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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 20

Beratung

Lernmittelkosten dürfen keine Hürden für Bildungsteilhabe sein - Lernmittelentlastung ausweiten!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3608

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/3648

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/3658


Die Einbringerin steht bereits in den Startlöchern: Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. - Sie haben das Wort. 


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Recht schönen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lernmittelfreiheit ist ein Konzept, das in Deutschland auf Forderungen aus dem Jahr 1848 zurückgeht, als man Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen wollte. Schon damals hat man gewusst, dass Armut und die Chance auf Bildung oft zusammenhängen. 

Auch heute hängen Bildungschancen fast nirgendwo so sehr von der sozialen Herkunft der Eltern ab wie in Deutschland. Die Ergebnisse der jüngst erschienenen PISA-Studie belegen das erneut. Laut Schätzungen lebt mindestens ein Viertel der knapp 11 Millionen Schülerinnen und Schüler Deutschlands in prekären Verhältnissen. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder. Laut dem Hochschulbildungsreport 2020 schafften es nur rund 21 % der Grundschulkinder aus Arbeiterfamilien auf eine Hochschule. Kinder aus Akademikerhaushalten erreichen dagegen eine dreimal so hohe Quote, nämlich 74 %. 

Sehr geehrte Damen und Herren! So wie in fast allen Bildungsfragen ist auch die Lernmittelfreiheit in den 16 Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt. Für fünf Bundesländer besteht weitgehende Lernmittelfreiheit. In sieben Bundesländern gibt es eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit und in vier Bundesländern existiert keine Lernmittelfreiheit. Neben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gehört Sachsen-Anhalt als einziges ostdeutsches Bundesland dazu. Begründet wird die seit dem Schuljahr 2003/2004 landesweit geltende Bestimmung damit, dass sich die Landesregierung aufgrund der schwierigen und sicherlich auch Ihnen nicht unbekannten Haushaltslage entschlossen habe, das System der Lernmittelversorgung neu zu ordnen. Man hat das also vor 20 Jahren festgestellt.

Seit dem Schuljahr 2003/2004 erfolgt die Entlastung von Lernmittelkosten zum einen in Form der Ausleihe von Lernmitteln gegen Entrichtung einer Leistungsgebühr - wir sagen auch Leihgebühr dazu - sowie zum anderen in Form der gebührenfreien Nutzung von Lernmitteln und Lernsoftware, die für den ausschließlichen Gebrauch in der Schule beschafft wurden. Für die Durchführung des Lernmittelverfahrens an der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Ich erwähne das nur deshalb, weil oftmals unklar ist, wie das Ganze zustande kommt.

Die Auswahl und die Einführung der Lernmittel obliegen der Gesamtkonferenz. Sie beschließt ebenfalls die Bestellliste für die einzelnen Schuljahrgänge auf der Grundlage der Auswahl der Lernmittel durch die zuständigen Fachkonferenzen. Danach wird für jede Schule im Rahmen der für die Lernmittelkostenentlastung zur Verfügung stehenden Landesmittel ein Vergütungsbeitrag pro Schuljahr beim Landesschulamt bereitgestellt. Das heißt: Das, was wir im Haushalt beschließen, wird dort bereitgestellt. 

Dabei gibt es natürlich auch Unterschiede. Der Richtwert für die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, also in der Grundschule, liegt bei 13 €. In der Sekundarschule beträgt der Richtwert 39 € pro Schüler. In der Sekundarstufe 2 sind es 45 € oder 20 €, je nachdem, ob man das Lehrbuch mit oder ohne Lehrplan bestellt. Für die Förderschulen gibt es einen Richtwert von 17 € pro Schüler und pro Schuljahr. 

Zu diesem Verfügungsbetrag kommen noch die Leihgebühren dazu, nämlich die Leihgebühren, die die einzelne Schule pro Schüler einnimmt. Diese betragen 3 € für jedes ausgeliehene Buch. 2 € bezahlen Eltern ab drei Kindern, und 1 € bezahlen Eltern, wenn sie mehr als fünf Kinder haben. Die Leihgebühr von 1 € gilt zusätzlich auch für weitere Personen. Dazu zählen unter anderem Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB VIII oder dem SGB XII sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn man möchte, dann kann man dazu Näheres in der Verordnung finden. 

Meine Damen und Herren! An der Stelle entsteht ein bisschen die Ungerechtigkeit. Schulen, die in einem Brennpunkt liegen oder die sich in einem Quartier befinden, in denen viele Schülerinnen und Schüler lernen, deren Eltern auf soziale Leistungen angewiesen sind, bekommen einen reduzierten Gebührensatz, der auf den Verfügungsrahmen on top draufgesetzt wird. Schulen, in denen viele Schülerinnen und Schüler lernen, bei denen die Sozialleistungen keine große Rolle spielen, haben einen größeren Verfügungsrahmen als diejenigen Schulen, in denen viele von den Leistungen abhängig sind. Das ist eigentlich schon seit 20 Jahren eine große Ungerechtigkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich denke, wir sollten, wenn wir uns in den Beratungen mit dem Antrag auseinandersetzen, schauen, wie man hierfür einen Ausgleich erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Netzwerk gegen Kinderarmut beschäftigt sich schon seit Längerem mit der Situation der Leihgebühren an unseren Schulen. Nach Gesprächen mit dem ehemaligen Bildungsminister Herrn Tullner und der derzeitigen Bildungsministerin Frau Feußner kamen wir in dieser Sache leider nicht zu einem Ergebnis. Deshalb bringen heute diesen Antrag ein.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Netzwerks gegen Kinderarmut für ihr langjähriges Engagement bedanken.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Tobias Krull, CDU)

Die Diskussionen im Netzwerk haben wir uns wirklich nicht leicht gemacht. Es ging darum, ob wir eine gänzliche Lernmittelfreiheit haben möchten oder erst einmal eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf ermäßigte Leihgebühren fordern sollten. Wir haben uns für das Letztere entschieden. Warum soll dies jetzt auch für die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag gelten? - Ganz einfach: Weil mittlerweile beide Personengruppen auch zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, die vom Bildungs- und Teilhabepaket partizipieren. Demzufolge ist es nur gerechtfertigt, dies auch bei den Leihgebühren zu berücksichtigen. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun möchte ich noch einige Anmerkungen zu den Alternativanträgen vorbringen. Ganz ehrlich, bei dem Antrag der AfD-Fraktion hatte ich sofort eine Assoziation im Kopf, und zwar zu dem Märchen „Der Wolf und die sieben Geißlein“.

(Christian Hecht, AfD: Aha!)

Die AfD-Fraktion, wie man sie hier im Parlament erlebt und die wirklich keinen Moment auslässt, über Zugewanderte oder Bürgergeldempfängerinnen zu hetzen und zu schimpfen, stellt auf einmal auf die soziale Gerechtigkeit ab. Das ist so leicht durchschaubar. Glauben Sie mir, auch die sieben Geißlein haben mit Sicherheit dazugelernt.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Dem Alternativantrag der Koalition können wir zustimmen, wenn unser Antrag nicht beschlossen wird, da die Zielrichtung auch der unseres Antrages entspricht. Vielleicht kommen wir am Ende des Prozesses dazu, dass wir uns in die Reihen der Bundesländer einfügen können, die eine eingeschränkte oder weitgehende Lernmittelfreiheit vorhalten. Das wäre wirklich super. Gerade in der Zeit der zunehmenden Digitalisierung an unseren Schulen muss man natürlich auch darüber nachdenken, ob Leihgebühren überhaupt noch zeitgemäß sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)