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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2798

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/3459

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 29.06.2023)

Die Berichterstattung würde - so steht es hier - Herr Grube übernehmen. Wir sehen allerdings, dass das nicht der Fall ist. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Elke Simon-Kuch (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 45. Sitzung am 29. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen überwiesen.

In diesem Gesetzentwurf geht es darum, dem Statistischen Landesamt die Erstellung der regionalisierten Bevölkerungsprognosen als Pflichtaufgabe zuzuordnen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufhebung von Ziel Z 113 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt. Weiterhin dient er dem Abbau von weiteren Planungshürden und der Beschleunigung von Planungs  und Genehmigungsverfahren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden für die Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt verbindliche regionale Teilflächenziele festgelegt, die durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vorgegeben werden. Außerdem geht es um die Zuweisungen an die Regionalen Planungsgemeinschaften.

In der 21. Sitzung am 1. September 2023 verständigte sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales darauf, zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Als Gäste wurden Vertreterinnen und Vertreter des Städte  und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Landkreistages Sachsen-Anhalt und des Landesverbandes Erneuerbarer Energie Sachsen-Anhalt eingeladen. Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vom 4. Oktober 2023 wurde als Vorlage 1 verteilt.

Die zuvor genannte Anhörung fand in der 22. Sitzung am 6. Oktober 2023 statt. Die eingeladenen Gäste berichteten dem Infrastrukturausschuss zu diesem Gesetzentwurf.

Nach dieser Anhörung erarbeitete der federführende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der Vorlage 2. In dieser Beschlussempfehlung empfahl der Ausschuss mit 10 : 2 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Der mitberatende Umweltausschuss schloss sich in der 24. Sitzung am 1. November 2023 der Beschlussempfehlung des federführenden Infrastrukturausschusses mit 10 : 3 : 0 Stimmen an. Die Verteilung des Dokumentes erfolgte als Vorlage 3.

In der 52. Sitzung am 17. November 2023 erarbeitete der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung, in welcher er sich mit 10 : 3 : 0 Stimmen ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung des Infrastrukturausschusses anschloss. Dieses Dokument wurde als Vorlage 4 verteilt.

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 5 verteilt wurde. Diese Synopse des GBD enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs, die weitgehend sprachliche und rechtsförmliche Anpassungen waren. 

Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP legten dem Infrastrukturausschuss am 7. Dezember 2023 in der Vorlage 6 einen Änderungsantrag mit der Bitte um Aufnahme eines neuen § 23a mit dem Titel „Zeitlicher Geltungsbereich, Evaluierungsklausel“ vor.

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand in der 24. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 8. Dezember 2023 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der in der Synopse vorgesehenen Änderungsempfehlungen des GBD in der Vorlage 5 wurde zur Beratungsgrundlage erhoben und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit den Empfehlungen des GBD in geänderter Fassung beschlossen. Die vom GBD zu den §§ 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Infrastrukturausschuss übernommen, jedoch ohne Streichung des § 4a - Konzentration von Repowering-Vorhaben. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Infrastrukturausschuss die Beschlussempfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3459 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)