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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/144


Auch diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/144 wird Herr Minister Richter einbringen.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überlegungen, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus der NordLB herauszulösen, gibt es schon lange. Sie wurden intensiviert, als die NordLB wegen der Milliardenverluste Ende des Jahres 2019 gestützt werden musste.

Das vorherige Parlament hat sich mehrfach damit auseinandergesetzt und sicherlich auch nicht ganz einfach damit getan, hierfür einen Betrag in Höhe von 198 Millionen € zur Verfügung zu stellen.

Die Herauslösung der IB aus der NordLB war für das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen dieser Kapitalmaßnahme bei der NordLB seinerzeit ein zentraler Verhandlungspunkt.

Mit dem Landtagsbeschluss vom 28. Februar des Jahres 2019 forderte der Landtag die Landesregierung fraktionsübergreifend auf, mittelfristig einen Ausstieg des Landes aus der NordLB zu initiieren. Dafür ist es als erster Teilschritt erforderlich, die IB aus der NordLB herauszulösen.

Meine Damen und Herren! Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist die zentrale Fördereinrichtung zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Infrastruktur-, Innovations- und Wohnraumförderung unseres Landes. Insbesondere im Rahmen der Coronakrise, aber auch in wirtschaftlich bewegten Zeiten, wie der Finanzkrise Anfang dieses Jahrhunderts, oder sonstigen umweltbedingten Ausnahmesituationen - ich erinnere an die Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002 und 2013 - sowie bei der Bewältigung von Herausforderungen der Zukunft - Stichwort Strukturwandel  , konnte und kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiterhin ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.

So verwaltet sie mit Stand 2020 ein Treuhandvermögen des Landes in Höhe von rund 676 Millionen €. Förderschwerpunkt im Treuhandgeschäft sind die Bereiche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Immobilien und Umweltförderung sowie die CO2-Einsparung neben der Förderung von Tourismus, Kultur, Bildung, Gesundheit und Pflege.

Die Investitionsbank unseres Landes entwickelt im Auftrag des Landes Produkte und Dienstleistungen, die das Erreichen der politischen Zielsetzung der Landesregierung unterstützen. So führt sie beispielsweise die Finanzkontrolle für die EU-Fonds, einzelne Berichterstattungen an die Europäische Kommission, aber auch die Verwendungsnachweisprüfung für Projekte aus Richtlinien, die nicht in der Investitionsbank umgesetzt werden, durch.

Angesichts der zu erwartenden Rückläufigkeit der EU-Fördermittel sowie der höheren Eigenbeträge agiert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Ideengeber für Förderinstrumente, die den Landeshaushalt nicht oder nur in einem geringen Maße belasten.

Die Entwicklung und der Einsatz von mit EU-Mitteln kofinanzierten revolvierenden Fonds haben sich förderpolitisch- und auch finanzpolitisch als Erfolg erwiesen. Die hierfür notwendige nationale Kofinanzierung hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt über den Kapitalmarkt dargestellt und damit wesentlich zur Haushaltsentlastung des Landes beigetragen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte im Folgenden begründen, warum es sinnvoller ist, in eine eigenständige Förderbank zu investieren, als sie in der NordLB zu belassen:

Aktuell bestehende Abhängigkeiten von der NordLB sollen nicht weiter fundamentiert werden- ich erinnere an die Diskussion im Jahr 2019, als die NordLB in große Schwierigkeiten geraten war  ; sie sollten vielmehr zukunftsgerichtet abgebaut werden. Mit der Verselbstständigung würde die Investitionsbank vollständig unabhängig von der NordLB agieren können. Vielfältige Fördermaßnahmen im Land könnten zukünftig noch konzentrierter und effizienter über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen und wahrgenommen werden.

Neben diesen dargestellten positiven Effekten für das Land weise ich darauf hin, dass ein Verbleib in der NordLB de facto mittel- oder auch langfristig nicht mehr möglich ist, da die europäische Bankenaufsicht im Rahmen der Kapitalmaßnahmen zur Restrukturierung der NordLB bereits im Jahre 2019 eine Verkleinerung der NordLB und eine Abspaltung der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch des Förderinstitutes von Mecklenburg-Vorpommern gefordert hat.

Eine unter Leitung des Ministeriums der Finanzen eingerichtete Projektgruppe nahm im vergangenen Jahr ihre Arbeit auf und kam zu der Erkenntnis, dass die Verselbstständigung der Investitionsbank im Vergleich zu einem Verbleib in der NordLB die wirtschaftlichere Variante ist. Der Betrachtungszeitraum betrug zehn Jahre. Im Rahmen der Betrachtung zeigten sich erhebliche Einsparungen, wenn die IB aus der NordLB herausgelöst wird.

Um den anspruchsvollen Zeitplan für die Verselbstständigung der Investitionsbank nicht zu gefährden, müssen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zusammensetzung und die Höhe des Eigenkapitals für die Erlangung einer Banklizenz bis zum Ende des dritten Quartals dieses Jahres festgelegt und den zukünftigen Geschäftsmodellen der Investitionsbank angemessen sein.

Das Geschäftsmodell der IB basiert auf drei Säulen:

- Zuschussgeschäft und Zuweisung im Treuhandgeschäft,

- Bankprodukte im Eigen- und Treuhandgeschäft,

- sonstige Dienstleistungen im Eigen- und Treuhandgeschäft.

