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Plenarsitzung

Transkript

Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Na klar.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort, bitte sehr. 


Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien, um Klimaschutzziele zu erreichen.

(Frank Otto Lizureck, AfD: Nein, brauchen wir nicht! - Zurufe von der AfD: Nein!)

Sachsen-Anhalt steht diesbezüglich seit vielen Jahren nicht ganz so schlecht da. Nur der direkte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen blieb in der Vergangenheit doch erheblich auf der Strecke, weil Gewinne eben abflossen. Außerdem sind Strompreise, insbesondere aufgrund hoher Netzentgelte - wir sprachen hier schon davon - gerade dort hoch, wo viel erneuerbare Energie erzeugt wird. Das hat natürlich dazu geführt, dass die Akzeptanz für weitere Ausbauvorhaben nicht besonders hoch ist. 

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung die im Bundesgesetz vorgesehene Sollregelung für eine Abgabe an die betroffenen Kommunen in Sachsen-Anhalt verpflichtend machen. Endlich, muss man dazu sagen. Das entspricht auch unseren Forderungen nach einem direkten finanziellen Nutzen für die Kommunen durch Vorteilsabschöpfung. Aus unserer Sicht ist es richtig, hierfür eine Regelung für Sachsen-Anhalt zu treffen und nicht abzuwarten, bis alle 16 Bundesländer irgendwie eine einheitliche Regelung schaffen. Denn das ist keine Option; das dauert zu lange. 

Allerdings hat die Landesregierung dieses Gesetz vor nunmehr anderthalb Jahren angekündigt. Bis es in Kraft tritt - schauen wir einmal  , wird noch eine ganze Menge Zeit vergehen, wertvolle Zeit. Damit fallen auch wieder Anlagen heraus, die bis zu der Verabschiedung dieses Gesetzes bereits in Betrieb gegangen sind. 

Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass meine Fraktion bereits im Oktober 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hatte. Die nun im Gesetzentwurf vorgesehenen Zahlungen entsprechen in etwa auch unseren Forderungen und Summen. Das ist gut so. Auch alternative Vereinbarungen zwischen Betreibern und Kommunen sind aus unserer Sicht sinnvoll. Das hatten wir auch aufgegriffen. Kollege Striegel hat schon darauf hingewiesen: Ja, man muss noch ein bisschen konkreter werden. Ich denke, die Kommunen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung, damit man sieht, wie solche Modelle und Möglichkeiten aussehen. Leider fehlt in dem Gesetzentwurf der Landesregierung noch ein mutigerer Schritt, nämlich der, den wir in unserem Gesetzentwurf hatten: eine direkte Abgabe an die Einwohnerinnen und Einwohner.

Dennoch dürfen wir bei allen gesetzlichen Regelungen, die vor Ort Sicherheit und damit auch mehr Akzeptanz schaffen, nicht vergessen, dass die frühzeitige Einbindung und Einbeziehung, die Transparenz und die Beteiligung vor Ort letztlich immer wieder wichtiger Garant für mehr Akzeptanz vor Ort sind. Wir freuen uns auf die Befassung in den entsprechenden Ausschüssen. Ich denke, dabei werden wir noch viele Dinge konkretisieren. 

Zu dem Antrag der AfD-Fraktion ist jetzt nicht mehr viel zu sagen. Es ging um Infraschall. Der kommt kaum vor. Das ist übrigens tatsächlich wissenschaftlich abgeräumt worden. Es gibt ihn; er kommt in der Natur auch von sich aus vor. Aber so ziemlich alle technischen Erfindungen des Menschen     Bleiben wir bei der Waschmaschine,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Hundertfach höher!)

wir können aber auch den Straßenverkehr, den Flugverkehr oder sonst etwas betrachten. Wahrnehmbare Infraschallquellen befinden sich häufig viel näher an der Wohnbebauung von Menschen, anders als die 1 000 m entfernten Windkraftanlagen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)