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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits bekannt sein sollte, ist es das Ziel des Gesetzentwurfs, die Frist für die Geschwisterregelung des Kinderförderungsgesetzes vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 zu verlängern. Das bedeutet, Eltern können sich auch weiterhin darauf verlassen, dass sie nur die Betreuungskosten für ihr ältestes Kind übernehmen müssen, während das Land die Kostenbeiträge für alle jüngeren Geschwisterkinder tragen wird.

Unsere Regierung verspricht im Koalitionsvertrag, dafür zu sorgen, dass diese finanzielle Entlastung weiterhin sichergestellt wird, auch wenn ein möglicher Wegfall der Bundesmittel im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes zum Jahr 2023 eintreten würde. Die Verlängerung der Geschwisterkindregelung bis zum Jahresende 2022 ist der erste Teil dieses Versprechens.

Diese Regelung ist vor allem wichtig, um Eltern gerade jetzt, nach diesen schwierigen letzten Monaten, unter die Arme zu greifen. Die Coronapandemie brachte nicht nur schwere finanzielle Einbußen für viele Familien mit sich, sie führte aufgrund der zahlreichen Schließungen von Einrichtungen im Rahmen des Lockdowns auch zu echten Betreuungsengpässen.

Sicherlich übernehmen die Eltern dabei die Betreuung der Kinder, doch bei der unsäglichen Mehrbelastung kam diese neben Haushalt und Homeoffice manchmal zu kurz. Dabei zeigte sich, dass Betreuung in Sachsen-Anhalt dringend benötigt wird. Zum Stichtag 1. März 2020 lag die Betreuungsquote der Null- bis Einjährigen bei 58,3 %, so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern lag sie bereits bei 88,3 %.

Finanzielle Aushilfen seitens des Landes tragen nicht nur ihren Teil dazu bei, Kindern in Sachsen-Anhalt eine Betreuung zu ermöglichen, sondern auch dazu, einen Zugang zu frühkindlichen Bildungselementen zu erhalten. Diese werden von geschultem pädagogischen Fachpersonal an die Kinder vermittelt und sind ein wichtiger Faktor bei der persönlichen Entwicklung und der weiteren Bildung des Kindes.

Dies spielt jedoch nicht nur in der vorschulischen Betreuung eine Rolle, sondern auch in den Nachmittagseinrichtungen von Schulen, die zusätzlich zum Schulleben signifikante ergänzende Maßnahmen beitragen können, wie z. B. vermehrt pädagogische und kreative Inhalte. Betreuungsengpässe während des Lockdowns bedeuteten nicht nur, dass diese Inhalte seitens der Betreuungseinrichtungen auf einmal wegfielen, sondern auch, dass sie von den Eltern übernommen werden mussten. Diesen fehlten jedoch oft die Zeit und die entsprechende Vorbildung. Niemand war auf diese Situation vorbereitet.

Daher unterstützen wir Freien Demokraten diese finanziellen Hilfen in dem Wissen, damit Eltern in unserem Land zu entlasten und einen positiven Beitrag für die weltbeste Bildung und die Teilhabe jedes Kindes in unserem Land zu leisten. Wir lassen nicht zu, dass diese schwierigen letzten Monate die Bildungsschere immer größer werden lassen, sondern wir tun alles für diejenigen, die unsere Zukunft sein werden.

Daher mein Appell: Denken Sie an die Familien und die Kinder und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, meine Damen und Herren! Wir werden der Überweisung zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.  

(Zustimmung)