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Plenarsitzung

Transkript

Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesjustizminister hat insgesamt einen guten Vorstoß zur Modernisierung des Strafgesetzbuches vorgelegt; denkt man bspw. an den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen, der das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe stellt, oder an den Straftatbestand des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, der auf die Nationalsozialisten zurückgeht, und bei dem die vorwerfbare Handlung bereits durch andere Delikte unter Strafe gestellt ist. In diesen Zusammenhängen begrüße ich diese Entrümpelungsaktion ausdrücklich. Das Strafrecht ist und bleibt Ultima Ratio, und das bedeutet in der Konsequenz, dass man sich auch die Frage stellen muss, ob Strafvorschriften überholt sind oder nicht in die Systematik passen.

Bezogen auf das Anliegen von Herrn Dr. Buschmann, die §§ 285 ff. des Strafgesetzbuches abzuschaffen, müssen wir diese Überlegungen auch anstellen. Das Glücksspielrecht wurde durch den Glücksspielstaatsvertrag grundlegend neu gefasst, d. h., bisher verbotene Praktiken des Online-Glücksspiels wurden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. 

Diese Voraussetzungen werden durch die in Halle ansässige GGL kontrolliert. In einem Aufbauprozess dieser Strukturen sollen durch eine klare und offene Kommunikation Verständnis und Bereitschaft auf der Unternehmensseite erzeugt werden, um eine gute Bindungswirkung der gesetzlichen Vorschriften zu erreichen. In diesem Bereich ist gerade die Möglichkeit der Ordnungswidrigkeitenverfahren ein hervorragendes Instrument. Die Ordnungsgelder können eine Höhe von 500 000 € betragen und entwickeln insoweit eine gewisse Lenkungswirkung. 

Daran, dass das für alle Unternehmen gilt - das ist in der Debatte noch einmal sehr deutlich geworden  , habe auch ich Zweifel. Die Glücksspielindustrie ist eine sehr schnelllebige Welt. Dort gibt es auch Unternehmen, die fortwährend versuchen, den Staat auszutricksen, und ständig neue illegale Glücksspiele entwickeln und anbieten. Angesichts dessen finde ich es sinnvoll, durchaus auch strafrechtlich Handlungsmöglichkeiten an der Hand zu haben, um gezielt die Person hinter diesen Unternehmen zu erreichen. Etwas anderes gilt natürlich für den Schulverein, der eine nicht angemeldete Tombola oder Ähnliches durchführt; so etwas muss entkriminalisiert sein. 

Wir müssen uns Folgendes vor Augen führen: Glücksspiel ist grundsätzlich zum Schutz von Jugendlichen und zum Schutz vor der Spielsucht verboten und wird nur unter den Voraussetzungen einer Erlaubnis legal. 

Unsere Fraktion wird den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen. Bei der Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir uns der Stimme enthalten. Ich bin mir sicher, dass die Vorschläge des Bundesjustizministers zwischen den Bundestagsfraktionen diskutiert werden. Die Ampel wird auch an der Stelle liefern. - Herzlichen Dank.