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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem sehr emotionalen Thema, nämlich dem Kindesmissbrauch. Viel zu häufig ist das Thema nicht im zentralen Fokus. Wenn darüber diskutiert wird, dann sind konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge eher selten.

Die anwachsenden Zahlen in dem Bereich sind besorgniserregend. Misshandlung in jungen Jahren ist eine traumatische Erfahrung, welche mit psychischen und körperlichen Folgen einhergeht und das gesamte Leben prägt, seien es die Schwierigkeiten der Vertrauensentwicklung oder die fehlende Möglichkeit des Kennenlernens von Geborgenheit. Die Liste ließe sich noch ewig erweitern, doch eines wird immer wieder deutlich: Mit solchen Erlebnissen ändert sich das Leben.

Umso wichtiger ist es, dass möglicher Missbrauch frühzeitig erkannt wird. Eine Möglichkeit dafür liegt bei den Ärztinnen und Ärzten. Um diesen das zu erleichtern, begrüßen wir ausdrücklich die geplante Änderung des Heilberufegesetzes Sachsen-Anhalt, mit der der interkollegiale Ärzteaustausch zukünftig ermöglicht werden soll.

Doch was genau ist dieser interkollegiale Ärzteaustausch? - Hierbei wird, wie der Name das bereits vermuten lässt, der Austausch zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verstanden, welche den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben. Es soll also ermöglicht werden, dass sich die Ärztinnen und Ärzte untereinander austauschen, ohne dass eine Verletzung der Schweigepflicht vorliegt.

Somit kann eine Kindeswohlgefährdung frühzeitiger erkannt werden, und bei Bedarf können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindern zu helfen und sie zu schützen. Denn für uns sollte im Mittelpunkt stehen: Wie können wir den Kindern am besten helfen? 

Ebenso kann mit dem interkollegialen Ärzteaustausch das sogenannte Ärztehopping verhindert werden, was den stetigen Wechsel von behandelnden Ärztinnen und Ärzten meint. Jeder aufgedeckte Fall ist wichtig. Mittels der Änderung des Heilberufegesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, den interkollegialen Ärzteaustausch durchzuführen. Dieser kann dabei helfen, die Zahl aufgedeckter Fälle von Kindesmissbrauch zu erhöhen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es dort nicht bei einer Dunkelziffer bleibt.

Bereits 2021 kam es in Nordrhein-Westfalen zu ähnlichen Anpassungen und somit zu der ersten landesweiten Möglichkeit des interkollegialen Ärzteaustausches, auch dort auf Mitinitiative der FDP-Fraktion im Landtag. Die Ausweitung auf weitere Bundesländer stellt einen weiteren wichtigen Schritt für die Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen dar. 

Ich möchte abschließend betonen, dass jeder Fall von Kindeswohlgefährdung einer zu viel ist. Umso mehr ist die Möglichkeit des interkollegialen Ärzteaustausches ein positives Zeichen, um dem zielgerichtet und effektiv entgegenzuwirken - mit vergleichsweise einfachen Mitteln. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)