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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Henke (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch für meine Fraktion betonen, dass wir die Fortschreibung des Kommunalverfassungsgesetzes ausdrücklich begrüßen. Wichtig für uns dabei waren die Ausgestaltung der kommunalen Eigenverantwortung - wie heute schon gehört  , die Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten der Kommunen, die interkommunale Zusammenarbeit, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und natürlich auch die Frage der digitalen Gremienarbeit.

Dennoch gab es auch nach unseren politischen Vorstellungen durchaus noch wichtige, ergänzenswerte Punkte, die bei der Fortschreibung hätten Berücksichtigung finden sollen, die auch zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit beigetragen hätten, ohne zusätzlich Querverbindungen zu BVG- oder OVG-Urteilen herstellen zu müssen, so z. B. bei der Frage der Verantwortung der Kommunen für den Klimaschutz oder bei der Feststellung für die Benennung sachkundiger Einwohner.

Darüber hinaus hätten wir uns noch deutlichere Akzente zur Stärkung der Demokratie und zur Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern gewünscht durch die Absenkung des Wahlalters, durch die Absenkung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren, durch verpflichtende Vorgaben für einzurichtende Beiräte, durch hauptamtliche Bürgerbeteiligungsbeauftragte oder mit einem kommunalen Petitionsrecht, so wie es als Möglichkeit in unserer Landesverfassung vorgesehen ist.

Aus allen von meiner Fraktion heute nochmals beantragten Änderungen möchte ich aus gegebenem Anlass einen Punkt besonders in den Fokus rücken, weil er wie kein anderer mit seiner Verbindlichkeit das Funktionieren des Staates auf der unteren Ebene beschreibt, weil er in die Handlungsfähigkeit der Kommunen eingreift - inklusive der Beschneidung der Option der Kommunalaufsicht in Fragen der Genehmigung kommunaler Haushalte durch die Erweiterung des schon besagten § 102 um den Absatz 3.

Für mich steht dabei völlig außer Frage, das bereits im Jahr 2006 mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens mit dem § 108 klare Vorgaben für regelmäßig vorzulegende Jahresabschlüsse gegeben wurden. Dass dies in der kommunalen Praxis nicht Berücksichtigung gefunden hat und dass dies immer vernachlässigt wurde, mag teils subjektiv begründet sein. Aber wie den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes und vieler Bürgermeister zu entnehmen ist, sprechen auch viele objektive Gründe dafür, die jetzt bei vielen Städten und Gemeinden des Landes dazu führen werden, dass die kommunale Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt wird, zum Teil sogar auf Jahre mit allen Konsequenzen, die Sie auch aus ihrer kommunalen Praxis in Ihren Heimatorten kennen.

Ich denke, das ist, wie Herr Erben beschrieben hat, ein sehr harter Bruch im Umgang mit den Gemeinden und angesichts der wirtschaftlichen Lage unseres Landes - mit dem hohen investiven Nachholbedarf der Kommunen - überaus nachteilig für die Landesentwicklung. Deshalb fordern auch wir noch- und letztmalig, diese Frist bis 2026 zu verschieben und den Kommunen noch etwas Zeit zum Aufholen zu geben.

(Zustimmung bei der Linken)

Mit Blick auf die Wichtigkeit dieser Regelung, Herr Präsident, erbitten wir über die Nr. 24 des Änderungsantrages eine namentliche Abstimmung.

(Zustimmung bei der Linken)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Nachfrage. Würden Sie diese beantworten wollen?


Andreas Henke (Die Linke): 

Ja, klar.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Roi, bitte.


Daniel Roi (AfD): 

Das hat sich schon erledigt. Ich wollte fragen, ob wir über die Nr. 24 separat abstimmen können. - Danke.

(Zustimmung bei der AfD)