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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Ruland (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschließen können. Im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfes zeigte sich bereits, dass es differenzierte Auffassungen zu einigen Teilen der gutachterlichen Betrachtung geben würde. 

(Marco Tullner, CDU: Das ist aber freundlich formuliert!)

Ich sagte zur Einbringung des Gesetzentwurfes, dass wir bei allem Verständnis für die individuellen Gegebenheiten in unserem Bundesland, die sich teilweise bis hinein in die Wahlkreise manifestieren, das Ziel, ein Finanzausgleichsgesetz für das gesamte Land zu machen, nicht aus den Augen verlieren dürfen. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem nunmehr zur zweiten Lesung vorliegenden Gesetzentwurf ist der Deutschland-Koalition genau dies gelungen. 

(Zustimmung von Sven Czekalla, CDU)

Das ist eine gute Nachricht für die kommunale Familie in Sachsen-Anhalt.

Wir haben die Finanzausgleichsmasse um rund 250 Millionen € auf etwa 2,1 Milliarden € erhöht. Damit tragen wir unter anderem den im Rahmen der Tarifabschlüsse deutlich gestiegenen Personalkosten Rechnung. Der Löwenanteil der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse geht mit 126,6 Millionen € an die Landkreise. 87,8 Millionen € mehr erhalten die kreisfreien Städte. Auch die kreisangehörigen Gemeinden erhalten 35,2 Millionen € zusätzlich. Weitere 35 Millionen € erhalten die Landkreise außerdem aus dem Ausgleichsstock des Landes, um möglicherweise nicht erzielbare Einnahmen aus den Kreisumlagen auszugleichen. Insgesamt erhalten die Landkreise also 161,6 Millionen € mehr als im aktuellen Haushaltsjahr. 

Betrachtet man die Finanzausgleichsmasse in ihrer Gesamtheit, haben wir als Land seit 2021 rund 470 Millionen €, also rund eine halbe Milliarde Euro, aufgesattelt. Im Kontext der Einnahmenentwicklung und somit der Leistungsfähigkeit unseres Landes zeigt sich, dass wir uns der Verantwortung für eine faire Finanzierung der Kommunen bewusst sind. 

Herr Minister Richter führte bereits aus, dass die kommunale Familie neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz weitere Zuweisungen in Höhe von 2,3 Milliarden € aus dem Landeshaushalt erhält, insgesamt also rund 4,4 Milliarden € und damit etwa 30 % des Haushaltsvolumens. 

Das Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich, das die Grundlage für die im Gesetzentwurf beschriebenen Änderungen am kommunalen Finanzausgleich darstellt, und vor allem die Veränderungen, die das Gutachten mit sich bringt, waren erwartungsgemäß das Hauptdiskussionsthema. Einer Erhöhung der Finanzausgleichsmasse stimmt es sich naturgemäß viel leichter zu als den komplexen Änderungen aus einem umfangreichen finanzwissenschaftlichen Gutachten. 

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf haben wir wichtige und richtige Änderungen vorgenommen. Dem Wunsch des Landkreistages, 10 Millionen € aus den Schlüsselzuweisungen in die Investitionspauschale umzuwidmen, sind wir gefolgt. Die Abschöpfungsquote bei besonders steuerstarken Gemeinden, die neue Finanzausgleichsumlage, wurde von 30 % auf 25 % abgesenkt, um auch hier Entlastungen gegenüber den ersten Berechnungen zu erreichen. Infolge dieser Absenkung wäre ein Nachteil für die übrigen Gemeinden aus der verringerten Schlüsselmasse entstanden. Diese Nachteile werden für das Jahr 2024 vollständig aus dem Ausgleichsstock des Landes ausgeglichen. Dafür wendet das Land Ausgabereste aus dem Ausgleichsstock in Höhe von rund 9 Millionen € auf. 

Einzelne Härtefälle, die durch die Umstellung der Systematik bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen auf die gutachterlichen Empfehlungen entstanden sind, gleichen wir im Jahr 2024 zu 90 % ebenfalls aus dem Ausgleichsstock aus. Dafür wird das Land weitere Mittel in Höhe von 7,2 Millionen € aufwenden. 

Die Auftragskostenpauschale ist gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf um 94 500 € gestiegen. Der Grund dafür ist, dass die Zahlungen an die Kommunen aus der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem Jahr 2024 aus dem Finanzausgleichsgesetz geleistet werden sollen. 

Mit dem im parlamentarischen Verfahren geänderten Gesetzentwurf setzt die Deutschland-Koalition einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um. Für die Jahre 2025 und 2026 bietet die Revisionsklausel des Finanzausgleichsgesetzes darüber hinaus ausreichend Reaktionsmöglichkeiten. Deshalb bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie dem Finanzausgleichsgesetz hier und heute zu und befürworten Sie damit Zahlungen an die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden. - Herzlichen Dank. 

(Beifall bei der CDU)