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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben im Land Sachsen-Anhalt eine sehr gut ausgebaute Kinderbetreuung, die sich wirklich sehen lassen kann und auf die wir mit Recht stolz sein können.

(Beifall)

Kitas mit flexiblen Öffnungszeiten ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lassen Sie mich kurz in Erinnerung rufen, was wir in den letzten Jahren erreicht haben.

Im Jahr 2016: Anpassung der Landespauschalen und damit Übernahme der Tarifsteigerungen durch das Land; Entlastung der Kommunen, die auf Erhöhungen verzichtet haben, um eine tarifgerechte Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher zu ermöglichen.

Im Jahr 2017: Start der umfassenden Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes mit der Befragung der   mit Stand von 2017   1 774 Einrichtungen im Land; kleine Novelle und Umsetzung eines Urteils des Landesverfassungsgerichts sowie eine Erhöhung der Landespauschalen an die Kommunen für die tatsächlichen Betreuungszeiten sowie eine Entlastung von Mehrkindfamilien, für die das Land das den Gemeinden entstandene Minus ausgeglichen hat. All diese Mittel halfen, die Elternbeiträge stabil zu halten.

Im Jahr 2018 folgte die große Novelle des Kinderförderungsgesetzes, ein weiterer Schritt zur Beitragsentlastung und grundlegenden Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2019 zahlen Eltern nur noch Beiträge für das älteste Kind. Keine Familie hat für mehr als ein Kind Krippen- oder Kita-Beiträge gezahlt. Damit sind für rund 10 000 Kinder die Beiträge entfallen, wodurch zahlreiche Familien entlastet werden konnten. Es blieb bei dem ganztägigen Acht-Stunden-Bildungsanspruch und der unkomplizierten Inanspruchnahme der Zehn-Stunden-Ganztagsbetreuung.

Weitere Verbesserungen waren die schrittweise Anhebung des Personalschlüssels in Krippe, Kindergarten und Hort durch die Berücksichtigung von zehn Tagen pro Fachkraft und die Unterstützung von Kitas mit besonderen Bedarfen, wie z. B. der Sprachförderung.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die einfachere und transparentere Gestaltung des Finanzierungssystems des KiFöG. Das Land hat ab Januar 2019   50 % der Personalkosten übernommen, ab August 2019   51 %, um zehn Ausfalltage für Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu finanzieren.

Im Jahr 2019: das Inkrafttreten der Regelung, dass Familien in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste betreute Nicht-Schulkind einen Beitrag entrichten. Mit dem Gute-Kita-Gesetz kommen verbesserte Rahmenbedingungen für Fachkräfte und das Kita-Fachkräftepaket. Des Weiteren kommen die Schulgeldfreiheit, die vergütete Ausbildung, eine Vergütung für Praktika von Quereinsteigerinnen sowie die Freistellung und Anrechnung der Praxisleistungen in den Kindertageseinrichtungen.

Es kam zu weiteren Beitragsentlastungen ab dem 1. Januar 2020 für alle Nicht-Schulkinder, deren Geschwisterkind den Hort besucht. Das heißt, wenn eine Familie drei Kinder hat, ein Kind in der Krippe, ein Kind im Kindergarten, eines im Hort, dann zahlt die Familie nur noch für das Kind im Hort. Alle Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind zum 1. August 2019 komplett von Beiträgen befreit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hinter all diese Errungenschaften wollen wir natürlich nicht zurückfallen. Wir legen Ihnen daher heute einen Gesetzesentwurf vor, der die erweiterte Geschwisterkindregelung des Gute-Kita-Gesetzes mit Landesmitteln für ein weiteres Jahr, bis 2022, absichert. Das schafft auch mit Blick auf die anstehende Regierungsbildung in Berlin Planungssicherheit für alle Eltern, aber auch für die Kommunen in unserem Land.

Wir stehen für Verlässlichkeit. Wir sind uns in der Koalition einig darüber, dass die frühkindliche Bildung entscheidend für die Startchancen ins Leben ist, die Bildungschancen verbessert und Ausgrenzung verhindert. Wir dürfen in unseren Anstrengungen, die Qualität in den Kitas weiter zu verbessern, natürlich nicht nachlassen. Es ist auch Konsens, dass das Bildungsprogramm „Bildung: elementar“, das wir in Sachsen-Anhalt haben, weiterentwickelt wird und erweitert werden muss, z. B. um Demokratiebildung, Kinderrechte, Umweltbildung, Gesundheitsförderung, gesunde Ernährung, Wassergewöhnung und Medienbildung.

Um die Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig zum Jahresende zu ermöglichen, sind im parlamentarischen Beratungsverlauf nun Sondersitzungen und eine zügige Beratung im Sozialausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen notwendig. Dafür schon vorab vielen Dank. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)