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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Sicherheit für die Allgemeinheit erhöhen - Waffenrecht nutzen und schärfen

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/2364

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3999

(Erste Beratung in der 39. Sitzung des Landtages am 23.03.2023)


Der Berichterstatter ist Herr Kosmehl. - Bitte sehr.

(Tobias Rausch, AfD: Oh, oh, oh! - Guido Kosmehl, FDP: Nein, nein, alles da!)

Sie haben das Wort.


Guido Kosmehl (Berichterstatter): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ja, bei der Berichterstattung sollte man sich so ein bisschen an den Hinweisen orientieren. Man kann das nicht so verkürzt in freier Rede machen. 

Deshalb: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/2364 hat der Landtag in der 39. Sitzung am 23. März 2023 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. 

Durch Beschlussfassung zum vorliegenden Antrag sollte der Landtag seine Erschütterung über das Gewaltverbrechen am 8. März 2023 in Bad Lauchstädt zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus sollte die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, die Anwendung des § 41 des Waffengesetzes sowie des § 45 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Runderlass zu regeln. Ferner sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Reform des Waffenrechts einsetzen, den aktuellen Fall aufarbeiten und zu all diesen Punkten dem Ausschuss für Inneres und Sport Bericht erstatten. 

An demselben Tag, an dem der heute gegenständliche Antrag beim Landtagspräsidenten eingereicht wurde, gingen beim Ausschuss für Inneres und Sport drei Anträge auf Selbstbefassung ein, welche ebenfalls die Ereignisse in Bad Lauchstädt thematisierten. Lassen Sie mich diese kurz erwähnen, da sie stets gemeinsam mit dem Antrag in der Drs. 8/2364 beraten wurden. Es handelt sich um die ADrs. 8/INN/70 mit dem Titel „Femizid in Bad Lauchstädt“ von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ADrs. 8/INN/71 mit dem Titel „Handeln von Polizei und unterer Waffenbehörde im Vorfeld des Tötungsverbrechens in Bad Lauchstädt (Saalekreis)“ von der Fraktion der SPD sowie die ADrs. 8/INN/72 mit dem Titel „Tödliche Schüsse in Bad Lauchstädt“ von der Fraktion Die Linke.

Erstmals befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 20. Sitzung am 13. April 2023 mit dem Antrag sowie den drei benannten Selbstbefassungsanträgen. Dabei wurden einige Detailfragen in vertraulicher Sitzung behandelt. Im Ergebnis der umfangreichen Berichterstattung und der daran anknüpfenden Beratung kam der Ausschuss überein, sich die offen gebliebenen Fragen schriftlich beantworten zu lassen. Anschließend sollten sich die innenpolitischen Sprecher zum weiteren Umgang verständigen.

Ein erster Nachbericht des Ministeriums für Inneres und Sport ging dem Ausschuss mit Schreiben vom 27. April 2023 zu. Ein weiterer Bericht folgte mit Schreiben vom 10. Mai 2023.

Bei dem Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung für die nächsten Sitzungen fand die Problematik zunächst regelmäßig keine Berücksichtigung, bis der Antrag nebst den drei Selbstbefassungsanträgen schließlich für die Sitzung im Januar 2024 zur Beratung vorgesehen wurde. 

Zu Beginn der 27. Sitzung am 11. Januar 2024 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt. 

Dabei kam der Ausschuss auf Anregung des Vertreters der FDP-Fraktion überein, in der Ausschusssitzung am 1. Februar 2024 ein Fachgespräch zu der Aufstellung und dem Agieren der Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt durchzuführen. Hierzu wurden die kommunalen Spitzenverbände eingeladen und die Landesregierung um einen Bericht aus der Sicht der polizeilichen Waffenbehörden gebeten.

Wie beabsichtigt führte der Ausschuss das Fachgespräch durch. Der Städte- und Gemeindebund kündigte im Vorfeld an, auf eine Stellungnahme zu verzichten. Nach umfangreichem Austausch sowohl mit dem Landkreistag als auch mit den Vertretern des Ministeriums verständigte sich der Ausschuss darauf, die vier Beratungsgegenstände in der Aprilsitzung erneut zu behandeln. Zu den offengebliebenen Fragen wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 3. April 2024 nachberichtet.

Dem folgend wurden die Beratungsgegenstände in der 30. Sitzung am 11. April 2024 erneut behandelt. Nach einer kurzen Aussprache verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport auf der Grundlage eines im Vorfeld der Sitzung bereitgestellten Beschlussvorschlages der Fraktionen von CDU, SPD und FDP mit 7 : 3 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3999 vorliegende Beschlussempfehlung. Die drei Selbstbefassungsanträge wurden anschließend für erledigt erklärt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)