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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist richtig, dass der Bundesjustizminister im November letzten Jahres ein Eckpunktepapier zu einer Reform des materiellen Strafrechts vorgelegt hat. In diesem Eckpunktepapier ließ er die Absicht erkennen, alle das Glücksspiel betreffenden Normen aus dem Strafrecht zu streichen.

Ob er der Absicht Taten folgen lassen will, wissen wir noch nicht. Bislang handelt es sich also um eine reine Absichtsbekundung des Bundesjustizministers. Ein Referentenentwurf liegt dem Landesjustizministerium noch nicht vor, der unter der üblichen Beteiligung der gerichtlichen und staatsanwaltlichen Praxis daraufhin überprüft werden könnte, ob die Streichung der Strafvorschriften befürwortet oder ob ihr eher entgegengetreten werden soll.

Für eine abschließende Bewertung ist es in der Tat noch zu früh, zumal vielschichtige Aspekte zu berücksichtigen sind. Einige davon will ich kurz nennen.

Im neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind insgesamt 58 Bußgeldtatbestände mit teilweise mehreren Varianten enthalten. Jeder Verstoß gegen Bestimmungen des Staatsvertrags kann im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 € geahndet werden. Daraus leitet der Bundesjustizminister ab, dass kein Rechtsgut mehr erkennbar sei, welches die Aufrechterhaltung weiterer Strafandrohungen im Strafgesetzbuch noch rechtfertigen könnte.

Dem steht allerdings gegenüber, dass die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder seit ihrer Einrichtung bei der Staatsanwaltschaft Halle weit über 100 Strafanzeigen gestellt hat.

Der Bundesjustizminister weist darauf hin, dass bei Umsetzung seines Vorhabens besonders strafwürdiges Verhalten auch künftig strafbar bleiben werde. Wer etwa ein Spiel manipuliere, der müsse sich weiterhin wegen Betruges verantworten.

Die Auswirkungen auf den Bereich der Geldwäschebekämpfung müssen indessen noch genauer geprüft werden, da die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB eine Vortat zur Geldwäsche ist.

Vor diesem Hintergrund kommen wir der im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen formulierten Bitte, über den weiteren Verlauf der Beratungen im Rechtsausschuss und im Innenausschuss zu berichten, sehr gern nach. Dabei bleibt für mich die oberste Prämisse, dass ein geregelter Glücksspielmarkt nur dann funktionieren kann, wenn zugleich illegales Glücksspiel wirksam bekämpft wird, und darüber, wie das bestmöglich erfolgt, werden wir weiter beraten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)