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Plenarsitzung

Transkript

Kerstin Eisenreich (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit der Streichung des pauschalen Verbots von Windkraft im Wald wird nun auch im Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt umgesetzt, was das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2022 für unzulässig erklärt hat. Wir haben darüber auch hier im Land und hier im Hohen Hause schon länger und auch angesichts vieler Kahlflächen, die durch Extremwetterereignisse und Schädlinge entstanden sind, diskutiert. Die Entscheidung ist übrigens auch für die Energiewende und das Klima richtig. Gleichzeitig trägt sie aber eben auch dazu bei, Industriestandorte in Sachsen-Anhalt und deren Dekarbonisierung zu sichern. 

(Zustimmung bei der LINKEN)

Trotzdem darf die Diskussion um Windkraft nicht allein auf den Wald - eigentlich müssten wir besser von forstwirtschaftlichen Nutzflächen sprechen - verlagert werden; denn wir haben auch in Sachsen-Anhalt längst noch nicht alle anderen Potenziale erschlossen bzw. ausgeschöpft. 

Aber wie das eben mit einer solchen Gesetzesänderung ist, hat sie natürlich ganz praktische Auswirkungen und wirft bei den Menschen Fragen auf. Dürfen jetzt überall in den Wäldern in Sachsen-Anhalt Windräder aufgebaut werden? Sollen unsere Wälder für Windkraft weichen? Ich glaube, an dieser Stelle hat sowohl der Minister als auch meine Vorrednerin eine ganz klare Ansage gemacht und auch wir als LINKE sagen: Nein, das heißt es natürlich und definitiv nicht. 

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kriterien, die den Bau von Windrädern auf Forstflächen ausschließen sollen bzw. auch die ganz, ganz strengen Auflagen, die in bestimmten Fällen zu erteilen sind, wenn Genehmigungen erteilt werden, müssen natürlich eindeutig definiert werden. Das ist eben auch aus Planungs- und Genehmigungsgründen unerlässlich. So bleiben aus unserer Sicht Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Windkraftanlagen tabu. Das gilt auch für Naturschutzgebiete, Naturparke - meine Vorrednerin hat weitere genannt - und für andere geschützte und schützenswerte Flächen bzw. auch für solche mit Bodenschutzfunktion etc. 

Natürlich muss auch der Artenschutz hierbei weiter im Fokus bleiben. Aber wir müssen doch einmal sagen: Wir Menschen brauchen und schätzen die Wälder nicht nur als Erholungsraum und Rohstofflieferant, sondern wir wissen auch um die Funktion als CO2-Speicher. - So weit, so klar. 

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir wissen auch, dass es für zahllose Tier- und Pflanzenarten der Rückzugsraum und Lebensraum ist. Seine Funktion kann der Wald aber nur dann erfüllen, wenn er gesund und widerstandsfähig ist. Mit Windkraftanlagen lassen sich Wirtschaftswälder um eine CO2-sparende Nutzungsform erweitern. Im Übrigen kann gleichzeitig für Waldbesitzende die Errichtung von Windrädern eine Einnahmemöglichkeit sein, um damit ihre Aufforstungen und Verjüngungsmaßnahmen zu bezahlen. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes zu.