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Plenarsitzung

Transkript

Elrid Pasbrig (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Sportministerin Dr. Zieschang, mit der Übertragung der Sportstättenförderung des Landes vom Landesverwaltungsamt auf die Investitionsbank zum 1. Januar 2024 ergibt sich für Beobachter das Bild, dass die Spielregeln während des Spiels noch einmal geändert worden sind. Uns ist von Vereinen berichtet worden, dass sie das komplette Antragspaket für das Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr bereits vervollständigt und abgeschickt hatten und jetzt von der Investitionsbank die Aufforderung erhielten, dass noch einmal bzw. darüber hinaus Dokumente vorgelegt werden sollen.

So seien z. B. nach Aussage von Vereinsverantwortlichen des Reit-, Fahr- und Tourismusvereins Krumke bei deren Beantragung der Sanierung des Außenreitplatzes bereits eine Bauzeichnung, drei Kostenangebote, Freistellungsbescheinigungen, ein Finanzierungsplan, der Nachweis der Eigenmittel etc. pp. bereits Bestandteil des ursprünglichen Antragspaketes gewesen, welches am 15. August 2023 beim Landesverwaltungsamt eingegangen ist. Das Schreiben der Investitionsbank mit der Aufforderung zur erneuten Einreichung dieser Unterlagen bzw. zur Einreichung weiterer Dokumente datiert vom 3. April 2024.

Wir fragen die zuständige Ministerin Frau Dr. Zieschang: Sind Ihnen diese Probleme bekannt? Warum geht die Investitionsbank über das bis zum vergangenen Jahr geregelte Antragsverfahren hinaus? Können wir davon ausgehen, dass die Mittel für das Sportstättenförderprogramm komplett abfließen, wenn die Antragsverfahren noch einmal aufgerollt oder aber auch teilweise verkompliziert werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Zieschang, bitte.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Abgeordnete, der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Ende 2021 das IB-Errichtungsgesetz beschlossen. Das IB-Errichtungsgesetz sieht vor, dass die Investitionsbank das zentrale Förderinstitut des Landes ist. Im IB-Errichtungsgesetz sind verschiedene Förderbereiche aufgelistet, für die die Zuständigkeit der IB explizit, also vom Gesetzgeber selbst, festgelegt worden ist. Das betrifft auch die Sportförderung. Weil das im IB-Errichtungsgesetz steht und vom Landtag beschlossen worden ist, fühle ich mich daran gebunden. Ob das für alle Förderbereiche so gilt, prüfen wir im Augenblick noch in der Umsetzung.

Wir sind jedenfalls für den Bereich der Sportförderung vorangegangen und haben, genau wie Sie sagten, zum 1. Januar 2024 acht Förderprogramme aus dem Bereich der Sportförderung aus der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes auf die Investitionsbank übertragen. Das sind, um es im Einzelnen zu nennen, die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus - darauf nehmen Sie Bezug  , aber genauso die Förderung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Museums, Sportstipendien für Leistungssportler, Zuschüsse zur Vorbereitung der Olympischen Spiele und der Paralympics, die Förderung des Trägervereins des Olympia-Stützpunktes Sachsen-Anhalt, die Trainingsstättenfinanzierung oder auch die Förderung der Stiftung Sport und der Stiftung Behindertensport, wie auch die Förderung von Wettkämpfen im Hochleistungssport. Das sind die Bereiche im Bereich der Sportförderung, die wir, wie das Gesetz es vorsieht, vom Landesverwaltungsamt auf die Investitionsbank übertragen haben.

Von dieser Zuständigkeitsübertragung sind nicht die Anträge in den gerade aufgezählten Bereichen erfasst, für die das Landesverwaltungsamt bereits vor dem 1. Januar 2024 die Bewilligung erteilt hat. Das heißt, alles, was vor dem 1. Januar 2024 vom Landesverwaltungsamt bewilligt wurde, wird auch noch auslaufend vom Landesverwaltungsamt weiter betreut.

Das heißt - darauf nehmen Sie ja Bezug  , im Bereich der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus ist für die neuen Anträge die Zuständigkeit auf die IB übergegangen. Die IB hat einen eigenen, auch in anderen Bereichen entwickelten, standardisierten Antragsprozess. Dieser Antragsprozess weicht punktuell von dem des Landesverwaltungsamtes ab.

Deswegen ist es zutreffend, dass die Sportvereine gegenüber der Investitionsbank als Bewilligungsbehörde einen Ergänzungsantrag vorlegen müssen. Wir führen mit der Investitionsbank intensive Gespräche, um diesen Ergänzungsantrag zu vereinfachen und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Dazu weisen wir insbesondere auch darauf hin, dass die antragstellenden Sportvereine ehrenamtlich geführt werden und das, wenn es den Vereinssportstättenbau betrifft, natürlich zu berücksichtigen ist.

Die Investitionsbank ist von uns Mitte April gebeten worden, nochmals zu überprüfen, ob einzelne Antragsunterlagen wirklich erforderlich sind. Es ist selbstverständlich, dass das, was im Landesverwaltungsamt bereits eingereicht wurde, eins zu eins von der Investitionsbank übernommen worden ist. Die Gespräche, die wir gerade in den letzten Tagen und Wochen mit der Investitionsbank geführt haben, haben aber die Zielrichtung, die Antragsbewilligung gerade in der Umstellung auf die neue Bewilligungsbehörde so einfach wie möglich zu gestalten.

Die Investitionsbank hat uns in diesen Gesprächen noch einmal sehr deutlich versichert, dass sie jedem Antragsteller, also jedem Verein eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Vervollständigung der Antragsunterlagen anbietet. Denn manche Antragsunterlagen waren auch früher schon beim Landesverwaltungsamt nicht vollständig und mussten jetzt von der Investitionsbank auf Vollständigkeit geprüft werden. Bei der Vervollständigung hat früher das Landesverwaltungsamt geholfen, jetzt macht es die Investitionsbank. Sie soll aber auch dort, wo sie eine Ergänzung vorgenommen hat - das hat sie auch zugesagt  , die Antragsteller beraten und sie dabei unterstützen.

Als letzten Aspekt haben Sie gefragt, ob sichergestellt ist, dass die Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber dankenswerterweise für die Vereinssportstättenförderung zur Verfügung gestellt hat, am Ende auch tatsächlich umgesetzt werden können. Dazu einfach zur Erinnerung: Wir haben 11,6 Millionen € für die Sportstättenförderung vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt bekommen. 102 Maßnahmen sind priorisiert und von der Arbeitsgruppe Prioritätensetzung im Bereich Sportvereine identifiziert worden. Im kommunalen Bereich sind es 20 Maßnahmen.

Wir haben in diesem Jahr einen frühen Haushalt, früher hatten wir spätere Haushalte. Das heißt, damals ging man erst im Mai oder Juni in die Bewilligung. Deswegen sind wir eigentlich gerade mit dem Wissen darum, dass es uns bspw. auch im Jahr 2023 gelungen ist, das vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellte Geld gut in Sportstätten investieren zu können, auch sicher, dass das jetzt mit der Investitionsbank funktioniert.