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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Gebhardt (DIE LINKE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Öffentliche Bibliotheken sind Garanten für Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt, auch in unserem Land. Sie sind Orte des lebendigen Wissensaustausches, sozialer Interaktion und der Kreativität.

Weitaus stärker als jede andere Bevölkerungsgruppe besuchen und benutzen Kinder und Jugendliche bis etwa 14, 15 Jahre eine öffentliche Bibliothek bzw. eine Schulbibliothek. Die Bedeutung der Bibliotheksarbeit mit Kindern und Jugendlichen wird umso deutlicher oder umso verständlicher, je mehr Kernkompetenzen wie Sprachfrühförderung, Leseförderung sowie Medien und digitale Kompetenz in den Fokus der Bildungsarbeit von Kindergärten oder Schulen rücken. Kurzum: Bibliotheken sind wichtige Bildungs- und Kulturgüter, die wir pflegen und fördern müssen.

Daher begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Grundsätzlich findet meine Fraktion den hier beantragten Bibliotheksentwicklungsplan richtig und gut, um ein möglichst flächendeckendes Netz an bibliothekarischer Versorgung auch in Sachsen-Anhalt künftig zu sichern.

Im Nachgang der letzten Bibliothekskonferenz 2004 bis 2007 ist kein neuer Bibliotheksentwicklungsplan erstellt, sondern das Bibliotheksgesetz in Sachsen-Anhalt verabschiedet worden. Unser Aufschlag in der letzten Legislaturperiode, das Gesetz zu evaluieren, zu erneuern, ist leider damals im Sande verlaufen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt im Grunde auch auf eine Reformierung des Bibliotheksgesetzes ab und schaltet die Entwicklung eines Bibliotheksentwicklungsplans vor. Insofern sehe ich da die eine oder andere Deckung auch zu unserer Initiative in der letzten Legislaturperiode, was wir durchaus dann gut finden und begrüßen.

Die Entwicklung eines solchen Plans sollte von externen Beraterinnen und Beratern des DBV und auch des Bibliotheksbeirates begleitet werden. Der Beirat wird leider hier und da immer mal vergessen in einer solchen Aufzählung. Aber er leistet eine sehr wertvolle Arbeit.

Wünschenswert wäre auch, wenn wir endlich mal zu Standards kommen würden, die vielleicht den Standards im Musikschulgesetz ähneln. Das wäre aus unserer Sicht ideal. Wir müssen aber auch einräumen: Dann brauchen wir mehr finanzielle Unterstützung auch vom Land.

(Beifall bei der LINKEN)

Viele Bundesländer haben bereits Bibliotheksentwicklungspläne erstellt, die fast immer von den Landesverbänden des Deutschen Bibliotheksverbandes initiiert und miterarbeitet wurden. Einige Bibliotheksentwicklungspläne nehmen dabei entweder nur die öffentlichen oder nur die wissenschaftlichen Bibliotheken in den Blick. Andere wiederum nehmen das ganze Bibliotheksnetz, das ganze Bibliotheksfeld eines Bundeslandes in den Fokus.

Ein Bibliotheksentwicklungsplan bildet die Grundlage, um Bibliotheken den gesellschaftlichen Bedarfen entsprechend koordiniert und nachhaltig weiterzuentwickeln und ein möglichst flächendeckendes Netz der bibliothekarischen Versorgung zu sichern. Ein solcher Plan leistet damit auch einen Beitrag zur Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen.

Der Entwicklungsplan beschreibt zunächst die gegenwärtige Situation, aber vor allem auch die wichtigen Handlungsfelder für die kommenden Jahre. Er definiert bibliotheksfachliche Qualitätsstandards, zeigt wichtige Entwicklungspotenziale auf und formuliert für uns dann Empfehlungen sowie kultur-, wissenschafts- sowie bildungspolitische Ziele.

Er gibt uns als Politikerinnen und Politikern sozusagen damit eine Richtschnur für die nächsten Jahre in die Hand. Das ist aus meiner Sicht notwendig. Eine solche Richtschnur wollen wir und erachten wir demzufolge auch als sinnvoll. Deswegen werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Jetzt noch kurz zu den vorliegenden Anträgen insgesamt. Unsere Zustimmung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe sich schon signalisiert. Ich finde aber auch den Änderungsantrag oder Alternativantrag der Koalition durchaus zustimmungsfähig, weil er in der Zielsetzung das Gleiche beinhaltet und - im Gegensatz zu dem Antrag der GRÜNEN - deutlich macht, dass die Kommunen bei der Erstellung als Träger der Bibliotheken bei einem solchen Plan mitmachen sollen. Das ist dann an der Stelle auch sinnvoll.

Ich muss noch kurz was zum Antrag der AfD sagen, weil Herr Tillschneider den so als das einzig Wahre angepriesen hat. Es tut mir wirklich leid, aber wenn Kommunen einer Haushaltssperre unterliegen, dann hilft ihnen auch eine 50 %-Förderung nicht. Denn woher sollen dann die anderen 50 % kommen?

Nicht eine Bibliothek wird mit diesem Ansinnen gesichert; denn wenn die Haushaltslage so ist, wie sie in vielen Kommunen ist, hilft ihnen auch keine 50 %-Förderung, sondern dann bräuchte man schon die 100 %, weil Haushaltssperre ist Haushaltssperre. Dieser Antrag hätte an der Stelle null Wirkung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)