärztinnen und Ärzte zu identifizieren.

(Zuruf)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ob es tatsächlich die Aufgabe der Landesregierung ist, die Ärzte zu benennen, die bereit sind zu impfen, steht dahin; aber sei es drum. Wir haben bereits auf der Gesundheitsministerkonferenz gesagt, sobald es die EMA-Zulassung gibt, werden wir politisch empfehlen, dass geimpft wird.

Man muss ja eines sehen: Letztlich sind es die Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung, die die Impfungen vornehmen. Ich kann natürlich gucken, ob ich noch Ärzte aus anderen Bundesländern finde, die bereit sind zu impfen. Diese gehören aber auch zu den niedergelassenen Ärzten. Ich muss Ärzte finden, die sich möglicherweise darüber hinwegsetzen, dass die Stiko noch keine Empfehlung abgegeben hat.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass viele Ärzte aus Haftungsgründen nicht impfen wollen, sondern erst die Stiko-Empfehlung abwarten wollen. Deshalb ist es sehr problematisch, Herr Striegel, so etwas umzusetzen. Wir impfen ja hier nicht staatlich. Ich kann auch einen Amtsarzt nicht verpflichten, zu impfen. Das ist die Kunst der Mediziner. Das muss wissenschaftlich belegt werden. Ich kann keinen Arzt zwingen, entgegen seiner Überzeugung und entgegen der Richtlinien, die die Ärztekammer bzw. die Ständige Impfkommission vorgeben, zu handeln.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Eine kurze Nachfrage von Herrn Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Ja, Sie können niemanden zwingen. Was Sie aber tun können, ist, dass das Land erklärt, ggf. für Haftungen aufzukommen und damit politisch dafür zu sorgen, dass Ärzte diese Sorge los sind und tatsächlich impfen. Wir sind in einer Pandemie, Frau Ministerin. Wir müssen auch endlich mal so agieren. Ich habe immer das Gefühl, wir finden tausend Möglichkeiten in diesem Land, was alles nicht geht. Wir brauchen Lösungen, was in diesem Land geht. Darauf haben auch Eltern in diesem Land einen Anspruch.

(Zurufe)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herr Striegel, ich korrigiere Sie sehr ungern.

(Zuruf: Doch, mach ruhig gerne!)

Aber das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn hat bereits den Haftungsausschluss für sämtliche Impfungen übernommen.

(Zuruf)

Wir haben also bereits generell die Haftung übernommen. Dennoch hat dies nicht dazu geführt, dass die Impfärzte vor der Empfehlung der Stiko impfen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann ist jetzt Herr Siegmund dran.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur heutigen Entscheidung im Deutschen Bundesrat.

(Zuruf: Es heißt nur Bundesrat; aber das ist egal!)

Als einflussreiches Mitglied unserer Landesregierung waren Sie ja maßgeblich an dem Entscheidungsprozess für eine Zustimmung beteiligt. Mich interessiert Folgendes: Die FDP-Fraktion, die ja Teil dieser Landregierung ist, hat vor sieben oder acht Tagen medienwirksam erklärt, dass sie niemals eine 2-G-Pflicht in diesem Land zulassen wird. Sieben Tage später bekommen wir diese 2-G-Pflicht, auch weil sich Sachsen-Anhalt dafür ausgesprochen hat. Wie haben Sie es geschafft, die FDP-Fraktion derart zu überzeugen, dass sie diesen Weg jetzt doch mitgeht?

(Zustimmung - Zuruf: Das sind vernünftige Menschen, Herr Siegmund, deswegen!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.

(Zuruf: Wieso guckt Herr Kosmehl auf mich? - Lachen)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Durch Überzeugen und Miteinandersprechen sowohl auf Bundesebene als auch im Kabinett mit unserem Mitglied Lydia Hüskens. Denn wir haben gestern einen einstimmigen Beschluss gefasst.

(Zuruf: Einstimmig!)


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank. Das war die Information, die ich haben wollte.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Damit haben wir die Befragung der Ministerin zum Ende geführt. - Wir bedanken uns ganz herzlich, Frau Grimm-Benne. - Es gibt jetzt keine Fragen mehr zu beantworten und wir können einsteigen in die Debatte der Fraktionen.