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Plenarsitzung

Transkript

Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute in Rede stehende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes ist eine ideale Vorlage, um eine der beliebtesten rhetorischen Wendungen der Opposition zum Besten zu geben: Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, aber eben nicht weit genug. Die richtige Richtung ist die weitere Entlastung von Eltern mit Kindern in Krippen, Kitas und Horten im Land. Die aktuell geltende Regelung zur Beitragsreduzierung soll um ein Jahr verlängert werden. - So weit, so gut. Das ist finanziell sicherlich kein Pappenstiel für das Land.

Wie in dem Entwurf zu lesen ist, werden dadurch die Eltern im Land um insgesamt weitere 37 Millionen € entlastet. Man könnte an dieser Stelle wohlwollend abbrechen und Zustimmung signalisieren. Aber uns GRÜNEN geht dieser Gesetzentwurf, ehrlich gesagt, doch nicht weit genug. Was ist denn ab 2023? Was ist mit der Aufstockung der Sonderförderung? Was ist mit der finanziellen Förderung der Fachberatung? Diese drei Aspekte laufen nach der geltenden Gesetzeslage Ende nächsten Jahres aus.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist die Weiterführung dieser Leistungen vereinbart worden. Das unterstützen wir GRÜNE ausdrücklich. Lassen Sie uns daher mit diesem Gesetzentwurf bitte gleich Nägel mit Köpfen machen. Lassen Sie uns diese drei sinnvollen und nötigen Förderungen entfristen.

Es scheint im Grunde Einigkeit darüber zu herrschen, dass diese Förderungen weitergeführt werden sollten, und zwar ausdrücklich unabhängig von der Frage, ob der Bund seine finanzielle Unterstützung gemäß dem Gute-Kita-Gesetz weiterführen wird oder nicht. Lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf also gleich Klarheit und Verlässlichkeit schaffen. Lassen Sie uns schon jetzt gesetzlich garantieren, dass Eltern auch im Jahr 2023 und in den Folgejahren umfassend entlastet werden, dass außerdem ab 2023   37 zusätzliche Personalstellen für die Sonderförderung bereitstehen und dass die Fachberatung weiterhin explizit gefördert wird.

Was der Bund ab 2023 und auf welcher Grundlage und in welcher Höhe im Bereich der Kinderbetreuung fördern wird, das werden wir hoffentlich in wenigen Tagen sehen. Wir haben im Land demnächst über die Haushaltspläne für das Jahr 2022 und wohl auch für das Jahr 2023 zu beraten, und für diese Jahre möchten wir diese Vorhaben verbindlich verankern, und zwar als Pflichtaufgabe, die wir im Zuge der Gesetzgebungsverfahren nominieren, und eben nicht als Verhandlungsmasse zwischen Sozialministerium und Finanzministerium.

Wir haben bereits zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs einen Änderungsantrag vorgelegt, damit wir frühzeitig über diese inhaltliche Ausweitung des Gesetzentwurfs beraten können. Ich bitte Sie, unseren Änderungsantrag zusammen mit dem Gesetzentwurf zu überweisen und ihm in der Sondersitzung des Sozialausschusses in der Mittagspause der heutigen Sitzung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)