Je mehr Geschäftsaktivitäten und Treuhandaufgaben gebündelt in der IB umgesetzt werden, desto standardisierter und digitaler kann die Förderung umgesetzt werden, da Skaleneffekte deutlich wirken.

Das Eigenkapital der Investitionsbank in Höhe von rund 194 Millionen € besteht derzeit aus dem Wohnungsbauzweckvermögen in Höhe von rund 100 Millionen € als Sacheinlage sowie aus Gewinnrücklagen in Höhe von rund 94 Millionen €. Das Eigenkapital der eigenständigen Investitionsbank Sachsen-Anhalt beträgt   so sieht es der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf vor   mindestens 100 Millionen € und wird vom Land gehalten.

Nach erfolgreich vollzogener Verselbstständigung soll die Evaluierung zur Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der landeseigenen Investitionsbank vorgenommen werden, um perspektivisch eine Unter-, aber auch eine Überkapitalisierung zu vermeiden.

Meine Damen und Herren! Kommen wir zu den zeitlichen Planungen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Minister Richter, der Abg. Herr Lieschke hat eine Zwischenfrage.


Matthias Lieschke (AfD):

Entschuldigen Sie bitte die Zwischenfrage. Sie sagten, dass die NordLB langsam abgewickelt werden soll. Ist Ihnen klar, wie hoch die Gewährträgerhaftung ist, die das Land in dem Moment übernimmt, wenn die NordLB abgewickelt werden würde, also sprich die Pensionsrückstellungen, die so anliegen? Wie hoch ist diese Summe, wenn wir davon sprechen, die NordLB langsam oder notfalls auch schnell abzuwickeln? Können Sie mir diese Frage beantworten oder die Antwort nachreichen?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Es geht nicht darum, die NordLB abzuwickeln, sondern darum, die Investitionsbank aus der NordLB herauszulösen.

Sie sprechen den Fall an, dass die NordLB tatsächlich in Schwierigkeiten gerät und wir sie nicht mehr retten können. Dann greift die Gewährträgerhaftung mit entsprechenden Pensionsverpflichtungen, die wir zu übernehmen hätten. Ich kann Ihnen die Summe nicht nennen, aber es ist eine hohe Millionensumme, die auf uns zukommen würde.

Wenn Sie das genauer haben wollen, dann könnten wir das - Stand jetzt - nachreichen. Es baut sich ja weiter auf.

Wir waren bei den zeitlichen Planungen. Wir brauchen nach Rücksprache mit den Wirtschaftsprüfern für die Bearbeitung des notwendigen Banklizenzantrages eine relativ verlängerte Bearbeitungszeit. Durch Corona haben sich die Zeiten von rund neun Monate auf 14 Monate verlängert, sodass wir angesichts der zeitlichen Schiene diesen Antrag relativ schnell stellen müssen.

Wir haben mit der BaFin bereits entsprechend Kontakt aufgenommen, und man hat uns dort signalisiert, dass sie mit dem, was wir mit dem Eigenkapital vorhaben, mitgehen könnten. Insoweit beginnen wir jetzt mit den Gesprächen mit der BaFin.

Um die planmäßige Einreichung des Banklizenzantrages zu gewährleisten und natürlich die Verselbstständigung nicht zu gefährden, müssten wir noch in diesem Jahr den Antrag stellen. Wenn man mit 14 Monaten plant, dann gehen wir im Augenblick davon aus, dass Ende März 2023 die Rahmenbedingungen geschaffen sein werden, damit unsere IB als Förderbank eigenständig agieren kann.

Zur Rechtsgestaltung. Die Investitionsbank soll im Zuge der Verselbstständigung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Hierdurch werden unter anderem etwaige Rechtsrisiken, wie die Erfüllung haushaltsrechtlicher Anforderungen oder auch die Wahrnehmung von Tätigkeiten als Vollstreckungsbehörde, vermieden.

Die bestehenden Regelungen zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung werden fortgeführt. Bestehende Anwendungen von Beihilferegelungen sind nicht geändert worden. So sollen die im Errichtungsgesetz festgelegten öffentlichen Aufgaben wahrgenommen und wie bisher zur unmittelbaren Landesverwaltung gehören. Die Investitionsbank ist darauf ausgerichtet, das Land in dessen Auftrag bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge und Aufgaben zu unterstützen.

Betonen möchte ich noch- es gab deshalb auch Diskussionen innerhalb der Landesregierung  , dass mit der weiten Aufgabenübertragung auf die Investitionsbank keine politische Vorfestlegung erfolgen soll, welche Förderprogramme von der Investitionsbank begleitet werden.

Die Landesregierung bzw. die Ressorts werden auch zukünftig für jedes Förderprogramm separat entscheiden können, welches Institut oder welche Behörde des Landes die Förderaufgabe wahrnimmt.

Wir brauchen allerdings die explizite Aufgabenzuweisung an die Investitionsbank um die „Verständigung II“ zu erfüllen und darüber hinaus umsatzsteuerlich negative Folgen zu vermeiden. Deswegen der relativ weite Aufgabenkatalog, den wir dort vorgesehen haben.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir die Weichen für die zukünftige Förderpolitik unseres Landes gemeinsam stellen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)