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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hat es vermieden, in ihrem Antrag konkrete Zahlen zu Ladendiebstählen in unserem Bundesland zu benennen. Ich möchte das gern nachholen. 

Im Jahr 2023 registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen-Anhalt rund 13 000 Fälle von einfachem, schweren und räuberischem Diebstahl im Einzelhandel. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren gab es 1 900 Fälle mehr. Die Zahlen sind seitdem kontinuierlich auf unter 10 000 Fälle im Jahr gesunken. Dass jetzt wieder ein Anstieg zu verzeichnen ist, sollte uns zwar zu denken geben, aber auch nicht in Panik verfallen lassen.

Die Aufklärungsquote für Ladendiebstahl liegt mit 82 % verständlicherweise sehr hoch. Nun mag man einwenden, dass die Dunkelziffer viel höher sei, weil die Betroffenen der Meinung sind, eine Anzeige würde sowieso nichts bringen. Aber dann beißt sich eben die Katze in den Schwanz. Was nicht angezeigt wird, kann eben auch nicht verfolgt werden. Wir haben nun leider eine statistische Schwäche, da unsere Justiz Ladendiebstähle nicht, wie in der polizeilichen Kriminalstatistik der Fall, von anderen Diebstahlen getrennt statistisch aufschlüsselt. 

Betrachtet man aber die Zahlen für Diebstahl insgesamt, dann fällt auf, dass bei den meisten eingestellten Verfahren § 170 Abs. 2 StPO als Grundlage dient. Das heißt, es fehlt aus der Sicht der Staatsanwaltschaften schlichtweg an sicheren Beweisen für eine Anklage. Daher ist es zu begrüßen, dass das Land kriminalpräventive Angebote für Einzelhändler geschaffen hat. Damit werden die Händler für eine Diebstähle erschwerende Ladengestaltung sensibilisiert. Das wiederum erleichtert auch die strafrechtliche Verfolgung. Wenn der Dieb eindeutig als Dieb identifiziert werden kann, erübrigt sich eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

Ich möchte aber auch anmerken, dass im Vergleich mit unseren Nachbarn Sachsen-Anhalt sowohl bei Ladendiebstählen als auch bei der Gesamtkriminalität deutlich hervorsticht. Beispielsweise haben Sachsen und Thüringen eine ähnliche Sozialstruktur, eine ähnliche Zahl an Migranten wie unser Bundesland; deren polizeiliche Kriminalstatistik weist aber weniger Straftaten pro Kopf in diesem Bereich auf. Dieses Defizit sollte beobachtet werden. Für Maßnahmen gegenüber den Staatsanwaltschaften im Sinne des Antrags der AfD sehen wir allerdings keinen Anlass und lehnen als Koalition deswegen diesen Antrag ab. - Herzlichen Dank.