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Plenarsitzung

Transkript

Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Reform des Finanzausgleichsgesetzes war eine Aufgabe, die wir uns als Koalition mit auf den Weg gegeben haben. Den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sehen wir als FDP-Fraktion als einen ersten Schritt zu einer wirklich umfassenden Reform. Beim zweiten Schritt muss es um die Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs unserer Kommunen gehen - das wurde bereits angesprochen  , und zwar auf der Basis aussagekräftiger Jahresabschlüsse - auch das wurde angesprochen. Ein hierzu notwendiges Gutachten muss zügig auf den Weg gebracht werden.

Mit dem beauftragten Gutachten zur Binnenverteilung, dem sogenannten horizontalen Finanzausgleich, legten die Wissenschaftler um Prof. Lenk relevante Kennziffern zu dieser Finanzverteilung vor. Jetzt kann man, wie es auch der Kollege Erben tat, einwenden, dass die Ergebnisse aufgrund der resultierenden Umverteilung durchaus ernüchternd sind. Ja, es gibt neben vielen Gewinnern auch Verlierer. Diese Einzelfallbetrachtung darf aber für uns hier im Landtag - das nehme ich ganz speziell für uns als FDP-Fraktion in Anspruch - keine Entscheidungsgrundlage sein.

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

- Darauf komme ich noch. - Insofern handelt es sich um einen typischen Kompromiss, einen Kompromiss, bei dem im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf unter anderem die bereits angesprochene Belastung steuerstarker Gemeinden durch die Absenkung der Finanzausgleichsumlage gemildert wurde. 

Ein ähnlicher Interessenausgleich war in der Gruppe der kreisfreien Städte leider nicht möglich, auch nicht ansatzweise. Die Verschiebung der Binnenverteilung von Schlüsselzuweisungen innerhalb dieser Gruppe lässt sich allerdings - das muss ich als Dessauer auch einmal anerkennen - mit den schon angesprochenen Kennziffern nachvollziehen. Ob damit wirtschaftliches Handeln in meiner Heimatstadt Dessau-Roßlau quasi abgestraft wird, wie es auch der Landesrechnungshof anmerkte, ist wiederum eine andere Frage. Es ging hierbei um die Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen. Dessau-Roßlau hat, glaube ich, 30 € pro Einwohner. Also haben wir wohl nicht ganz so schlecht gearbeitet.

Dieses letztgenannte Problem zur Binnenverteilung innerhalb der kreisfreien Städte lässt sich aber, wie gesagt, mit der gewählten Systematik offensichtlich auch nicht lösen. 

An dieser Stelle würde ich dann zum Ende kommen und für meine Fraktion erklären, dass wir der vorliegenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)