Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt nach einiger Zeit der Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vor. Er enthält zentrale Inhalte der geplanten Krankenhausreform der Ampelregierung.
Wie schätzt das zuständige Gesundheitsministerium diesen Entwurf und die damit geplanten Reformen ein? Wie werden die Auswirkungen auf das Land Sachsen-Anhalt eingeschätzt? Wie möchte sich die Landesregierung zu diesem Gesetz verhalten?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
In der Tat, Herr Pott, liegt der Referentenentwurf seit Mitte April vor. Die Länder sind jetzt gebeten worden, bis zum 30. April eine Stellungnahme zu fertigen. Wir haben uns mit Frau von der Decken aus Schleswig-Holstein, die im Augenblick den GMK-Vorsitz innehat, entschlossen, dass wir eine gemeinsame Stellungnahme abgeben. Wir haben auch schon erste Punkte, die geeint sind. Im Augenblick machen alle Länder, A- und B-seitig, mit und haben in verschiedenen Punkten um bestimmte Nachbesserungen gebeten.
Der wichtigste Punkt ist, dass insbesondere das Vergütungssystem verändert werden soll. Wir wollen wegkommen von den Pauschalen und davon, immer Fälle zugrunde zu legen, um bestimmte DRG erreichen zu können. Uns ist noch nicht klar Denn im Referentenentwurf stehen im Augenblick nur die fünf Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen, die wir möglicherweise von Nordrhein-Westfalen übernehmen wollen - diese sind seitens der Länder zustimmungspflichtig, weil sie wirklich auf die Krankenhausplanung einwirken , sind noch nicht gefertigt. Unsere Forderung ist erst einmal, dass diese mit in den Referentenentwurf kommen und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine Verordnung. Denn wir müssen im Grunde genommen, wenn das herausgegeben worden ist, anfangen, nach den Leistungsgruppen zu planen.
Wir haben den Vorteil, dass unser Gutachten Ich habe vorhin schon in Bezug auf die Frage von Frau Heiß gesagt, dass wir Leistungsgruppen machen. Dann ist die Fragestellung - wir wollen unsere Krankenhausplanung behalten , dass wir abweichend von den Gruppen Ausnahmen zulassen können, damit wir notwendige Versorgung nach wie vor gewährleisten können. Das ist z. B. einer der Punkte, warum wir sagen und warum ich auch öffentlich gesagt habe: Wir brauchen etwas mehr Beinfreiheit, um das für die einzelnen Länder zu beschließen.
Ein weiterer Punkt, der noch nicht geklärt ist, ist die Frage, welche Funktion oder welcher Begriff denn für die Fachkrankenhäuser vorliegt. Denn wir haben einige Krankenhäuser, die nicht über einen Leistungsmix verfügen, sondern sich z. B. nur auf die Parkinson-Krankheit oder auf die Geburtshilfe konzentriert haben. Diese Punkte müssten auch noch geklärt werden. Das ist der zweite Punkt.
Ein wichtiger Punkt für uns wie auch für alle anderen Ostländer ist, dass wir sagen: Wir können unsere Mindestfallmengen oder unsere Fallmengen nur dann erreichen, wenn wir auch Kooperationsmöglichkeiten haben und wenn wir Fachkräfte so bündeln können, dass wir auf beiden Seiten Qualität erreichen können. Das sind sehr, sehr wichtige Punkte, ein bisschen holzschnittartig dargestellt.
Ich würde empfehlen Frau von der Decken hat als GMK-Vorsitzende nach unserer Beratung am letzten Mittwoch eine Pressemitteilung herausgegeben, in der alle zwölf Punkte, die besonders wichtig sind und die schon gemeinsam mit den Ländern erarbeitet wurden, dargestellt werden.
Des Weiteren haben wir uns mit dem Bundesgesundheitsminister dahin gehend verständigt, dass wir bis zum Montag noch einmal eine Redaktionsgruppe einberufen, in der wir unsere Stellungnahme abstimmen. Darin ist im Augenblick selbstverständlich Schleswig-Holstein vertreten. Des Weiteren vertreten sind zwei A-Länder, nämlich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburg-Vorpommern verhandelt auch für die gesamten Ostländer; dazu gibt es noch ein Extrapapier , und zwei B-Länder; das sind im Augenblick Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Wir wollen uns abschließend in einer Videokonferenz am 29. April - also ein Tag vor Ende der Stellungnahmefrist - verständigen und die Stellungnahme in einer Videoschalte gemeinsam abgeben. Das ist im Augenblick der Länderkanon.
Ich hatte bei einer der Veranstaltungen, die öffentlich waren, gesagt, dass das Bundeskabinett das noch im April in das Kabinett einbringt. Jetzt sieht es eher so aus - das ist uns gesagt worden , dass der Referentenentwurf am 8. Mai beraten werden soll. Wenn Sie die Pressekonferenz bei „Phoenix“ gesehen haben, dann haben Sie festgestellt, dass die gesundheitspolitischen Sprecher der regierungstragenden Fraktionen mit im Hintergrund waren. Sie haben gesagt, dass sie sehr eng mit einbezogen sind. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Das war ein kurzer Abriss. Ich würde Ihnen sonst gern im Sozialausschuss - ich glaube, wir führen am 15. Mai wieder eine Sitzung durch - die weiteren Entwicklungen darstellen. Bei den Stellungnahmen, die die Länder anfertigen, ordnen wir uns erst einmal unter. Wir haben keine alleinige erstellt, sondern sagen: Es hat mehr Kraft, das zusammen mit allen Bundesländern darzustellen. Das würde ich Ihnen auch noch zur Verfügung stellen. Aber Sie finden das auch im Netz.