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Plenarsitzung

Transkript

Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Seit etwa dem Jahr 2021 sind die sogenannten Bluetooth-Tracker, auch Air- oder Smart Tags genannt, auf dem Markt und bereits für wenige Euro erhältlich. 

Die münzengroßen Geräte dienen eigentlich dem Wiederauffinden verloren gegangener Gegenstände auch über größere Distanzen hinweg mittels einer App. Verwendet werden diese Tracking-Geräte zunehmend missbräuchlich, wie z. B. zur unbemerkten Ortung von Personen oder dem Auskundschaften von Diebstahlobjekten. 

Zwar haben die Anbieter solcher Geräte bereits reagiert und Schutzmechanismen eingeführt, z. B. durch Warnmeldungen, welche durch die Tags ausgegeben werden. Diese Schutzmaßnahmen sind jedoch nicht ausreichend, da die Warnmeldungen oft nur zeitverzögert erscheinen oder durch Manipulation ausgeschaltet werden können. Die Folgen für die Betroffenen, die durch die Geräte dauerhaft, quasi in Echtzeit, verfolgt werden, können dabei gravierend sein. 

Mit der im Jahr 2021 erfolgten Anpassung und Verschärfung des Tatbestandes der Nachstellung gemäß § 238 StGB hinsichtlich des Cyberstalkings und Cybermobbings war die missbräuchliche Verwendung der Smart Tags noch nicht umfasst. 

Diese Strafbarkeitslücke wurde auch von den Justizministerinnen und Justizministern bereits erkannt. So wurde das Thema Schutz vor Stalking mit Bluetooth-Trackern bereits bei der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizministern am 10. November 2023 in Berlin intensiv diskutiert. 

Dabei wurde auch erkannt, dass das Phänomen des unbemerkten Einsatzes technischer Mittel zu Zwecken der Überwachung bislang weder durch die bestehenden Straftatbestände des StGB noch durch solche des Nebenstrafrechts, etwa § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes, ausreichend strafrechtlich erfasst ist. 

Die Justizministerinnen und Justizminister haben daher einstimmig beschlossen, den Bundesminister der Justiz, ggf. unter Einbindung der Bundesministerin des Innern und für Heimat, zu bitten, den konkreten strafgesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen und einen entsprechenden Regelungsvorschlag zu unterbreiten, um die aufgezeigte Strafbarkeitslücke zu schließen. 

Aufgrund dieses Beschlusses der Justizministerkonferenz sehe ich derzeit keine darüber hinausgehende Notwendigkeit für eine Befassung hier in diesem Hohen Haus. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)