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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Einführung des sogenannten 2 G-Zugangsmodells in Sachsen-Anhalt wurde für die Verantwortlichen die Option geschaffen, nur vollständig Geimpften, Genesenen oder Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, den Zutritt zu ihren Betrieben, Veranstaltungen oder Angeboten zu gestatten. Dabei möchte ich betonen, das 2 G-Zugangsmodell ist eine freiwillige Option, die nicht verpflichtend, nicht vorgeschrieben ist. Die Verantwortlichen haben die Wahl, ob sie dieses für sich nutzen oder nicht. Alternativ haben sie selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, unter den Vorgaben der Verordnung weiterhin das 3 G-Modell zu nutzen.

Entscheidend ist, dass das 2 G-Zugangsmodell nur für bestimmte, in der Verordnung ausdrücklich vorgesehene Bereiche genutzt werden darf. Beispielsweise sind Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die einen wichtigen Versorgungsauftrag erfüllen, davon ausgenommen. Um die Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden, ist für diese Einrichtungen ein 2 G-Modell nicht möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die grundsätzliche Idee des 2 G-Zugangsmodells besteht nicht darin, Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Vielmehr werden den Geimpften und Genesenen ihre Rechte zurückgegeben. Darüber hinaus werden auch die Verantwortlichen entlastet. Diesen wird durch das 2 G-Modell die Möglichkeit eröffnet, ihre Angebote ganz ohne Schutzmaßnahmen durchzuführen.

(Unruhe)

Beispielsweise können Theater- oder Kinoveranstaltungen, Sportveranstaltungen oder der Gaststättenbetrieb unter maximaler Auslastung der Kapazität stattfinden. Für die Verantwortlichen bedeutet dies eine Entlastung in organisatorischer, aber auch finanzieller Hinsicht.

Das 2 G-Zugangsmodell wird im Land übrigens gut angenommen. Seit dem 13. September 2021 sind bereits 245 Anmeldungen für eine Teilnahme am 2 G-Zugangsmodell angezeigt worden, insbesondere im Kulturbereich und in der Gastronomie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gleichzeitig erfordert es die besondere Pandemiesituation nach wie vor, das Gesundheitssystem so wenig wie möglich zu belasten. Für alle Bürgerinnen und Bürger soll zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche medizinische Behandlung gewährleistet bleiben. Lassen Sie mich deshalb mit Blick auf den Herbst und den kommenden Winter und auf die wieder steigenden Coronainfektionszahlen die wichtigsten Fakten im Zusammenhang darstellen.

Fakt 1: Das Virus verbreitet sich derzeit hauptsächlich unter Ungeimpften.

(Ulrich Siegmund, AfD: Ich habe doch gesagt, warum!)

Fakt 2: Mit Antigenschnelltests können nicht alle Infektionen sicher erkannt werden. Insbesondere zu Beginn einer Infektion oder bei fehlerhafter Durchführung steigt das Risiko dafür, dass eine Person ein negatives Testergebnis erhält, obwohl tatsächlich eine Infektion vorliegt, ein sogenanntes falsch-negatives Ergebnis. Bei PCR-Tests ist die Wahrscheinlichkeit eines falsch-negativen Ergebnisses wesentlich geringer.

2 G-Veranstaltungen sind also ein äußerst wirksames Mittel, wenn wir massiv einschränkende Maßnahmen wie im letzten Winter und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden wollen. Geimpfte und Genesene haben ein zwei- bis dreifach niedrigeres Ansteckungsrisiko als Ungeimpfte. Damit ist es weniger wahrscheinlich, dass sich nach einer Veranstaltung Folgekontakte anstecken.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich noch auf einen anderen Punkt des Antrags eingehen. Ich sage klar, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird durch die 2 G-Regelung nicht beeinträchtigt. Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 der 14. Eindämmungsverordnung sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ebenso berechtigt, eine entsprechende Veranstaltung zu besuchen.

Auch der Präsident des Deutschen Städtetages Burkhard Jung forderte unlängst, dass wir alles tun müssen, um noch mehr Menschen zum Impfen zu motivieren und die Impfquote zu steigern. Er appellierte an alle Länder, 2 G-Regelungen für den Freizeitbereich zu treffen, da dies mehr Sicherheit und Normalität für ganz viele Menschen schaffe.

Der Deutsche Ethikrat äußerte sich zudem dahin gehend, dass bei der ethischen und rechtlichen Beurteilung von 2 G-Veranstaltungen außerdem zu beachten ist, dass Privatpersonen und private Unternehmen aufgrund ihrer Vertragsfreiheit grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen. Das würde prinzipiell auch die Möglichkeit umfassen, nach dem Impfstatus ihres Gegenübers zu differenzieren. Insofern ist der Ausgangspunkt der Beurteilung bei Zugangsbeschränkungen durch private Anbieter ein anderer als bei staatlichen Freiheitsbeschränkungen.

Während es für staatliche Freiheitsbeschränkungen stets eines rechtfertigenden Grundes bedarf, haben private Anbieter im Grundsatz die Möglichkeit, den Zugang zu ihren Angeboten frei zu regeln. Der Impfstatus fällt somit nicht unter die Diskriminierungstatbestände des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt zwei Nachfragen. - Herr Lieschke, bitte.


Matthias Lieschke (AfD):

Frau Minister, für mich besteht eine grundlegende Frage. Sagen wir einmal, ich habe einen Impfpass und darf meinetwegen in eine Gaststätte gehen   ich werde nicht getestet  , ich kann aber trotzdem Überträger sein. Das haben mehrere Fälle gezeigt. Hier im Haus sind zum Beispiel rechts von mir wahrscheinlich relativ viele geimpft. Wir auf unserer Seite lassen uns eventuell regelmäßig testen, weil Impfungen möglicherweise nicht vorhanden sind. Ich persönlich fühle mich viel sicherer, wenn ich hier unter den Leuten zu meiner Linken bin als unter denen auf der rechten Seite. Denn ich kann mich bei jedem auf der rechten Seite anstecken, weil diese sich nicht testen lassen müssen.

