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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3605


Den Gesetzentwurf wird Frau Feußner einbringen.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor, welcher von der Landesregierung heute durch mich eingebracht wird, stellvertretend für unseren Staatsminister Robra. Federführend ist die Staatskanzlei - das wissen Sie - und das Ministerium für Kultur.

Das aktuelle Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde zuletzt im Februar 2020 geändert. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält daher zwingend erforderliche Anpassungen aufgrund seither eingetretener medienstaatsvertraglicher Änderungen.

Am 7. November 2020 trat der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, der sogenannte Medienstaatsvertrag, in Kraft und löste den Staatsvertag für Rundfunk und Telemedien ab. Der Medienstaatsvertrag beinhaltet Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts und eines geänderten Mediennutzungsverhaltens, er setzt insbesondere die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste um.

Zudem ermöglicht er es dem Landesgesetzgeber, den Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur, von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechnik, für Formen nichtkommerzieller Veranstaltungen des lokalen und regionalen Rundfunks sowie für Projekte zur Förderung der Medienkompetenz zu verwenden.

Mit dem Zweiten Medienänderungstaatsvertrag traten im Juni 2022 Regelungen zur Stärkung barrierefreier Medienangebote in Kraft, die sich im Gesetzentwurf wiederspiegeln. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Rundfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt werden dabei berücksichtigt. 

Darüber hinaus wurden medienpolitische Zielsetzungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag umgesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Koalition ist der Erhalt der regionalen und lokalen Medienvielfalt in Sachen-Anhalt.

Für die lokalen und regionalen Privatrundfunkveranstalter ermöglicht der Entwurf deshalb die Förderung der technischen Infrastruktur aus Mitteln des Rundfunkbeitrags. Damit nutzt das Land die genannten Möglichkeiten - zu denen ich ausgeführt habe - des Medienstaatsvertrags umfänglich.

Zudem wird für die lokalen kommerziellen Fernsehveranstalter zur Förderung der lokalen Medienvielfalt eine weitergehende Förderung aus Landes- oder Drittmitteln möglich, die über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt staatsfern organisiert wird. Für das Haushaltsjahr 2024 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 225 000 € zur Verfügung.

Bei der terrestrischen Hörfunkverbreitung über UKW wird das Abschaltdatum gestrichen. Damit folgt Sachsen-Anhalt den anderen wenigen Ländern, die noch an einem Datum festgehalten haben. Ziel bleibt es jedoch, die digitalterrestrische Hörfunkverbreitung anzustreben, ohne dabei die wirtschaftliche Existenz der hiesigen Rundfunkunternehmen zu gefährden. Die Branche steht ohnehin aufgrund der Veränderungen im Werbemarkt unter einem enormen Druck.

Mit dem Entwurf wird zudem eine Modernisierung des 2013 in Kraft getretenen Mediengesetzes angestrebt, was unter anderem eine Anpassung an das veränderte Medienumfeld und an das veränderte Mediennutzungsverhalten erfordert. Plattformen und Intermediäre spielen hierbei eine immer größer werdende Rolle. Zudem sollten digitale Kommunikationswege gestärkt und geschlechtergerechtere Sprache durch weitgehende sprachliche Anpassungen gefördert werden.

Adressat vieler Regelungen des Entwurfs ist die Medienanstalt Saschen-Anhalt, welche ihrerseits ihre Einnahmen nahezu ausschließlich aus Mitteln des Rundfunkbeitrags deckt. Belastungen des Landeshaushalts sind somit mit dem Entwurf grundsätzlich nicht verbunden.

Zu den Inhalten der Novelle und dem Ergebnis der durchgeführten Anhörungen verweise ich im Übrigen auf die Ausführungen zur Begründung des Gesetzentwurfs. Fragen zur Anhörung und zum Gesetzentwurf werden nach bewährten Verfahren von der zuständigen Stelle der Landesregierung im Fachausschuss wie immer beantwortet.

Mit Blick auf die am 9. Juni 2024 anstehenden Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt möchte ich insbesondere auf die Änderung zur Wahlwerbung   das ist sicherlich für Sie alle sehr interessant   im kommerziellen Lokalfernsehen hinweisen, die bei einem zügigen Gesetzgebungsverfahren bereits in diesem Jahr greifen könnte.

Im Ergebnis bitte ich Sie für die Landesregierung daher um die Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP - Zuruf von Marco Tullner, CDU)