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Plenarsitzung

Transkript

Sandra Hietel (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand soll frieren. Das ist vollkommen richtig. Wichtig dafür ist eine preisstabile und sichere Energieversorgung. Daran muss sich auch die Energiepolitik orientieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die steigenden Energiepreise lassen sich in erster Linie durch die weltweite Marktwirtschaft erklären. Nach den verschiedenen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie wird seither weltweit gleichzeitig die Wirtschaft wieder hochgefahren. Dies führt zu einer kurzfristig erhöhten Nachfrage und eine erhöhte Nachfrage am Markt lässt natürlich auch die Preise steigen. Viele Unternehmen und auch Verbraucher sind langfristige Verträge eingegangen. Diese werden von den Preissteigerungen nicht tangiert. Auf dem Spotmarkt hingegen merkt man natürlich sehr deutlich die Preisschwankungen.

Die Energiebranche selbst geht davon aus, dass sich dieser Markt aber 2022 wieder hin zu gemäßigteren Preisen reguliert. Bedauerlich sind allerdings die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2. Die Gründe für den Zulassungsstopp sind nachvollziehbar, kommen aber zu einer Unzeit. Ein schnelles Anfahren der Gaspipeline hätte zumindest für eine Stabilisierung der Gaspreise sorgen können.

Gleichwohl müssen die steigenden Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert werden. Ein erster Schritt ist mit der Senkung der EEG-Umlage getan worden. Grundsätzlich gehört die EEG-Umlage aber gänzlich abgeschafft. Ob die neue Ampel-Koalition die Kraft dazu hat, dies schnell auf den Weg zu bringen, oder andere Maßnahmen einleitet, wie eine Senkung der Stromsteuer, bleibt abzuwarten. Bleiben wir gespannt. Dass einkommensschwache Privathaushalte ihre Energiekosten bezahlen können, ist auch eine sozialpolitische Aufgabe.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist festzustellen, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung gar nicht im Regelbedarf enthalten sind. Diese Kosten werden nämlich zusätzlich zu den Regelbedarfen gewährt und unterliegen keiner pauschalen Bemessung. Unabhängig vom Heizmedium erfolgt die Berücksichtigung grundsätzlich bedarfsorientiert und nicht pauschal. Die Angemessenheit der Heizkosten wird auch nicht auf Bundesebene bestimmt. Sie liegt in der Hoheit der kommunalen Träger, die in der Lage sind, auch kurzfristig die Angemessenheitsgrenzen per Verordnung anzupassen.

Des Weiteren wird selbst bei steigenden Heizkosten niemand ohne Vorwarnung kalt überrascht. Eine Absenkung der Heizkostenerstattung erfordert nämlich zuvor mindestens eine entsprechende Belehrung durch das Jobcenter. Aktuell ist die Angemessenheitsprüfung bei den Heizkosten pandemiebedingt ausgesetzt. Diese gelten also automatisch als angemessen.

In den als Pauschale gewährten Regelbedarfen ist allerdings ein Anteil für Haushaltsstrom enthalten. Die Höhe des Regelbedarfes wird jährlich angepasst und berücksichtigt daher unter anderem auch Preissteigerungen, wenngleich auch mit zeitlicher Verzögerung. Für diese Fälle hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Gesetzgeber, also in diesem Fall der Bund, die Entwicklung im Blick behalten muss.

Der Gesetzgeber hat zudem bereits Vorkehrungen getroffen, um den regelmäßigen Austausch von Haushaltsgeräten zu ermöglichen. So sind im Regelbedarf Ansparbeträge enthalten, die dazu dienen sollen, für die Beschaffung von Ersatzgeräten Rücklagen zu bilden. Es wäre der Solidargemeinschaft nur schwer zu erklären, aus welchem Grund Leistungsberechtigten neben den Regelbedarfen nun noch weitere Zuschüsse für den Erwerb neuer Haushaltsgeräte gewährt werden sollen, während Familien mit geringem Einkommen, aber ohne Leistungsbezug diese selbst finanzieren müssen.

Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungsansätze, die bewirken können, dass Energiearmut vermieden werden kann. Vorrangig kommt es auf präventive Beratung und Kommunikation an, um mit einem Maßnahmenbündel bestehend aus technischer, sozialer und frühzeitiger sozialrechtlicher Beratung künftigen Stromschulden vorzubeugen. Bei vielen Kommunen und Energieversorgern sind inzwischen Energieberater aktiv, die den Familien Hinweise und Tipps zum Energiesparen geben und direkt vor Ort beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Um über die unterschiedlichen Handlungsansätze auf energiepolitischer und sozialpolitischer Ebene weiter beraten zu können, bitte ich um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Wirtschaft und Tourismus. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt eine Frage von Herrn Gallert.


Sandra Hietel (CDU):

Ich denke, dass wir das im Ausschuss diskutieren können.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie möchten die Frage also nicht beantworten.


Sandra Hietel (CDU):

Nein.

(Lachen)