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Plenarsitzung

Transkript

Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will gestehen, ich war doch ein wenig überrascht von der kompletten Ablehnung unseres grünen Straßengesetzes durch die Koalition. Dass man den Interessen der Wirtschaftsunternehmen   Carsharingunternehmen haben gerade in den letzten Jahren einen deutlichen wirtschaftlichen Zuwachs erhalten   aufseiten eines FDP-Hauses und einer vermeintlich wirtschaftsfreundlichen CDU-Fraktion so begegnet, hat mich tatsächlich überrascht.

Das Modellprojekt, das Ministerin Frau Hüskens angesprochen hat, ist etwas völlig anderes. Dabei geht es darum, dass Kommunen befähigt werden sollen   offenbar mit Schwierigkeiten, die ich, ehrlich gesagt, auch vorausgesehen habe  , selbst Carsharing zu unternehmen. Das, was wir wollen, ist ein erleichterter oder gleichberechtigter Marktzugang von Unternehmen, die bereits existieren, deswegen auch der Aspekt der Wirtschaftsförderung.

(Alexander Räuscher, CDU: Es wird doch keiner diskriminiert! Reden Sie doch nicht so einen Stuss!)

Zudem geht es darum, in den Mittelstädten   denn zwischen flachem Land, Städten und urbanem Raum gibt es noch eine ganze Menge anderes   Bürokratieerleichterungen zu schaffen. 

(Alexander Räuscher, CDU: Das ist doch eine Fata Morgana!)

Die Anhörung im Ausschuss war an diesem Punkt eindeutig: Eine landesweite Regelung zu den Ausschreibungsmodalitäten von Carsharing im öffentlichen Straßenraum schafft bessere Rahmenbedingungen und größere Wachstumschancen für Carsharing. Es dürfte offensichtlich sein: Für diese Angebote ist es weitaus günstiger, auch im öffentlichen Raum agieren zu können und nicht nur auf privaten Stellplätzen.

Ebenso liegt es auf der Hand, dass im Grunde genommen die Kommunen, die derzeit gezwungen sind, via Stellplatzsatzung einzeln tätig zu werden, eine sehr viel höhere Hürde haben müssten und dass der viel beschworene Flickenteppich an dieser Stelle droht. Warum hier das Thema Carsharing nur mit angezogener Handbremse vorangetrieben wird, weiß ich nicht. Auf die Frage, warum nicht einmal das Carsharinggesetz des Bundes, das noch aus den Zeiten der Großen Koalition stammt, mit seinem rein technischen Regelungsgehalt umgesetzt wird, habe ich keine Antwort. 

Zu den Radwegen sage ich noch: Es geht hierbei natürlich nicht darum, die hohen Standards der bundesbedeutsamen Radschnellverbindungen auf alles anzuwenden. Es geht vielmehr darum klarzustellen: Es gibt überregional bedeutsame, landesbedeutsame Radwege, die analog zu den Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen und in Umsetzung des Radwegenetzziels, dem das Haus sich verpflichtet fühlen sollte, als Gemeinde-, Kreis- und Landesradwege auszuweisen sind. 

Dabei geht es auch nicht nur um die ganz großen Kommunen. Auch mit Blick auf kleine Kommunen, wie etwa bei dem aktuellen Baustart des Radweges zwischen Kalbe und Bismark   das sind nur zwei Gemeinden  , gibt es jede Menge abzustimmen, zu koordinieren, Eigenmittel aufzubringen. Dabei hätte dieses Gesetz helfen können. Ich kann abschließend nur feststellen, dass ich es tatsächlich aus tiefstem Herzen bedauere, dass das so nicht geschehen wird.