(Zurufe: Wir sind alle getestet! - Alle getestet! - Wenn alle getestet und geimpft sind, können Sie sich nicht anstecken!)

Aktuell gibt es einen Fall im Landkreis Wittenberg. Dort hat ein doppelt geimpfter Lehrer gut 300 Kinder gefährdet. 300 Kinder mussten in Quarantäne. Ihre gesamte Logik passt in meinen Augen nicht. Nur weil ich geimpft bin, habe ich doch kein Schutzschild, sondern ich kann trotzdem Überträger sein. Wieso gehen Sie davon aus, dass jeder Geimpfte hier im Haus oder eben auch bei Veranstaltungen kein Überträger ist

(Zuruf: Weil das überwiegend wahrscheinlich ist!)

und die Krankheit nicht zu seiner Familie bringen kann? Diese Ihre Logik verstehe ich nicht.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Wenn Sie als geimpfte Person bei einer 2 G-Veranstaltung mit anderen zusammenkommen, dann treffen Sie auf Geimpfte und Genesene. Wenn Sie sich infiziert haben   diese Impfdurchbrüche sind kürzlich schon in Gutachten und in der Presse dargestellt worden  , dann können Sie gegebenenfalls auch Geimpfte anstecken, was aber wesentlich seltener der Fall ist. Das habe ich hier vorhin ausgeführt. Der große Unterschied ist vor allen Dingen, dass Sie daran nicht mehr schwer erkranken können.

(Beifall)

Deswegen, muss ich einmal sagen, ist die 2 G-Regel eigentlich eine solidarische Erklärung, damit diejenigen, die ungeimpft sind, noch mehr geschützt werden;

(Zustimmung)

denn sie würde es bei der 3 G-Regelung treffen, wenn sie mit Geimpften, Genesenen und Getesteten zusammenkommen - ich hatte ausgeführt, dass das auch nur Schnelltests sind. Diejenigen könnte es möglicherweise erwischen, weil die Virenlast genauso weitergetragen wird, beim Gegenüber aber tatsächlich schwere Erkrankungen verursachen kann, wenn diese Person ungeimpft ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Frau Sziborra-Seidlitz.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Wenn Sie selbst, Frau Grimm-Benne, wie Sie es gerade ausgeführt haben, davon ausgehen, dass die PCR-Tests eine sehr viel größere Sicherheit bieten, Ansteckungen und Infektionen zu erkennen - welcher Grund spricht dann in Ihren Augen dagegen, in Schulen PCR-Pooltestungen statt wie bisher Schnelltestungen durchzuführen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Wenn man sich das im Ländervergleich anschaut, dann sind diese Pooltests wesentlich aufwendiger, und sie stellen in Anbetracht der Zahl der Schulen, die sie tatsächlich wahrnehmen, lediglich eine Stichprobe dar.

Wir haben uns vom Landesamt für Verbraucherschutz noch einmal dahin gehend beraten lassen, dass es im Augenblick, insbesondere nach den Herbstferien, besser ist, einen zweifachen Schnelltest zu machen, um schneller reagieren zu können. Bei Pooltestungen, bei PCR-Testungen, haben Sie eine längere Zeit, in der Sie noch nicht tätig werden können, weil Sie Labore einschalten müssen. Wir sagen, wir können es in dem Bereich schneller konkretisieren, weil sich dann an einen Schnelltest ein PCR-Test anschließen wird, um zu schauen, wie die Situation an der jeweiligen Schule ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Zietmann, bitte,


Felix Zietmann (AfD):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, in meiner Heimatstadt Wolmirstedt müssen die Mitarbeiter im Rathaus keine Masken mehr ertragen. Mein achtjähriger Sohn, der die örtliche Grundschule besucht, muss dies aber. Diesen Zustand habe ich in der letzten Stadtratssitzung angesprochen.

Dort hat mir die Bürgermeisterin erzählt, dass dies aufgrund der Landesregelung so ist. Ich würde von Ihnen gern wissen, was ich den Kindern und meinem achtjährigen Sohn sagen kann, warum sie Masken tragen müssen und die Mitarbeiter im Rathaus nicht, wo bestimmt auch nicht alle geimpft sind.

(Zustimmung)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Nach unserer Landesverordnung gibt es überhaupt keine Regelungen hinsichtlich der Pflicht, an Schulen Masken zu tragen. Kollegin Feußner ist im Moment nicht anwesend. Aber die Hygieneplanung in den Schulen sieht im Augenblick nur vor, Masken an den Stellen zu tragen, wo man den Abstand von 1,50 m nicht einhalten kann. Deswegen ist mir das ein bisschen schleierhaft. Denn im Unterricht muss auch ihr Sohn keine Maske mehr tragen und auch auf dem Schulhof nicht, sondern nur an den Stellen, wo man den Abstand nicht wahren kann.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Eine Nachfrage noch.


Felix Zietmann (AfD):

Ich habe nicht gesagt, dass es in den Klassenräumen so ist, sondern in den Räumen, in denen sich Menschen begegnen bzw. auf den Fluren.

(Zuruf: Oh!)

Aber im Rathaus gibt es wahrscheinlich auch Flure und dort können die Leute den Abstand von 1,50 m auch nicht einhalten.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Das ist das jeweilige Hausrecht des Bürgermeisters. Möglicherweise sind die Flure so breit   ich kenne die Örtlichkeiten nicht  , dass man die Abstandsregelungen einhalten kann.