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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Fraktion hatte sich mit ihrem ursprünglichen Antrag unter anderem dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung sich auf der Ebene des Bundes dafür einsetzen möge, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Erfreulicherweise ist von diesem Machwerk in der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht mehr viel übrig geblieben. Das begrüßen wir an dieser Stelle ausdrücklich. 

(Zustimmung bei der AfD)

Was uns jedoch in der Beschlussvorlage fehlt, ist ein klares Bekenntnis des Landtags zum Wert des Lebens, ob geboren oder ungeboren. Der Erhalt des Lebens sollte immer das vorrangige Ziel sein, auch bei jeder Beratung. Für betroffene Frauen muss es immer eine Alternative zur Abtreibung geben, ebenso eine Vielzahl denkbarer Wege, die im Anschluss an die Geburt beschritten werden können. Mit dem entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Willen lässt sich für jedes neue Leben ein Weg in das Leben selbst finden. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hierzu betone ich, dass wir all jenen Akteuren eine Absage erteilen, die das menschliche Leben mit einem ökologischen Fußabdruck vergleichen und danach zwischen lebenswert und unlebenswert unterscheiden. Dazu beziehen wir als AfD-Fraktion klar Stellung für das Leben. 

(Zustimmung bei der AfD)

Wir erteilen damit auch jenen grünen und linken Ideologen eine klare Absage, die den § 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch herauslösen wollen. 

Ich komme zu Punkt 4 bzw. auch zu Punkt 3 Ihrer Beschlussempfehlung. Darin haben Sie richtigerweise § 12 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angeführt. Wir sehen bei Punkt 4, bei dem es um das Curriculum der Studenten geht, dass der genannte Raum des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, demzufolge niemand zur Mitwirkung beim Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden kann, fehlt. Deswegen werden wir Ihre Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.